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47 767 Treffer489 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1979-W/03Auferlegung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs.1 BAO wegen Nichteinhaltung des vorverlegten Fälligkeitstermins der Umsatzsteuervorauszahlungen 2003 wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 gemäß § 21 Abs.1a UStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…ein, dass kein Bescheid zugestellt worden sei, in dem die Vorverlegung des Fälligkeitstermines ausgesprochen worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5.11.2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden…

UFSS RV/0137-S/04Umsatzsteuersondervorauszahlung als Selbstbemessungsabgabe; Vorverlegung des Fälligkeitstages tritt ex lege ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2004

…Damit ist eine Vorverlegung des Fälligkeitstermins für die Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2003 für den Berufungswerber auch ohne weiteren Bescheid wirksam geworden. Der Berufungswerber war sohin nicht im Recht, wenn er seine Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2003 wie in den Vorjahren zum 15. des dem Voranmeldungszeitraum…

UFSS FSRV/0029-S/03Aufhebung und Zurückverweisung wegen unterlassenen Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.02.2004

…finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten im gegenständlichen Verfahren von großer Bedeutung, würde doch auf Grund der Vorverlegung des Fälligkeitstermins für die Umsatzsteuervoranmeldungen bei der I GmbH ansonsten die Verantwortlichkeit des Beschuldigten Voranmeldungen bis einschließlich Jänner 2001 umfassen. Bei den oben angeführten - auf Grund des langen Zeitraums…

UFSL FSRV/0056-L/03Strafberufung des Amtsbeauftragten unter Vorbringung bisher unberücksichtigter Erschwerungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…geht daher im Zweifel zu Gunsten der Beschuldigten davon aus, dass ihr die Vorverlegung des Fälligkeitstages tatsächlich nicht bekannt gewesen ist. Im Übrigen hat die anlässlich der Strafausmessung vorgenommene Überprüfung der Aktenlage aber nicht ergeben, dass der Spruchsenat hinsichtlich der subjektiven Tatseite einem Irrtum unterlegen…

UFSW RV/4116-W/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

…wenn die Sondervorauszahlung 750 Euro nicht übersteigt. Nach einer Entscheidung des VwGH zur Verhängung eines Säumniszuschlages bei Nichtentrichtung einer Umsatzsteuersondervorauszahlung , VwGH, 17.10.2001, 2000/13/00, ist die einzige Rechtsfolge des Unterlassens der Entrichtung einer Umsatzsteuersondervorauszahlung die Vorverlegung der Fälligkeitstermine der Umsatzsteuervorauszahlungen des Folgejahres…

UFSL FSRV/0086-L/03Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung vollendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

…20.703,15 S und 817,20 S. Die Umsatzsteuer für August 1999, welche auf Grund der Vorverlegung des Fälligkeitstages bereits am 15. September 1999 fällig gewesen wäre, wurde im Zuge der USO-Prüfung mit 2.144,00 S festgesetzt. Für Juni 1999 wurde die…

UFSW RV/4378-W/021) unrichtige Selbstberechnung der Versicherungssteuer hinsichtlich der Zuordnung zu einem bestimmten Kalendermonat 2) Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.03.2005

…760.181,00, somit insgesamt S 45.742.009,18 (entspricht € 3.324.201,45) an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien abgeführt. Vom Finanzamt wurden diese Zahlungen am Steuerkonto des Bw. zu St.Nr.xxx entsprechend der vom Bw. erteilten Verrechnungsweisungen als…

UFSS RV/0055-S/02Vorverlegung des Fälligkeitstages für Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Rückgängigmachung der Vorverlegung des Fälligkeitstages für die Umsatzsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Jänner 2002 ist infolge Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes am 15. Februar 2002 zu entrichten gewesen. Eine Entrichtung der Vorauszahlung ist jedoch nicht erfolgt, ebenso wurde von K keine Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht. Wie…

UFSW RV/1922-W/04Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages infolge Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2006

…kein Bescheid über die Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit für das Kalenderjahr 2003 vor. Dieser Bescheid dürfte beim früheren steuerlichen Vertreter verblieben sein. Die Umsatzsteuer für November 2003 sei daher von der Bw. am 13. Jänner 2004 einbezahlt worden, was ohne der Vorverlegung des Fälligkeitstages innerhalb der…

UFSI RV/0222-I/05vorzeitige Auszahlung einer Jubiläumsgabe - Besteuerung als gesetzliche Abfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2006

…die Berufung der Berufungswerberin, Ort, Straße, vom 23. März 2004 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes X vom 27. Februar 2004 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2002 entschieden…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…der letzten Darlehenstranche an DP gab der Geschäftsführer der Bw. im Zuge der AP und in der Vorhaltsbeantwortung an die Berufungsbehörde an, dass die - mündlich vereinbarte - Vorverlegung des Zahlungstermines wegen der verspäteten Zahlung der ersten und der zweiten Darlehenstranche (iHv. 1,0 Mio. DM bzw…

UFSW RV/2259-W/06Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2006

… 21 Abs. 1a UStG dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt wird, entweder die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher…

UFSW RV/1078-W/02Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2005

… 21 Abs. 1a UStG ist dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, entweder die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher…

UFSW RV/4103-W/02Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, Handlungsfähigkeit des Ausgleichsschuldners bzw. des gesetzlichen Vertreters im Ausgleichsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2004

…2002 wurde am 15. März 2002 (Vorverlegung des Fälligkeitstages), somit vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens fällig. Zwar wurden die Lohnabgaben 3/2002 erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens (18. März 2002) fällig, doch bleibt im Ausgleichsverfahren die Handlungsfähigkeit des gesetzlichen Vertreters grundsätzlich bestehen (vgl. VwGH 6.3…

UFSI RV/0871-I/10Anspruch auf Familienbeihilfe - Beginn eines Auslandssemesters am Ende des Toleranzsemesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…wäre eine Vorverlegung des Prüfungstermins nicht möglich gewesen und habe sie, da [Programm] als Erlassgrund zähle, wenn sie die Prüfung bis Herbst 2010 ablege, "den ersten Studienabschnitt in 5 Semestern beendet". Dieses Beiblatt trägt eine Bestätigung des Universitätsinstitutes mit folgendem Wortlaut: "Ich bestätige hiermit die…

UFSW RV/4145-W/09Die Voraussetzungen für den Bezug erhöhter Familienbeihilfe iSd § 6 Abs. 2 lit d FLAG sind bei Eintreten der dauernden Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 27. Lebensjahr des Antragstellers nicht erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…sachverständigen - Schwester des Beschwerdeführers, wonach um die Mitte der Siebzigerjahre noch nicht absehbar gewesen sei, dass die Krankheit nicht heilbar sei und sich verschlimmern würde, und verwendet dies als Argument dagegen, dass der Sachverständige in Kenntnis der neu vorgelegten Unterlagen zu einer Vorverlegung des maßgeblichen…

UFSW RV/3419-W/02Die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung zum 15. eines Kalenderjahres bewirkt die Vorverlegung der Fälligkeit der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen im folgenden Kalenderjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2004

…Dezember 2000 fällig gewesene Sondervorauszahlung gedeckt hätten. Sie wäre der Ansicht gewesen, die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 werde automatisch abgerechnet. Da das Finanzamt eine Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht mitteilte, hätte die Bw. davon keine Kenntnis nehmen und die besagten Termine nicht wahrnehmen können. Die Bw. beantragte gemäß …

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 2/2

…müssen. Da dies nicht der Fall ist, liegt ebenso wie hinsichtlich der Vorverlegung des Zeitpunktes der Kredittilgung eine außerplanmäßige Maßnahme und somit eine Änderung der Art der Bewirtschaftung vor. In der Vorhaltsbeantwortung an den UFS verweist der Bw. auf das VwGH-Erkenntnis 2003/15/0028…

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 1/2

…10 Jahren zu vereinbaren. Die "adaptierte" Planungsrechnung dokumentiere - entgegen der Auffassung der BP - in ihren vorgenommenen Änderungen keine Änderung der Bewirtschaftung. Die Vorverlegung des Zeitpunktes der Fremdmitteltilgung sei opportun erschienen, um gegenüber der Behörde noch deutlicher das Vorliegen einer Einkunftsquelle auszudrücken. Auch bei der ursprünglich…