…gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass…
…der gesamten Einkommensteuervorauszahlung für April bis Juni 2000 v. S 35.350,-- bis zum Fälligkeitstag 15. Mai 2000 ein zweiprozentiger Säumniszuschlag von S 707,-- vorgeschrieben wurde, aus mehreren Gründen entgegen. Dass diese Einkommensteuervorauszahlungsschuld bis am Fälligkeitstag entrichtet worden wäre, wird zwar nicht dezitiert behauptet, der…
…anfechtbar. Die Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides angefochten werden, weil eine Überprüfung der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheides…
…der am gleichen Tag erlassenen Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2006 zu Grunde. Der Bw. bekämpft die strittigen Anspruchszinsen offenkundig damit, dass das eingebrachte Rechtsmittel gegen die zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide Erfolg versprechend sei. Die gegenständliche Berufung bezieht sich somit inhaltlich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit der…
…gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass…
…bekämpften Säumniszuschläge nach Meinung der Berufungswerberin auch deshalb gesetzwidrig, weil bei ihrer Festsetzung bestandene Abgabenguthaben unberücksichtigt geblieben und für die Berufungswerberin günstige Bestimmungen bewusst außer Acht gelassen worden wären. Mit diesem Vorbringen zeigt die Rechtsmittelwerberin aber aus nachstehenden Gründen insgesamt keine Rechtswidrigkeit für die angefochtenen…
…auch gegen die Stammabgabenbescheide (und weitere Bescheide) vom 23. 11. 2005 richtet, wurden Einwendungen gegen die Wiederaufnahme der Verfahren einerseits und Einwendungen gegen die in den wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen neuen Sachbescheide erhoben. Der Bw. vertritt den Standpunkt, infolge Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide seien auch die…
…erzeugte Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen, behauptete, dass es sich bei den behördlichen Schätzungen um nicht verifizierte bloße Vermutungen handle, die mit den tatsächlichen und so in die jeweiligen Steuererklärungen eingegangenen Lebensvorgängen nicht das Geringste zu tun hätten, monierte wiederum auch sachliche Unbilligkeit der angelasteten Säumniszuschläge…
…Nachforderungszinsen ausgleicht. Der Gesetzgeber stellt hier nur auf formale Voraussetzungen ab, ob ein den Anspruchszinsenbescheid auslösender Körperschaftsteuerbescheid zugestellt wurde und dieser einen Differenzbetrag beinhaltet. Die Bw. übersieht, dass eine Abänderung von Anspruchszinsenbescheiden anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides im Gesetz nicht vorgesehen ist. Vielmehr…
…mit Berufung anfechtbar. Der Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht mit dem Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides entgegen getreten werden, weil eine Überprüfung der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend Anspruchszinsen nicht stattfindet. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des…
…Die behauptete, schon beim Erwerb der gegenständlichen Wohnung samt KFZ-Abstellplatz bestehende Absicht des Berufungsführers, die angebotene langfristige Fremdfinanzierung nicht zur Gänze auszunutzen und im zehnten Jahr eine Sondertilgung zu leisten, kann damit nicht als erwiesen angenommen werden und muss diese bei der Beurteilung der…
…Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch, Seite 128). Da der Berufungswerber keinerlei Einwendungen konkret gegen den Anspruchszinsenbescheid eingereicht hat…
…des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Soweit der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid Erfolg beschieden ist, wird eine amtswegige Anpassung des Zinsenbescheides vorgenommen. Eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch…
…ausschließlich auf die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheides für das betreffende Jahr stützt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen…
…Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2008 vom 25. 9. 2009 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen als rechtmäßig. Einem allfälligen Erfolg der Berufung…
…Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 vom 21. 8. 2006 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen als rechtmäßig. Einem allfälligen Erfolg der Berufung…
…Säumniszuschläge als auch gegen die Stammabgabenbescheide vom 22.3.2011 und weitere im Anschluss an eine Außenprüfung erlassene Bescheide richtet, wurden Einwendungen gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Sachbescheide erhoben. Die Bw. vertritt den Standpunkt, dass aufgrund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide (infolge ungerechtfertigter Umsatzhinzurechnungen…
…Einwendungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Stammabgabenbescheide (Einkommensteuerbescheide) entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bekämpfung der Anspruchszinsenbescheide auf Grund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Stammabgabenbescheide im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen…
…5.2009, 2006/15/0316, 2006/15/0332). Da im gegenständlichen Fall lediglich die Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide behauptet wurde und weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus der Aktenlage hervorgeht, dass Zustellungsmängel hinsichtlich der Stammabgabenbescheide vorliegen, erweisen sich die gegenständlichen Berufungen als unbegründet. Linz, am 26…
…5.2009, 2006/15/0316, 2006/15/0332). Da im gegenständlichen Fall lediglich die Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide behauptet wurde und weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus der Aktenlage hervorgeht, dass Zustellungsmängel hinsichtlich der Stammabgabenbescheide vorliegen, erweisen sich die gegenständlichen Berufungen als unbegründet. Linz, am 26…