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UFSL RV/2225-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass…

UFSL RV/2216-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…der gesamten Einkommensteuervorauszahlung für April bis Juni 2000 v. S 35.350,-- bis zum Fälligkeitstag 15. Mai 2000 ein zweiprozentiger Säumniszuschlag von S 707,-- vorgeschrieben wurde, aus mehreren Gründen entgegen. Dass diese Einkommensteuervorauszahlungsschuld bis am Fälligkeitstag entrichtet worden wäre, wird zwar nicht dezitiert behauptet, der…

UFSI RV/0156-I/04Einwendungen gegen die Körperschaftsteuervorschreibung im Berufungsverfahren betreffend Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2006

…anfechtbar. Die Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides angefochten werden, weil eine Überprüfung der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheides…

UFSG RV/0862-G/09Anspruchszinsen können mit dem Verweis auf die Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides nicht erfolgreich bekämpft werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2011

…der am gleichen Tag erlassenen Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2006 zu Grunde. Der Bw. bekämpft die strittigen Anspruchszinsen offenkundig damit, dass das eingebrachte Rechtsmittel gegen die zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide Erfolg versprechend sei. Die gegenständliche Berufung bezieht sich somit inhaltlich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit der…

UFSL RV/2226-L/02Säumniszuschlag bei behaupteter Rechtswidirgkeit der Stammabgabenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass…

UFSL RV/2218-L/02Säumniszuschlag von einer vermeintlich unrichtigen Umsatzsteuernachhforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…bekämpften Säumniszuschläge nach Meinung der Berufungswerberin auch deshalb gesetzwidrig, weil bei ihrer Festsetzung bestandene Abgabenguthaben unberücksichtigt geblieben und für die Berufungswerberin günstige Bestimmungen bewusst außer Acht gelassen worden wären. Mit diesem Vorbringen zeigt die Rechtsmittelwerberin aber aus nachstehenden Gründen insgesamt keine Rechtswidrigkeit für die angefochtenen…

UFSI RV/0477-I/06Säumniszuschläge bei behaupteter Unrichtigkeit der Stammabgaben (Umsatzsteuer 1996 bis 1998)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2008

…auch gegen die Stammabgabenbescheide (und weitere Bescheide) vom 23. 11. 2005 richtet, wurden Einwendungen gegen die Wiederaufnahme der Verfahren einerseits und Einwendungen gegen die in den wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen neuen Sachbescheide erhoben. Der Bw. vertritt den Standpunkt, infolge Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide seien auch die…

UFSL RV/2214-L/02Säumniszuschläge bei behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006Teil 1/2

…erzeugte Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen, behauptete, dass es sich bei den behördlichen Schätzungen um nicht verifizierte bloße Vermutungen handle, die mit den tatsächlichen und so in die jeweiligen Steuererklärungen eingegangenen Lebensvorgängen nicht das Geringste zu tun hätten, monierte wiederum auch sachliche Unbilligkeit der angelasteten Säumniszuschläge…

UFSW RV/1458-W/08Anspruchszinsen nur mit Argumenten gegen die Grundlagenbescheide bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2009

…Nachforderungszinsen ausgleicht. Der Gesetzgeber stellt hier nur auf formale Voraussetzungen ab, ob ein den Anspruchszinsenbescheid auslösender Körperschaftsteuerbescheid zugestellt wurde und dieser einen Differenzbetrag beinhaltet. Die Bw. übersieht, dass eine Abänderung von Anspruchszinsenbescheiden anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides im Gesetz nicht vorgesehen ist. Vielmehr…

UFSK RV/0367-K/051. Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei einem Lehrer, Vortragendem und Schriftsteller 2. Aufteilung von Aufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungkosten 3. Privatanteil Telefon und Internet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2006

…mit Berufung anfechtbar. Der Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht mit dem Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides entgegen getreten werden, weil eine Überprüfung der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend Anspruchszinsen nicht stattfindet. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des…

