…Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass die säumniszuschlagsbetroffene Einkommensteuervorauszahlung für April bis Juni 2001 bis…
…haftet daher auch insofern keine Rechtswidrigkeit an, als das Finanzamt dabei trotz teilweiser Tilgung der Umsatzsteuerrestschuld 1992 dennoch vom gesamten Nachforderungsbetrag von 224.246,-- S einen Säumniszuschlag in Höhe von 4.485,-- S angelastet hat. Ebenso vermochten berufungsgegenständlich auch die für die Umsatzsteuernachforderungen 1992 bis…
…Mit ergänzendem Berufungsschriftsatz vom 28. Juli 2000 wurden im Hinblick auf die angefochtene Säumniszuschlagsfestsetzung sodann Formfehler (offensichtlich gemeint Formalfehler bzw. verfahrensrechtliche Rechtswidrigkeiten) geltend gemacht, weiters eingewendet, dass Abgabenguthaben und sonstige für den Berufungswerber günstige Umstände unbeachtet geblieben wären, und auch vorgebracht, dass der behördlich angenommene…
…Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass die säumniszuschlagsbetroffene Einkommensteuervorauszahlung für Jänner bis März 2001 bis…
…die zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide Erfolg versprechend sei. Die gegenständliche Berufung bezieht sich somit inhaltlich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit der gleichzeitig angefochtenen Einkommensteuerbescheide. Mit diesem Vorbringen kann die Rechtswidrigkeit des Anspruchszinsenbescheides nicht aufgezeigt werden. In der Berufung vom 13. März 2009 wird weder vorgebracht…
…Die Bw. vertritt im Ergebnis die Auffassung, dass im Hinblick auf die behauptete Rechtswidrigkeit der Körperschaftsteuerbescheide keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Anspruchszinsen bestünde, weshalb die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen aufzuheben seien. Weitere Ausführungen in Bezug auf die Anspruchszinsen enthält das Mängelbehebungsschreiben nicht…
…für 1991 und 1992 jeweils nicht bis zu ihrer Fälligkeit entrichtet, und die gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des § 217 Abs. 1 BAO damit erfüllt wären. Ergänzend hielt das Finanzamt in dieser Entscheidungsbegründung fest, dass die strittigen Säumniszuschläge im Falle positiver Erledigung der gegen die Stammabgabenbescheide…
…bzw. die erforderlichen Mittel würden aus Ersparnissen und Fonds stammen, wird das Vorhandensein der für die in Rede stehende Sondertilgung nötigen Mittel jedenfalls nicht in der nötigen Klarheit aufgezeigt. Die behauptete, schon beim Erwerb der gegenständlichen Wohnung samt KFZ-Abstellplatz bestehende Absicht des Berufungsführers, die…
…auch gegen die Stammabgabenbescheide (und weitere Bescheide) vom 23. 11. 2005 richtet, wurden Einwendungen gegen die Wiederaufnahme der Verfahren einerseits und Einwendungen gegen die in den wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen neuen Sachbescheide erhoben. Der Bw. vertritt den Standpunkt, infolge Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide seien auch die…
…darauf hinweist, dass die Berechnung für das Jahr 2003 nicht gerechtfertigt ist, wenn der Berufung hinsichtlich Körperschaftsteuer Folge gegeben wird, ist zu erwidern, dass in dem Fall, dass der Berufung gegen diesen Körperschaftsteuerbescheid stattgegeben werden sollte, sich somit nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Gutschriftszinsen bedingenden…
…der im Einkommensteuerbescheid für 2002 ausgewiesenen Nachforderung. Der Bw. tritt den Zinsenvorschreibungen ausschließlich mit Einwendungen bezüglich der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht mit dem Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides entgegen getreten werden…
…Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 - gebunden. Erweist sich dieser nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird ein neuer an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides…
…an dieser Stelle, dass der vom Bw behauptete niedrigere Verbrauch zu einer noch höheren Kilometerleistung geführt hätte. Da aber erfahrungsgemäß der vom Hersteller im Internet veröffentlichte durchschnittliche Verbrauch (9,1l für den BMW) in der Regel als Untergrenze unter optimalen Bedingungen anzusehen ist, erschien der…
…des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Soweit der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid Erfolg beschieden ist, wird eine amtswegige Anpassung des Zinsenbescheides vorgenommen. Eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch…
…ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid (§ 198 BAO) festzusetzen. Bemessungsgrundlage ist die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift auf Grund des Stammabgabenbescheides. Jede…
…dass für eine bestimmte Abgabe der Abgabenanspruch immer zum selben Zeitpunkt (hier: für die Einkommensteuer 2004 mit Ablauf des Jahres 2004) entsteht, die Abgabenfestsetzungen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten - hier: mit Bescheid vom 16. Oktober 2006 - erfolgte. Der Bestreitung der Anspruchszinsen auf Grund der behaupteten Unrichtigkeit…
…der Säumnis zu prüfen, nicht jedoch die Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2008 vom 25. 9. 2009 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen…
…der Säumnis zu prüfen, nicht jedoch die Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 vom 21. 8. 2006 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen…
…in den Einkommensteuerbescheiden für 2000 bis 2002 ausgewiesenen Nachforderungen zugrunde. Der Bw tritt den Anspruchszinsenvorschreibungen ausschließlich mit Einwendungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Stammabgabenbescheide (Einkommensteuerbescheide) entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bekämpfung der Anspruchszinsenbescheide auf Grund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide muss…
…Säumniszuschläge als auch gegen die Stammabgabenbescheide vom 22.3.2011 und weitere im Anschluss an eine Außenprüfung erlassene Bescheide richtet, wurden Einwendungen gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Sachbescheide erhoben. Die Bw. vertritt den Standpunkt, dass aufgrund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide (infolge ungerechtfertigter Umsatzhinzurechnungen…