…Jahr beschränkt gewesen, ist dazu auszuführen, dass bei Studenten, die sich während ihrer Ausbildung am Studienort in einer Zweitunterkunft aufhalten, die Kriterien der Aufenthaltsdauer (aufgrund der fiktiv anzunehmenden Haushaltszugehörigkeit) im Allgemeinen nicht geeignet sind, das Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband als aufgelöst bzw. die bisherige…
…für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen. Im Jahre 2002 habe ich neben Sachaufwendungen monatlich Euro 500,-- für die Ausbildung meines Sohnes aufgewendet..." Beigeschlossen war ein Nachweis über in den Jahren 2000 bis 2003 abgelegte Prüfungen des Sohnes. Mit Berufungsvorentscheidung…
…Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Zu § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 ergangen (BGBl…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale Freibetrag für die…
…Berufungswerberin zu ihren Eltern) in Fällen eines nur vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb der gemeinsamen Wohnung (lit a) bzw. durch das für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise erfolgte Bewohnen einer Zweitunterkunft am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung (lit b) nicht aufgehoben wird, nichts ändern…
…der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). § 3. ... § 4. Die Verordnung ist für Zeiträume ab 1. September 1995 anzuwenden. Die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückreise vom und zum Studienort ergibt sich somit aus der zu…
…3 der Verordnung nicht erfüllt, weil die beantragten Berufsausbildungskosten für Schüler/Lehrlinge, die eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen, nur dann zustünden, wenn die Entfernung zwischen Schul- und Wohnort mehr als 25 Kilometer betrage. Für die Berechnung dieser Entfernung seien analog der Berechnung der Mindestfahrdauer gemäß…
…außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." Die Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 enthält einen dynamischen Verweis auf die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 ("...wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen…
…außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." Die Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 enthält einen dynamischen Verweis auf die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 ("...wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen…
…Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Eisenstadt ist in keiner Verordnung gem. § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…
…Wochen im Jahr, ist dazu auszuführen, dass bei Studenten, die sich während ihrer Ausbildung am Studienort in einer Zweitunterkunft aufhalten, die Kriterien der Aufenthaltsdauer (aufgrund der fiktiv anzunehmenden Haushaltszugehörigkeit) im Allgemeinen nicht geeignet sind, das Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband als aufgelöst bzw. die bisherige…
…einer Entfernung von 80 km gelten als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). § 3…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…untergeordneter Bedeutung für eine Zweitunterkunft am Schulort oder für Fahrtkosten zu leisten sind. Wie oben ausgeführt, wird Rechnitz in einer Verordnung nach § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 als Gemeinde genannt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Pinkafeld zeitlich noch zumutbar…