…gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass…
…der gesamten Einkommensteuervorauszahlung für April bis Juni 2000 v. S 35.350,-- bis zum Fälligkeitstag 15. Mai 2000 ein zweiprozentiger Säumniszuschlag von S 707,-- vorgeschrieben wurde, aus mehreren Gründen entgegen. Dass diese Einkommensteuervorauszahlungsschuld bis am Fälligkeitstag entrichtet worden wäre, wird zwar nicht dezitiert behauptet, der…
…anfechtbar. Die Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides angefochten werden, weil eine Überprüfung der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheides…
…der am gleichen Tag erlassenen Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2006 zu Grunde. Der Bw. bekämpft die strittigen Anspruchszinsen offenkundig damit, dass das eingebrachte Rechtsmittel gegen die zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide Erfolg versprechend sei. Die gegenständliche Berufung bezieht sich somit inhaltlich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit der…
…gerügt, dass bei Festsetzung dieses Säumniszuschlages einschlägige Bestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht beachtet worden und insbesondere für den Einschreiter günstige Normen unberücksichtigt geblieben wären, zum anderen behauptet, dass der strittige Säumniszuschlag infolge Rechtswidrigkeit der ihm vorangegangenen Einkommensteuervorschreibungen als davon abgeleitete Nebengebühr zwangsläufig ebenfalls rechtswidrig sei. Dass…
…bekämpften Säumniszuschläge nach Meinung der Berufungswerberin auch deshalb gesetzwidrig, weil bei ihrer Festsetzung bestandene Abgabenguthaben unberücksichtigt geblieben und für die Berufungswerberin günstige Bestimmungen bewusst außer Acht gelassen worden wären. Mit diesem Vorbringen zeigt die Rechtsmittelwerberin aber aus nachstehenden Gründen insgesamt keine Rechtswidrigkeit für die angefochtenen…
…auch gegen die Stammabgabenbescheide (und weitere Bescheide) vom 23. 11. 2005 richtet, wurden Einwendungen gegen die Wiederaufnahme der Verfahren einerseits und Einwendungen gegen die in den wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen neuen Sachbescheide erhoben. Der Bw. vertritt den Standpunkt, infolge Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide seien auch die…
…Bf. behauptete Unzuständigkeit des Finanzamtes Graz-Stadt für die Erlassung des den Anspruchszinsen zu Grunde liegendem Einkommensteuerbescheides 2006 und folglich auch des Zinsenbescheides strittig. Die Frage der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ist auch für Anspruchszinsen, welche ansonsten unabhängig von der Richtigkeit der Stammabgabenbescheide bestehen bleiben…
…genannten Stammabgabenbescheide nachträglich als rechtswidrig und werden sie entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit an die Änderungsbescheide (Aufhebungsbescheide) gebundenen Zinsenbescheiden Rechnung getragen (zB Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergehen weitere Zinsenbescheide; es erfolgt daher keine Abänderung der ursprünglichen…
…dem Vorbringen der Rechtwidrigkeit der Stammabgabenbescheide ist dem Bf. daher kein Erfolg beschieden. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…Die Berufung stützt sich erkennbar auf die behauptete Rechtswidrigkeit der zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben…
…an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 05.09.2012, 2012/15/0062). Da im Beschwerdefall keine eigenen Anfechtungspunkte zu den Anspruchszinsenbescheiden vorgebracht wurden, manifestiert sich für das Bundesfinanzgericht, dass sich die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide 2006…
…an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062). Da im Beschwerdefall keine eigenen Anfechtungspunkte zu den Anspruchszinsenbescheiden vorgebracht wurden, manifestiert sich für das BFG, dass sich die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der ESt-Bescheide…
…Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide 2008, 2009 und 2011 stützt, weshalb die Beschwerde gegen diese Bescheide als unbegründet abzuweisen war. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind (von Amts wegen) neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide…
…06.2013 Der Bf. bekämpfte sowohl die den Anspruchszinsen zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheide als auch die Vorschreibung der oa. Anspruchszinsen. Hinsichtlich der Anspruchszinsen berief sie die Bf. auf das Vorbringen gegen die Rechtswidrigkeit der Einkommensteuernachforderungen. Die Bf. behauptete nicht, dass die Berechnung der Anspruchszinsen falsch…
…erzeugte Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen, behauptete, dass es sich bei den behördlichen Schätzungen um nicht verifizierte bloße Vermutungen handle, die mit den tatsächlichen und so in die jeweiligen Steuererklärungen eingegangenen Lebensvorgängen nicht das Geringste zu tun hätten, monierte wiederum auch sachliche Unbilligkeit der angelasteten Säumniszuschläge…
…Der Bestreitung der Anspruchszinsen im Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit der Einkommensteuerbescheide muss aber der Erfolg versagt bleiben, weil eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Stammabgabenbescheide im Verfahren betreffend die Anspruchszinsen nicht stattfindet. Die Zinsenbescheide sind nämlich an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen…
…oder sonstige Durchbrechung der Verjährung für bereits absolut verjährte Zeiträume durch eine einfachgesetzliche Regelung sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums gem. Art. 5 StGG und gegen das Gleichheitsgebot des Art. 7 Abs. 1 B-VG. Zur behaupteten Rechtswidrigkeit des Bescheides über…
…Die Einrichtung der Sachwalterschaft in Österreich gem. §§ 268ff ABGB sei mit dem Institut des „Betreuers“ gem. § 1896 dBGB ident. Auch die Volksanwaltschaft gehe in ihrem Schreiben vom 25. August 2016 von einer EU-Rechtswidrigkeit der bisherigen Umsatzsteuerpflicht der Vergütungen aus Sachwalterschaften für Rechtsanwälte aus. Ein…
…sich ausschließlich auf die behauptete Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides stützt, ist das hier der Fall. Das Bundesfinanzgericht erlaubt sich den Hinweis, dass für die Aussetzung von Anspruchszinsen (§ 212a BAO) abgesehen von den sonstigen Voraussetzungen keine Beschwerde gegen den Anspruchszinsenbescheid selbst, sondern - da der Anspruchszinsenbescheid vom jeweiligen…