…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 zählten die "Früchte" aus Kapitalvermögen. Weder Werterhöhungen noch Wertminderungen oder der ganze Verlust des Kapitalstammes seien bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen. Daher blieben Verluste (und Gewinne) aus Kursdifferenzen zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren grundsätzlich außer Betracht. Die vom Bw…
…bei der gegenständlichen Sachlage nicht der Fall war. Das Finanzamt hatte vielmehr auf Grund der Darstellung in der Beilage zur Einkommensteuererklärung auch davon ausgehen können, dass sich der Veräußerungserlös aus dem Verkauf der Besserungsvereinbarung aus einer Wertsteigerung des Wirtschaftsgutes ergeben hätte. Wertänderungen des Kapitalstammes von …
…davon auszugehen, dass Kosten die nicht Werbungskosten sind, dem Kapitalstamm zuzurechnen sind. (2) Steuerliche Behandlung von Kursschwankungen im außerbetrieblichen Bereich: Von § 27 EStG 1988 werden Wertänderungen des Kapitalstammes nicht erfasst. Verluste und Gewinne aus Kursdifferenzen zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren bleiben außer Betracht. Auch…
…Anleihe- und Aktienfonds) angelegten Kapitalstamms zum Stichtag 28. Dezember 2001 gegenüber dem Vorjahr um S 111.324,48 (bzw. minus 4,01 % vor Steuern) reduziert hat. Wie der Vermögensaufstellung per 28. Dezember 2001 zu entnehmen ist, resultiert die Wertänderung des Vermögensstammes aus Kursverlusten der einzelnen…
…Anleihe- und Aktienfonds) angelegten Kapitalstamms zum Stichtag 28. Dezember 2001 gegenüber dem Vorjahr um S 111.324,48 (bzw. -4,01 % vor Steuern) reduziert hat. Wie der Vermögensaufstellung per 28. Dezember 2001 zu entnehmen ist, resultiert die Wertänderung des Vermögensstammes aus Kursverlusten der einzelnen Fonds…
…Judikatur des VwGH zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung eine ausdrückliche Regelung geschaffen habe, um die Steuerwirksamkeit derartiger Abschreibungen auszuschließen, wenn die Teilwertabschreibung 'ausschüttungsbedingt' sei. Dieser Gesetzesnovelle liege die Einsicht zugrunde, dass die Vorschrift des § 12 Abs. 2 KStG 1988 keineswegs ausreichend sei um Wertminderungen des Kapitalstamms steuerunwirksam…
…Wertänderungen des Betriebsvermögens aber nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen steuerwirksam seien. Kapitalwertänderungen infolge von Kursverlusten seien nicht den Früchten, sondern dem Vermögensstamm selbst zuzuordnen. Der Umstand, dass sie sich gegen das bestehende Schuldnerrisiko und das Wechselkursrisiko abgesichert habe, ändere daran nichts. Die Höhe des Veräußerungsverlustes…
…aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als…
…außerbetrieblichen Einkunftsarten und umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen und auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch…
…Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als…
…bei denen grundsätzlich nur Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst werden, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst (VwGH 11.3.1992, 92/13/0030). Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Überlegungen ist im…
…zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Werterhöhungen, Wertminderungen und der gänzliche Verlust des Kapitalstammes seien grundsätzlich unerheblich. Sähe man also von der Besteuerung von Wertsicherungsbeträgen und von der Erfassung des Abschichtungsüberschusses bei stillen Gesellschaften ab, so zählten die innere Wertsteigerung des Kapitalstammes und die Gewinne, die anlässlich der…
…dass grundsätzlich nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst erfasst werden sollen (siehe z.B. VwGH 11.3.1992, 92/13/0030). Wertminderungen und Werterhöhungen sowie auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell unerheblich (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch/EStG…
…Wertminderungen und Werterhöhungen seien daher grundsätzlich genauso unerheblich wie der gänzliche Verlust des Kapitals selbst. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fielen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen unter den Begriff der Werbungskosten nur die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber die den Kapitalstamm…
…5269). Unter den Kapitaleinkünften würden die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital und die damit zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Werterhöhungen, Wertminderungen und der gänzliche Verlust des Kapitalstammes seien grundsätzlich unerheblich. Anschaffungskosten für eine Kapitalanlage (Gesellschaftsanteile) seien daher grundsätzlich keine Webungskosten und auch Anwalts- und Prozesskosten…
…außerbetrieblichen Einkunftsarten und umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, …
…Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als…
…Der Lettererwerb stellt eine private Vermögensanlage dar, bei der nur die Zinsen aus dem Kapitalstamm nicht aber die Werterhöhungen oder Wertminderungen oder der (gänzliche) Verlust des eingesetzten Kapitals steuerlich erfasst werden. Somit können Gewinne aus einzelnen Letterkäufen mit Kapitalverlusten aus anderen Letterkäufen nicht ausgeglichen werden…
…außerbetrieblichen Einkunftsarten und umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, …
…außerbetrieblichen Einkunftsarten und umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, …