UFSF RV/0502-F/071) Vermietung einer im Rahmen eines Vorsorgemodells erworbenen, fremdfinanzierten Wohnung als Liebhaberei 2) Säumniszuschlag bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.12.2008

…Die behauptete, schon beim Erwerb der gegenständlichen Wohnung samt KFZ-Abstellplatz bestehende Absicht des Berufungsführers, die angebotene langfristige Fremdfinanzierung nicht zur Gänze auszunutzen und im zehnten Jahr eine Sondertilgung zu leisten, kann damit nicht als erwiesen angenommen werden und muss diese bei der Beurteilung der…

UFSL RV/1688-L/02Zurechnung von Provisionseinkünften aus der Vermittlung von Versicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005Teil 2/2

…Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch, Seite 128). Da der Berufungswerber keinerlei Einwendungen konkret gegen den Anspruchszinsenbescheid eingereicht hat…

UFSL RV/1416-L/02Keine Teilwertabschreibung einer Auslandsbeteiligung mangels nachvollziehbarer Wertminderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.12.2009Teil 2/2

…des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Soweit der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid Erfolg beschieden ist, wird eine amtswegige Anpassung des Zinsenbescheides vorgenommen. Eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch…

UFSL RV/1158-L/071. Nachweis bzw. Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben 2. Schätzung von Privatanteilen (Kfz, Handy, Computer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.02.2011Teil 2/2

…ausschließlich auf die Rechtswidrigkeit des zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheides für das betreffende Jahr stützt. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen…

UFSI RV/0155-I/10Berufung gegen Säumniszuschlagsbescheide wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2010

…Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2008 vom 25. 9. 2009 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen als rechtmäßig. Einem allfälligen Erfolg der Berufung…

UFSI RV/0648-I/06Bekämpfung von Säumniszuschlägen unter dem Aspekt einer behaupteten Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2009

…Richtigkeit der Stammabgabenbescheide. Da die Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 vom 21. 8. 2006 wirksam ergangen sind, die Fälligkeit der Abgaben ungenützt verstrichen ist und ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand weder behauptet wird noch sonst ersichtlich ist, erweisen sich die Säumniszuschlagsvorschreibungen als rechtmäßig. Einem allfälligen Erfolg der Berufung…

UFSI RV/0227-I/11Kein Säumniszuschlag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 210 Abs. 6 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…Säumniszuschläge als auch gegen die Stammabgabenbescheide vom 22.3.2011 und weitere im Anschluss an eine Außenprüfung erlassene Bescheide richtet, wurden Einwendungen gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Sachbescheide erhoben. Die Bw. vertritt den Standpunkt, dass aufgrund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide (infolge ungerechtfertigter Umsatzhinzurechnungen…

UFSI RV/0143-I/05Anspruchszinsenvorschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…Einwendungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Stammabgabenbescheide (Einkommensteuerbescheide) entgegen. Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bekämpfung der Anspruchszinsenbescheide auf Grund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Stammabgabenbescheide im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen…

UFSL RV/0741-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…5.2009, 2006/15/0316, 2006/15/0332). Da im gegenständlichen Fall lediglich die Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide behauptet wurde und weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus der Aktenlage hervorgeht, dass Zustellungsmängel hinsichtlich der Stammabgabenbescheide vorliegen, erweisen sich die gegenständlichen Berufungen als unbegründet. Linz, am 26…

UFSL RV/0739-L/10Anspruchszinsen bei Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…5.2009, 2006/15/0316, 2006/15/0332). Da im gegenständlichen Fall lediglich die Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide behauptet wurde und weder aus dem Berufungsvorbringen noch aus der Aktenlage hervorgeht, dass Zustellungsmängel hinsichtlich der Stammabgabenbescheide vorliegen, erweisen sich die gegenständlichen Berufungen als unbegründet. Linz, am 26…