…vor, eine Säumnis in Ansehung der Umsatzsteuer für Februar 1997 liege nicht vor. Die Verwendung des in der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 1997 ausgewiesenen Guthabens für "Umsatzsteuer Dezember 1996" sei zu Unrecht erfolgt, weshalb auf ihrem Abgabenkonto zum 7. April 1997 ein entsprechendes Guthaben bestanden habe…
…anderweitige Verwendung des ansonsten nicht zugeordneten (und nicht zuordenbaren) Guthabens hätte verhindert werden können. Dass dies in diesem Fall unterlassen worden ist, hat eine Verbuchung des Guthabens als Anzahlung rechtlich unzulässig gemacht. Der Bw. irrt nämlich, wenn er meint, dass das Finanzamt über dieses Guthaben…
…aus welcher eine Zahllast in Höhe von 566.403,96 € resultierte, wovon 77.353,80 € rechtzeitig (durch Überweisung und Verwendung eines auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthabens) entrichtet wurden. Am 27.2.2025 brachte der steuerliche Vertreter von ***GF*** elektronisch einen Antrag auf Umbuchung…
…Habe der Versicherungsnehmer eine Person als bezugsberechtigt bezeichnet, so erwerbe diese ein Recht auf die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles. Diese Leistung falle unter die o.a. Bestimmung des ErbStG und unterliege der Erbschaftssteuer. Die beabsichtigte oder tatsächliche Verwendung des Versicherungserlöses sei daher ohne Bedeutung…
…als Vertreter der Primärschuldnerin den Abgabengläubiger bei Verwendung der vorhandenen Gesellschaftsmittel gegenüber anderen Gesellschaftsgläubigern benachteiligt und dadurch ihn treffende abgabenrechtliche Pflichten schuldhaft verletzt hätte, gestützt habe. Festzustellen gelte es nämlich, ob es im vorliegenden Fall tatsächlich zu einer Schlechterstellung des Abgabengläubigers bei der Gesellschaftsmittelverwendung gekommen…
…um eine "vorsätzliche" Abgabenverkürzung handelt (dem seinerzeit in dieser Sache als Insolvenzverwalter agierenden Einschreiter kann in dieser Richtung wohl auch nicht nur andeutungsweise ein persönliches Bereicherungsmotiv oder ein anderweitiger persönlicher Vorteil unterstellt werden), sondern ist die Anweisung des restlichen in der Masse erliegenden Guthabens an…
…wenn anderweitig die UVA entsprechend erklärt bzw. der Betrag überwiesen wird. Es ist nun seitens der Bw. auf dem Erlagschein eindeutig die Gesamtsumme der UVA bezeichnet worden, daneben führte sie den mit diesem Erlagschein überwiesenen Teilbetrag an. Der restliche Teilbetrag wurde mittels Umbuchungsantrag zur Verwendung…
…den Fall eines gerechtfertigten Austritts nach § 25 IO anzuwenden (vgl. etwa OGH 21.05.2007 8 ObS 15/07z). Damit behält dieser Arbeitnehmer seine vertragsmäßigen Ansprüche auf Kündigungsentschädigung unter Einrechnung dessen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder…
…als Guthaben nicht nach Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind. Gegenständlich war aber nach § 215 Abs. 2 BAO vorzugehen, sodass für die Anwendung des § 215 Abs. 4 BAO kein Raum blieb. Zu der erhobenen Forderung, das Finanzamt möge einen Nachweis für die Auszahlung der…
…bewohnt. Dieser komme dort für die laufenden Betriebskosten auf. Er sei seit 2006 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Vater einer Tochter. Eine anderweitige Verwendung der Wohnung wie etwa eine Vermietung würde zur Folge haben, dass die Wohnungssuche der jungen Familie unterstützt werden müsste. Der mit dieser…
…Abgabenkonto jenes Guthaben im Betrag von 553,15 €, für das in weiterer Folge anlässlich der Rechtsmitteleingabe vom 8. Februar 2010 um Rückzahlung ersucht wurde. Da dieses Guthaben im Antragstellungszeitpunkt noch bestand, und mit Rücksicht auf die einschlägigen Rechtsvorschriften auch nicht anderweitig zu verwenden war…
…entrichtet. Betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2001 wurde hinsichtlich der am 15. Jänner 2002 fälligen Vorauszahlung an Umsatzsteuer von B an diesem Tage ein Betrag von € 1.362,76 (umgerechnet ATS 18.752,--) bekannt gegeben und mit einem Guthaben verrechnet. Betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar…
…1987 eine Grenzgängertätigkeit auf. Per 30.6.2002, ca. vier Monate nach Vollendung des 60. Lebensjahres, endete sein Dienstverhältnis zum Schweizer Arbeitgeber (Lohnausweis vom 14.2.2003). Mit diesem Tag endete auch seine obligatorische Krankenpflegeversicherung bei der CSS. Am 5.7.2002 wurde sein Guthaben…
…zu verwenden sind, sind sie gemäß § 215 Abs. 4 BAO nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Die Rückzahlung von Guthaben…
…1 BAO ist ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist.…
…als Sachgesamtheit Wie aus 2.1 in Verbindung mit den Definitionen in § 1 des als Beilage angefügten Business Transfer Agreements (im Folgenden "Vertrag" genannt) hervorgeht, wurden mit dem Vertrag sämtliche Vermögenswerte der BW an die KÄUFERIN für einen Gesamtkaufpreis in Höhe von € 59.222…
…kann (VwGH 26.9.2000, 99/13/0193). Ein Zufluss liegt weiters vor, wenn ein Betrag einer im Voraus bestimmten Verwendung des Empfängers zugeführt wird. Schließlich genügt es, wenn die Verwirklichung des Anspruchs zumindest derart nahe gerückt und gesichert ist, dass dies wirtschaftlich dem tatsächlichen…
…aus, durch die Verweisung des § 796 ABGB auf § 94 solle sichergestellt werden, dass der Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehegatten den Lebensverhältnissen entspreche, in denen die früheren Ehegatten bis zum Tode des einen von ihnen gelebt hätten. Dem überlebenden Ehegatten gebühre daher der Unterhalt nur so weit…
…Jahre 1992 und 1993 abzusehen, ist festzustellen, dass neben den auf den angefochtenen Berufungspunkten basierenden Gewinnänderungen noch anderweitige als Wiederaufnahmsgrund (vgl. die Zusammenfassung in Tz. 25 Bp - Bericht) herangezogen wurden. Somit ist das Berufungsbegehren, von einer Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der strittigen Sachbescheide abzusehen, verfehlt…
…wurden. Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist dem Berufungswerber aber auch insofern anzulasten, als die Sanierung der B-GmbH zu Lasten des Abgabengläubigers erfolgte. Denn mit dem Erlös aus dem Verkauf der Betriebsanlage an die T-GmbH, deren Geschäftsführer Herr S. war, wurden ausschließlich anderweitige Zahlungsverpflichtungen erfüllt…