…vor, eine Säumnis in Ansehung der Umsatzsteuer für Februar 1997 liege nicht vor. Die Verwendung des in der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 1997 ausgewiesenen Guthabens für "Umsatzsteuer Dezember 1996" sei zu Unrecht erfolgt, weshalb auf ihrem Abgabenkonto zum 7. April 1997 ein entsprechendes Guthaben bestanden habe…
…anderweitige Verwendung des ansonsten nicht zugeordneten (und nicht zuordenbaren) Guthabens hätte verhindert werden können. Dass dies in diesem Fall unterlassen worden ist, hat eine Verbuchung des Guthabens als Anzahlung rechtlich unzulässig gemacht. Der Bw. irrt nämlich, wenn er meint, dass das Finanzamt über dieses Guthaben…
…Habe der Versicherungsnehmer eine Person als bezugsberechtigt bezeichnet, so erwerbe diese ein Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Diese Leistung falle unter die o.a. Bestimmung des ErbStG und unterliege der Erbschaftssteuer. Die beabsichtigte oder tatsächliche Verwendung des Versicherungserlöses sei daher ohne Bedeutung…
…wenn anderweitig die UVA entsprechend erklärt bzw. der Betrag überwiesen wird. Es ist nun seitens der Bw. auf dem Erlagschein eindeutig die Gesamtsumme der UVA bezeichnet worden, daneben führte sie den mit diesem Erlagschein überwiesenen Teilbetrag an. Der restliche Teilbetrag wurde mittels Umbuchungsantrag zur Verwendung…
…als Guthaben nicht nach Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind. Gegenständlich war aber nach § 215 Abs. 2 BAO vorzugehen, sodass für die Anwendung des § 215 Abs. 4 BAO kein Raum blieb. Zu der erhobenen Forderung, das Finanzamt möge einen Nachweis für die Auszahlung der…
…bewohnt. Dieser komme dort für die laufenden Betriebskosten auf. Er sei seit 2006 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Vater einer Tochter. Eine anderweitige Verwendung der Wohnung wie etwa eine Vermietung würde zur Folge haben, dass die Wohnungssuche der jungen Familie unterstützt werden müsste. Der mit dieser…
…Abgabenkonto jenes Guthaben im Betrag von 553,15 €, für das in weiterer Folge anlässlich der Rechtsmitteleingabe vom 8. Februar 2010 um Rückzahlung ersucht wurde. Da dieses Guthaben im Antragstellungszeitpunkt noch bestand, und mit Rücksicht auf die einschlägigen Rechtsvorschriften auch nicht anderweitig zu verwenden war…
…entrichtet. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2001 wurde hinsichtlich der am 15. Jänner 2002 fälligen Vorauszahlung an Umsatzsteuer von B an diesem Tage ein Betrag von € 1.362,76 (umgerechnet ATS 18.752,--) bekannt gegeben und mit einem Guthaben verrechnet. Betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar…
…1987 eine Grenzgängertätigkeit auf. Per 30.6.2002, ca. vier Monate nach Vollendung des 60. Lebensjahres, endete sein Dienstverhältnis zum Schweizer Arbeitgeber (Lohnausweis vom 14.2.2003). Mit diesem Tag endete auch seine obligatorische Krankenpflegeversicherung bei der CSS. Am 5.7.2002 wurde sein Guthaben…
…zu verwenden sind, sind sie gemäß § 215 Abs. 4 BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Die Rückzahlung von Guthaben…
…als Sachgesamtheit Wie aus 2.1 in Verbindung mit den Definitionen in § 1 des als Beilage angefügten Business Transfer Agreements (im Folgenden "Vertrag" genannt) hervorgeht, wurden mit dem Vertrag sämtliche Vermögenswerte der BW an die KÄUFERIN für einen Gesamtkaufpreis in Höhe von € 59.222…
…aus, durch die Verweisung des § 796 ABGB auf § 94 solle sichergestellt werden, dass der Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehegatten den Lebensverhältnissen entspreche, in denen die früheren Ehegatten bis zum Tode des einen von ihnen gelebt hätten. Dem überlebenden Ehegatten gebühre daher der Unterhalt nur so weit…
…Jahre 1992 und 1993 abzusehen, ist festzustellen, dass neben den auf den angefochtenen Berufungspunkten basierenden Gewinnänderungen noch anderweitige als Wiederaufnahmsgrund (vgl. die Zusammenfassung in Tz. 25 Bp - Bericht) herangezogen wurden. Somit ist das Berufungsbegehren, von einer Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der strittigen Sachbescheide abzusehen, verfehlt…
…wurden. Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist dem Berufungswerber aber auch insofern anzulasten, als die Sanierung der B-GmbH zu Lasten des Abgabengläubigers erfolgte. Denn mit dem Erlös aus dem Verkauf der Betriebsanlage an die T-GmbH, deren Geschäftsführer Herr S. war, wurden ausschließlich anderweitige Zahlungsverpflichtungen erfüllt…
…Betriebsausgabe versagt bliebe, sondern wären diese als Privatentnahme umzubuchen, weil ja die Alleingesellschafterin B in den betroffenen Jahren über einen ausreichend hohen Guthabenssaldo verfügt hätte. Es sei auch erlaubt die verdeckte Ausschüttung rückgängig zu machen, da diese nicht aufgedeckt worden wäre und zumindest die Behandlung…
…ihnen die Anerkennung als Betriebsausgabe versagt bliebe, sondern wären diese als Privatentnahme umzubuchen, weil ja die Alleingesellschafterin ER in den betroffenen Jahren über einen ausreichend hohen Guthabenssaldo verfügt hätte. Es sei auch erlaubt die verdeckte Ausschüttung rückgängig zu machen, da diese nicht aufgedeckt worden wäre…
…Verrechnung zu erfolgen hat, die Anzahlungen gutzuschreiben sind. Mittels neuerlicher Verrechnungsweisung hätte eine Anzahlung bekannt gemacht und auf diese Weise eine anderwertige Verwendung des Guthabens verhindert werden können. Das für den gutgeschriebenen Betrag eine Verrechnungsweisung zu Gunsten der Einkommensteuer 2000 erfolgt wäre, hat der Bw…
…Fragen binnen einem Monat ersucht." In der Vorhaltsbeantwortung vom 9. Dezember 2008 brachte die Berufungsführerin im Wesentlichen vor: "Die in Ihrem Vorhalt angesprochenen sonstigen Einkünfte des Jahres 2007 iHv. rd. 19.400,00 € betreffen Einnahmen aus dem gegenständlichen Fruchtgenussrecht. Zum angeführten Guthaben am Abgabenkonto…
…solche betreffend anderweitige Guthabensbeträge wie zum Beispiel Guthaben aus Umsatzsteuervoranmeldungen. Dass dieser Wille des einfachen Gesetzgebers auch nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, hat der Verfassungsgerichtshof wiederkehrend erkannt (vgl. VfGH 20.12.1978, G18/78; VfGH 16.3.1989, A16/88). Da somit eine Verpflichtung zur…
…wurde von der Bw jedoch insofern anderweitig verfügt, als dieses Guthaben antragsgemäß zurückgezahlt wurde (GF 20) und das Konto am 18. Juli 2007 kein Guthaben mehr auswies (vgl. VwGH 17.9.1990, 90/15/0028). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht daher zu Recht…