…ein, dass kein Bescheid zugestellt worden sei, in dem die Vorverlegung des Fälligkeitstermines ausgesprochen worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5.11.2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden…
…Damit ist eine Vorverlegung des Fälligkeitstermins für die Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2003 für den Berufungswerber auch ohne weiteren Bescheid wirksam geworden. Der Berufungswerber war sohin nicht im Recht, wenn er seine Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr 2003 wie in den Vorjahren zum 15. des dem Voranmeldungszeitraum…
…finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten im gegenständlichen Verfahren von großer Bedeutung, würde doch auf Grund der Vorverlegung des Fälligkeitstermins für die Umsatzsteuervoranmeldungen bei der I GmbH ansonsten die Verantwortlichkeit des Beschuldigten Voranmeldungen bis einschließlich Jänner 2001 umfassen. Bei den oben angeführten - auf Grund des langen Zeitraums…
…geht daher im Zweifel zu Gunsten der Beschuldigten davon aus, dass ihr die Vorverlegung des Fälligkeitstages tatsächlich nicht bekannt gewesen ist. Im Übrigen hat die anlässlich der Strafausmessung vorgenommene Überprüfung der Aktenlage aber nicht ergeben, dass der Spruchsenat hinsichtlich der subjektiven Tatseite einem Irrtum unterlegen…
…wenn die Sondervorauszahlung 750 Euro nicht übersteigt. Nach einer Entscheidung des VwGH zur Verhängung eines Säumniszuschlages bei Nichtentrichtung einer Umsatzsteuersondervorauszahlung , VwGH, 17.10.2001, 2000/13/00, ist die einzige Rechtsfolge des Unterlassens der Entrichtung einer Umsatzsteuersondervorauszahlung die Vorverlegung der Fälligkeitstermine der Umsatzsteuervorauszahlungen des Folgejahres…
…20.703,15 S und 817,20 S. Die Umsatzsteuer für August 1999, welche auf Grund der Vorverlegung des Fälligkeitstages bereits am 15. September 1999 fällig gewesen wäre, wurde im Zuge der USO-Prüfung mit 2.144,00 S festgesetzt. Für Juni 1999 wurde die…
…760.181,00, somit insgesamt S 45.742.009,18 (entspricht € 3.324.201,45) an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien abgeführt. Vom Finanzamt wurden diese Zahlungen am Steuerkonto des Bw. zu St.Nr.xxx entsprechend der vom Bw. erteilten Verrechnungsweisungen als…
…Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Abweisung eines Ansuchens um Rückgängigmachung der Vorverlegung des Fälligkeitstages für die Umsatzsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten hat. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Jänner 2002 ist infolge Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes am 15. Februar 2002 zu entrichten gewesen. Eine Entrichtung der Vorauszahlung ist jedoch nicht erfolgt, ebenso wurde von K keine Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht. Wie…
…kein Bescheid über die Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit für das Kalenderjahr 2003 vor. Dieser Bescheid dürfte beim früheren steuerlichen Vertreter verblieben sein. Die Umsatzsteuer für November 2003 sei daher von der Bw. am 13. Jänner 2004 einbezahlt worden, was ohne der Vorverlegung des Fälligkeitstages innerhalb der…
…die Berufung der Berufungswerberin, Ort, Straße, vom 23. März 2004 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes X vom 27. Februar 2004 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag für den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2002 entschieden…
…der letzten Darlehenstranche an DP gab der Geschäftsführer der Bw. im Zuge der AP und in der Vorhaltsbeantwortung an die Berufungsbehörde an, dass die - mündlich vereinbarte - Vorverlegung des Zahlungstermines wegen der verspäteten Zahlung der ersten und der zweiten Darlehenstranche (iHv. 1,0 Mio. DM bzw…
… 21 Abs. 1a UStG dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt wird, entweder die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher…
… 21 Abs. 1a UStG ist dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht eingeräumt, entweder die Umsatzsteuersondervorauszahlung rechtzeitig zu leisten oder aber die Rechtsfolgen der Vorverlegung des Fälligkeitstages in Kauf zu nehmen (VwGH 17.10.2001, 2000/13/0006), weshalb die Nichtentrichtung keine für die Haftungsinanspruchnahme vorausgesetzte Verletzung abgabenrechtlicher…
…2002 wurde am 15. März 2002 (Vorverlegung des Fälligkeitstages), somit vor Eröffnung des Ausgleichsverfahrens fällig. Zwar wurden die Lohnabgaben 3/2002 erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens (18. März 2002) fällig, doch bleibt im Ausgleichsverfahren die Handlungsfähigkeit des gesetzlichen Vertreters grundsätzlich bestehen (vgl. VwGH 6.3…
…wäre eine Vorverlegung des Prüfungstermins nicht möglich gewesen und habe sie, da [Programm] als Erlassgrund zähle, wenn sie die Prüfung bis Herbst 2010 ablege, "den ersten Studienabschnitt in 5 Semestern beendet". Dieses Beiblatt trägt eine Bestätigung des Universitätsinstitutes mit folgendem Wortlaut: "Ich bestätige hiermit die…
…sachverständigen - Schwester des Beschwerdeführers, wonach um die Mitte der Siebzigerjahre noch nicht absehbar gewesen sei, dass die Krankheit nicht heilbar sei und sich verschlimmern würde, und verwendet dies als Argument dagegen, dass der Sachverständige in Kenntnis der neu vorgelegten Unterlagen zu einer Vorverlegung des maßgeblichen…
…Dezember 2000 fällig gewesene Sondervorauszahlung gedeckt hätten. Sie wäre der Ansicht gewesen, die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 werde automatisch abgerechnet. Da das Finanzamt eine Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht mitteilte, hätte die Bw. davon keine Kenntnis nehmen und die besagten Termine nicht wahrnehmen können. Die Bw. beantragte gemäß …
…müssen. Da dies nicht der Fall ist, liegt ebenso wie hinsichtlich der Vorverlegung des Zeitpunktes der Kredittilgung eine außerplanmäßige Maßnahme und somit eine Änderung der Art der Bewirtschaftung vor. In der Vorhaltsbeantwortung an den UFS verweist der Bw. auf das VwGH-Erkenntnis 2003/15/0028…
…10 Jahren zu vereinbaren. Die "adaptierte" Planungsrechnung dokumentiere - entgegen der Auffassung der BP - in ihren vorgenommenen Änderungen keine Änderung der Bewirtschaftung. Die Vorverlegung des Zeitpunktes der Fremdmitteltilgung sei opportun erschienen, um gegenüber der Behörde noch deutlicher das Vorliegen einer Einkunftsquelle auszudrücken. Auch bei der ursprünglich…