…des Rechnungswesens im Oktober 1991 verloren, wobei es ihm nicht mehr gelang, in den letzten zehn Jahren einen Arbeitsplatz zu finden. Bedingt durch die lange Arbeitslosigkeit und die Belastungen durch mehrere Darlehen für ein Privathaus, das verkauft werden musste, habe sie enorme finanzielle Schädigungen hinnehmen…
…Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen. Eine derartige sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage trifft, oder Geschäftsvorfälle…
…höhere Aufwendungen als der Mehrzahl aller Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Für die Steuerpflichtige handle es sich um eine atypische Belastung, die außerhalb der normalen Lebensführung liege. Diese Kosten seien auch zwangsläufig, weil sich ihrer die Steuerpflichtige aus rechtlichen und sittlichen…
…Missverhältnis vorliegen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0118), es also zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0119). Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel…
…Er verwies darauf, dass der Bw. sein Leben in bescheidener Form eingerichtet habe. Die Einziehung der Abgabenschuld würde dem Bw. zufolge eine atypische Belastung mit sich bringen, die darin liegt, dass "das gänzliche Vermögen veräußert bzw. versteigert würde", wobei nach dieser Verwertung keine Lebensgrundlage mehr…
…Die ausgewiesene Abgabenschuld beziehe sich auf die Jahre 1990 bis 2002 und sei für ihn nicht gerechtfertigt. Es lägen zweifelsfrei Umstände vor, welche die atypische Belastung dieser Nachforderung zum Ausdruck bringen. Der Bw. führte schriftlich aus: "Wie schon angeführt, wäre ich nicht in der Lage…
…abweiche oder etwa wenn eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Doppelbelastung eintrete. Jedenfalls müsse es, verglichen mit anderen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen (VwGH 98/13/0073, 98/13/0091). Eine solche Unbilligkeit sei nicht gegeben, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen sei…
…Die Veranlagung wäre erklärungsgemäß bzw. auf Grund der vorgelegten Unterlagen mit dem von der Bw. ohnehin unbestrittenen Steuersatz erfolgt. Eine atypische Belastung, die einen anderen Steuerpflichtigen unter denselben Voraussetzungen nicht in dieser Art getroffen hätte, wäre somit nicht zu ersehen. Die persönliche Unbilligkeit könne ebensowenig…
…Somit seien die durchgeführten Amtshandlungen, die zur Einbringung der hohen Steuerschuld hätten führen sollen, ebenfalls zu Recht erfolgt. Eine Benachteiligung bzw. atypische Belastung durch die Pfändungsgebühren im Einzelfall sei nicht zu erblicken, da die Anwendung des § 26 AbgEO zwingend vorgeschrieben sei, dabei auch keine Ermessensübung…
…wie bereits ausgeführt, nur vor, wennsich durch eine ungewöhnliche Fallkonstellation eine vom Gesetzgeber so nicht gewollte atypische Belastungswirkung ergäbe. Dass Verluste aus einer nicht Gewinn bringenden und von der Abgabenbehörde daher als Liebhaberei beurteilten Tätigkeit steuerlich nicht anerkannt werden, kann nicht als außergewöhnlich bezeichnet werden…
…abzielt, dass diese Ausgaben bei anderen Unternehmen nicht vorliegen, sondern lediglich darauf, dass der Gesetzgeber im Einzelfall eine atypische Belastungswirkung nicht vorhergesehen hat. Im gegenständlichen Fall nahm die Bw. auf Grund ihrer getätigten Investitionen die Investitionszuwachsprämien für 2002 und 2003 in Anspruch. Die Rechtsfolge, dass…
…Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen. Eine derartige sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles liegt jedenfalls nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage…
…Kinder - zu diesen Terminen gefahren ist. Abgesehen davon sind diese von der Bw. beantragten Kosten als außergewöhnliche Belastungen nicht zu berücksichtigen, zumal kein Nachweis vorliegt, dass es sich um atypische außerhalb der normalen Lebensführung gelegene Aufwendungen handelt. Anhand der von den Kindern für die Bw…
…außergewöhnliche Belastung nicht davon abhängen könne, in wessen Person der Bedarf begründet gelegen wäre, sondern nur davon, ob sie ihre Obsorgepflicht auch auf eine andere zumutbare Weise habe nachkommen können bzw. ob die Kosten des von ihr beschrittenen Weges als "vom Regelfall abweichende atypische Aufwendungen…
…eine Belastung nur dann außergewöhnlich ist, wenn die Aufwendungen nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen. Damit aber Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können, muss es sich dabei um atypische, außerhalb der normalen Lebensführung gelegene Belastungen handeln…
…sind. Die Fahrtroute des Bw. gehört nicht zu den typischen Nebelstrecken der Steiermark. Auch für atypische Regenverhältnisse ist dieser Streckenabschnitt nicht bekannt. Behinderungen durch winterliche Fahrverhältnisse betreffen den Bereich Y. bis A (fallweise auch bis zum Nordportal des Gleinalmtunnels) tatsächlich häufiger als den Großraum Graz…
…zu ihrer Mutter nach Bosnien fährt, um "die Pflege der Mutter zu organisieren". Nach den vorstehenden Ausführungen zum Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit muss es sich um atypische, außerhalb der normalen Lebensführung gelegene Belastungen handeln. Es ist also die Frage zu beantworten, ob sechs Fahrten im Jahr…
…bzw. ist, Belastungen mit sich bringe, die keinesfalls außergewöhnlich sind. Dazu kommt, dass die von der Verfassung geforderte steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für den Regelfall durch Transferleistungen, wie die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag erfolgt und vom Regelfall nicht abweichende atypische Aufwendungen, die die Kinderbetreuung betreffen…
…1994 (Ruppe/Achatz aaO, § 2 Tz 244). Auf Grund des Belastungskonzepts der Umsatzsteuer als allgemeine Einkommensverwendungssteuer dürfte die Steuerpflicht unternehmerischer Leistungen nicht davon abhängig sein, wie der Leistende bei Erstellung seiner Leistungen kalkuliert (Tz 245). Der Gedanke der Wettbewerbsneutralität (Tz 246) und Art. 9 Abs…
…dass dem Steuerpflichtigen eine höhere Belastung als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen muss. Das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit dient somit der Abgrenzung atypischer, außerhalb der normalen Lebensführung gelegener Belastungen von den typischerweise wiederkehrenden Kosten der Lebenshaltung. Liegt eine Ausgabe in einer…