…Jahr beschränkt gewesen, ist dazu auszuführen, dass bei Studenten, die sich während ihrer Ausbildung am Studienort in einer Zweitunterkunft aufhalten, die Kriterien der Aufenthaltsdauer (aufgrund der fiktiv anzunehmenden Haushaltszugehörigkeit) im Allgemeinen nicht geeignet sind, das Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband als aufgelöst bzw. die bisherige…
…für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen. Im Jahre 2002 habe ich neben Sachaufwendungen monatlich Euro 500,-- für die Ausbildung meines Sohnes aufgewendet..." Beigeschlossen war ein Nachweis über in den Jahren 2000 bis 2003 abgelegte Prüfungen des Sohnes. Mit Berufungsvorentscheidung…
…Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Zu § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 ergangen (BGBl…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale Freibetrag für die…
…Berufungswerberin zu ihren Eltern) in Fällen eines nur vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb der gemeinsamen Wohnung (lit a) bzw. durch das für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise erfolgte Bewohnen einer Zweitunterkunft am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung (lit b) nicht aufgehoben wird, nichts ändern…
…wenn Schüler, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit hätten, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnten oder die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde betrage. Da die Tochter täglich…
…zwischen Wohnort und der innerhalb von 80 km liegenden Ausbildungsstätte beträgt und bei der Berechnung der Fahrzeit Fußwege, Wartezeiten sowie Fahrten im Wohnort und am Studienort nicht einzubeziehen sind. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung des FA abgewiesen. In ihrer Beschwerde vom 25.08.2016 sowie…
…der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (z.B. Unterbringung in einem Internat). § 3. ... § 4. Die Verordnung ist für Zeiträume ab 1. September 1995 anzuwenden. Die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückreise vom und zum Studienort ergibt sich somit aus der zu…
…3 der Verordnung nicht erfüllt, weil die beantragten Berufsausbildungskosten für Schüler/Lehrlinge, die eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen, nur dann zustünden, wenn die Entfernung zwischen Schul- und Wohnort mehr als 25 Kilometer betrage. Für die Berechnung dieser Entfernung seien analog der Berechnung der Mindestfahrdauer gemäß…
…außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." Die Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 enthält einen dynamischen Verweis auf die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 ("...wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen…
…österreichischen Recht in Verbindung mit dem Unionsrecht ein Familienbeihilfeanspruch besteht. Dies ist hier unstrittig der Fall. Der Beschwerdeführerin stehen, da ihre Tochter ihrem Haushalt in Ungarn zugehörig ist (dieser ist durch die Zweitunterkunft am Studienort gemäß § 2 Abs. 5 lit b FLAG 1967 nicht aufgehoben)…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). ..“ Zu diesem Thema wird im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. 8. 2008…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…
…des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, steht der pauschale…
…außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat)." Die Verordnung BGBl. Nr. 624/1995 enthält einen dynamischen Verweis auf die Verordnungen zum StudienförderungsG 1992 ("...wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen…
…Den regelmäßigen Aufenthalt am elterlichen Wohnsitz haben wir durch Flugtickets zwischen Belgien und Wien belegt. Zusammenfassend gehe ich also davon aus, dass mir der Anspruch auf Familienbeihilfe bereits kraft Haushaltszugehörigkeit gebührt, ich habe nachgewiesen, das mein Sohn nur eine Zweitunterkunft am Studienort bewohnt und über…
…gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Von welchen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hatte gem. …
…Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). Eisenstadt ist in keiner Verordnung gem. § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes…