…erhalten zu haben, und führte als weitere Vorgangsweise die Würdigung | a) | der nachweislichen Nichterklärung von Einnahmen in Höhe von S 89.000 im Jahr 1999, | b) | der fehlenden Wareneingangsbücher, | c) | der teilweise ungeklärten Geldherkunft von rd. S 300.000…
…Eingabefehler der Zeugin, welche zum Zeitpunkt der Erstellung der Listung schon krank gewesen sei; diese Erkrankung gehe bis zum heutigen Tag. Des Weiteren bestätigte die Zeugin die Richtigkeit, ein extriges Wareneingangsbuch nicht geschrieben zu haben, und gab in Anwesenheit des Bw. zu Protokoll, der Bw…
…soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Infolge der Übereinstimmung der Feststellung der Bp hinsichtlich des Fehlens eines Wareneingangsbuches mit der Erklärung des Bw. in dessen Gegenäußerung, keine Wareneingangsbücher in den Jahren 1997 bis 1999 geführt zu haben…
…habe Zahlungen, sprich so genannte private Vorfinanzierungen über das private Konto vorgenommen und habe dieser trotz entsprechender Aufforderung durch die Prüferin die entsprechenden Bankbelege nicht vorgelegt. In Ansehung obiger Feststellungen (materielle und formelle Mängel des Wareneingangsbuches, Nichtvorlage von Bankbelegen im Zusammenhang mit Zahlungsbewegungen auf dem…
Nach der Bestimmung des § 23 Z1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige…
…Erlöse lt. BP | 25.000,00 | 67.573,98 Weiters wurde festgestellt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen gemäß § 124 ff BAO nicht gegeben ist. Der Abgabepflichtige ist zur Führung eines Wareneingangsbuches gemäß § 127 BAO verpflichtet. Für den Prüfungszeitraum wurde keines geführt. ... Für den…
…I. Instanz hat die Schätzungsberechtigung auf § 184 Abs. 3 BAO gestützt und diese wegen des Vorliegens formeller Buchführungsmängel bejaht (Nichtführung eines Wareneingangsbuches). Auch die Berufung enthält kein Vorbringen, dass die im angefochtenen Bescheid (und bereits im Betriebsprüfungsbericht beschriebenen) angeführten formellen Mängel nicht bestanden hätten. Damit…
…angefertigt (soweit nicht WEK). Die Ausgabenbelege werden monatlich gesammelt und beim Jahresabschluss nach Ausgabengruppen geordnet. Die Führung des Wareneingangsbuches ist nicht ordnungsmäßig. Es fehlen die fortlaufenden Nummern sowie die Hinweise auf die dazugehörigen Belege. Zudem ist keine Warenbezeichnung angeführt, eine monatliche Verteilung auf die einzelnen…
Mehrwertsteuer erfolgte nicht, sodass eine Abfuhr wegen falscher Rechnungslegung nicht erforderlich ist. Bei nicht landwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung von Grund und Boden (z.B. Schipisten) und nach Meinung von Ing. Mag. Dr. Martin Jilch (Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, Seite 296) können auch bei Handymasten bis zu…
…Vorhaltsbeantwortung dem Finanzamt ABC mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahme des Prüfers vom 1.12.2005 wurde vom Finanzamt ABC am 2.12.2005 übermittelt und führt der Prüfer aus: Zu Punkt 1a) Wareneingangsbuch: Das Wareneingangsbuch der Pflichtigen würde weder den Erfordernissen des …
…zuzuordnen. In der Folge wurde der Bw. die Stellungnahme des Betriebsprüfers zur Vorhaltsbeantwortung zur Kenntnis gebracht und nahm diese mit Schreiben vom 16.1.2006 nochmals schriftlich Stellung: "Zu Punkt 1a) Wareneingang Wenn die Behörde die Eintragungen im Wareneingangsbuch schon kritisiert, würde es angebracht erscheinen…
…Sicherheitszuschlag, Mängel der Aufzeichnungen: Im Prüfungszeitraum wurden folgende Mängel der Aufzeichnungen festgestellt: Eigenverbrauchsaufzeichnungen wurden nicht geführt, Personalverpflegungsaufzeichnungen wurden nicht geführt, Wareneingangsbuch ungenau geführt, Inventuren ungenau gemacht, Bargeldprivatentnahmen nur in Monatsummen aufgezeichnet, Auf Grund der genannten Feststellungen wird ein Sicherheitszuschlag in der Höhe von ca. 3…
…Zwecke ein Wareneingangsbuch (WEB) zu führen, sofern sie nicht nach §§ 124 oder 125 BAO zur Führung von Büchern verpflichtet sind, solche Bücher ohne gesetzliche Verpflichtung führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse machen oder durch eine gesetzliche Vorschrift zur Führung von dem Wareneingangsbuch im…
…vorzunehmen. Gleichzeitig mit der Eintragung ist auf dem Beleg, wenn ein solcher erteilt worden ist, die fortlaufende Nummer, unter der die Ware im Wareneingangsbuch eingetragen ist, zu vermerken. Nach Abs. 4 kann das Finanzamt unter Abweichung von den Bestimmungen des § 127 und der Abs. 1…
Dem Bw. ist zuzustimmen, dass er nicht verpflichtet ist, Durchschriften von den ausgefertigten Rechnungen anzufertigen. Diesfalls muss er allerdings auf andere geeignete Weise sicherstellen, dass die vereinnahmten Barerlöse täglich vollständig erfasst werden. Wurden tatsächlich Rechnungsdurchschriften erstellt, ist er jedenfalls verpflichtet, diese Urbelege den Bestimmungen der…
Zunächst ist anzumerken, dass der Bw. im Prüfungsverfahren zwei Mal persönlich angegeben hat, die EG-Wohnung ab 1995 verstärkt privat genutzt zu haben. Einem Aktenvermerk in den Prüferunterlagen ist zu entnehmen, dass er sich bereits beim ersten Kontakt mit dem Prüfer zu Prüfungsbeginn im August…
…haben. Genauere Ermittlungen zu diesem Umstand lassen sich aus dem Arbeitsbogen nicht erkennen. Weiters ist an den vorgelegten Aufzeichnungen zu bemängeln, dass weder ein Kassabuch noch ein Wareneingangsbuch geführt bzw. vorgelegt wurde und auch keine sonstigen Aufzeichnungen über die Ausgaben im Arbeitsbogen der Bp. ersichtlich…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 Salzburg in der Finanzstrafsache gegen die Bf. wegen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 25. November 2002…
…lagen keine Erlösaufzeichnungen aus dem Lebensmittelhandel vor, die erklärten Erlöse wurden vielmehr vom steuerlichen Vertreter durch eine Aufschlagskalkulation anhand der Eingangsrechnungen im Schätzungswege ermittelt. Weiters wurde kein Wareneingangsbuch geführt, sodass die Vollständigkeit der Eingangsrechnungen nicht nachvollzogen werden konnte. Aufgrund fehlender Kassenbelege konnte auch die Gebarung…
…wurden erhebliche Mängel bei den geführten Aufzeichnungen festgestellt. Es blieben Fragen der Betriebsprüfung zu den vorgelegten Aufzeichnungen unbeantwortet. Es wurden kein Wareneingangsbuch oder entsprechende Aufzeichnungen mit Datum und Bezeichnung der Lieferanten geführt. Im Kassasystem wurden Lücken in der Nummerierung festgestellt. Das Anlagenverzeichnis war nicht richtig…