…des Rechnungswesens im Oktober 1991 verloren, wobei es ihm nicht mehr gelang, in den letzten zehn Jahren einen Arbeitsplatz zu finden. Bedingt durch die lange Arbeitslosigkeit und die Belastungen durch mehrere Darlehen für ein Privathaus, das verkauft werden musste, habe sie enorme finanzielle Schädigungen hinnehmen…
…Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen. Eine derartige sachliche Unbilligkeit des Einzelfalles liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Abgabennachforderung ganz allgemein die Auswirkung einer generellen Rechtsnorm darstellt, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage trifft, oder Geschäftsvorfälle…
…sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung kommt (VwGH 16.10.200226.2.2003, 9998/13/0091/13/0065; VwGH 26.2.200327.6.2013, 982013/15/0173/13/0091). Jedenfalls muss es, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen (VwGH 17.10.200126…
…höhere Aufwendungen als der Mehrzahl aller Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen. Für die Steuerpflichtige handle es sich um eine atypische Belastung, die außerhalb der normalen Lebensführung liege. Diese Kosten seien auch zwangsläufig, weil sich ihrer die Steuerpflichtige aus rechtlichen und sittlichen…
…außergewöhnliche Merkmale aufweist. Die außergewöhnlichen Umstände stehen aus unserer Sicht in einem engen Zusammenhang mit der Entstehung der Abgabenzinsen und stellen eine erhebliche Härte dar, die eine atypische Belastung widerspiegelt. Weiters wurde unsere Mandantin auch von ihrem Dienstgeber in Deutschland unzutreffend beschäftigt bzw. steuerrechtlich angemeldet…
…Missverhältnis vorliegen (VwGH 9.12.1992, 91/13/0118), es also zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0119). Im Nachsichtsverfahren ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel…
…Er verwies darauf, dass der Bw. sein Leben in bescheidener Form eingerichtet habe. Die Einziehung der Abgabenschuld würde dem Bw. zufolge eine atypische Belastung mit sich bringen, die darin liegt, dass "das gänzliche Vermögen veräußert bzw. versteigert würde", wobei nach dieser Verwertung keine Lebensgrundlage mehr…
…Behörde bekannt waren. Es liegt daher ein schutzwürdiges Vertrauen in die Richtigkeit der behördlichen Vorgangsweise vor. Die nunmehrige Rückforderung stellt für mich eine atypische Belastung dar. III.) Ermessensfehler Der Bescheid lässt nicht erkennen, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Insbesondere wurde nicht…
…Die ausgewiesene Abgabenschuld beziehe sich auf die Jahre 1990 bis 2002 und sei für ihn nicht gerechtfertigt. Es lägen zweifelsfrei Umstände vor, welche die atypische Belastung dieser Nachforderung zum Ausdruck bringen. Der Bw. führte schriftlich aus: "Wie schon angeführt, wäre ich nicht in der Lage…
…Unbilligkeit nur dann gegeben sei, wenn im Einzelfall bei der Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis erzielt werde und sich eine atypische Belastungswirkung ergeben würde. Der Beschwerdeführer führte in der Beschwerde vom 08.04.2024 aus, dass er neben seiner Pension…
…Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen zur Besteuerung angemeldet, oder durch die - im vorliegenden Fall erst am 29.4.2015 erfolgte - Einreichung der Steuererklärung 2013 erklärt haben. Eine atypische Belastung ist hierbei nicht zu erkennen, weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen…
…des VwGH nicht als atypische Belastungswirkung - und somit auch nicht als "gravierende Belastung" - gesehen werden, setzt es sich in Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im verfahrensgegenständlichen Erkenntnis vom 17.11.2022, der unter den gegenständlich zu erörternden Voraussetzungen das Vorliegen einer anormalen Belastungwirkung gerade bejaht …
…dies bei anderen Steuerpflichtigen der Fall ist, die - aus welchen Gründen auch immer - ihrer Abgabenentrichtungsverpflichtung hinsichtlich einer entstandenen Umsatzsteuer nicht rechtzeitig nachgekommen sind. Eine atypische Belastung ist hiebei nicht zu erkennen, weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen ist…
…dies bei anderen Steuerpflichtigen der Fall ist, die einen Ruhegenuss beziehen, der unter die Bestimmungen des gegenständlichen DBA fällt. Eine atypische Belastung ist hiebei nicht zu erkennen, weshalb das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO zu verneinen ist. Zudem ist zu bemerken…
…abweiche oder etwa wenn eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Doppelbelastung eintrete. Jedenfalls müsse es, verglichen mit anderen Fällen, zu einer atypischen Belastungswirkung kommen (VwGH 98/13/0073, 98/13/0091). Eine solche Unbilligkeit sei nicht gegeben, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen sei…
…einer Rechtsansicht, sondern die Umsetzung geltenden Rechts vor. Gegen die Sachbescheide sei kein Rechtsmittel erhoben worden. Es ergebe sich keine atypische Belastungswirkung, weil sich die Auswirkungen betreffend Anspruchszinsen bei Differenzbeträgen weiterer Abgabenbescheide völlig ident verhielten. Zum Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit sei vom Bf. bis dato…
…voll ausnutzbare Verlustverrechnungsmöglichkeit sei daher ein Ausfluss der allgemeinen Rechtslage und könne demnach entsprechend der ständigen Judikatur des VwGH nicht als atypische Belastungswirkung - und somit auch nicht als "gravierende Belastung" - gesehen werden. Zur Frage einer allfälligen schadenersatzrechtlichen Verantwortlichkeit Dritter für den Vermögensschaden des Beschwerdeführers (zu…
…dass die vorgeschriebene Nachforderung der Umsatzsteuer samt der Nebenansprüche selbst bei Einräumung von Zahlungserleichterungen eine besondere Härte für die Beschwerdeführerin bedeuten würde. Zur Frage des Vorliegens einer persönlich bedingten Unbilligkeit der Einhebung wurde die anormale Belastungswirkung und der atypische Vermögenseingriff mit den selben Argumenten begründet…
…nicht gegeben an, wenn sich eine Steuerbelastung als Auswirkung einer generellen Norm ergebe und somit für alle Steuerpflichtigen bestehe, da dann keine atypische Belastung vorliege. Ein Verlustvortrag bei Einkünften aus V+V stehe aber keinem Steuerpflichtigen zu und treffe somit alle Steuerpflichtigen gleich. Nach der…
…Bf. über die Komplexität umsatzsteuerlicher Reihengeschäfte nicht aufgeklärt wurde, führt nicht zum Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Umsatzsteuer, weil damit eine atypische Belastungswirkung, verglichen mit anderen Fällen, nicht eintritt. In diesem Zusammenhang ist den Ausführungen des Finanzamtes in der Beschwerdevorlage zu folgen, wonach…