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UFSW RV/3419-W/02Die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung zum 15. eines Kalenderjahres bewirkt die Vorverlegung der Fälligkeit der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen im folgenden Kalenderjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2004

…012,00 ausgewiesen und daher die am 15. Dezember 2000 fällig gewesene Sondervorauszahlung gedeckt hätten. Sie wäre der Ansicht gewesen, die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 werde automatisch abgerechnet. Da das Finanzamt eine Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht mitteilte, hätte die Bw. davon keine Kenntnis nehmen und die besagten…

UFSW RV/1979-W/03Auferlegung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs.1 BAO wegen Nichteinhaltung des vorverlegten Fälligkeitstermins der Umsatzsteuervorauszahlungen 2003 wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 gemäß § 21 Abs.1a UStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…auch der Hinweis enthalten, dass schon die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Jänner 2003 verspätet erfolgt war und daher schon im März 2003 die Verhängung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 122,79 € erfolgt war, sodass die Bw. jedenfalls im Juli 2003 von der Vorverlegung des Fälligkeitstermins…

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…Vorverlegung der Fälligkeit - zeitnah am 27. November 2001 eingereicht, weshalb im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten ihm lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vorzuwerfen ist. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Oktober 2001 in Höhe von 11.426,00 S ist infolge Vorverlegung…

UFSS FSRV/0025-S/03Unterbliebene Abrechnung eines fertiggestellten Bauvorhabens trotz Forderungseinklagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005Teil 1/2

…Vorverlegung der Fälligkeiten bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer wäre eine erstmals für dieses Jahr eingeführte Spezialbestimmung gewesen, welche dem Beschuldigten unbekannt gewesen sei, er habe daher nicht vorsätzlich gehandelt. Auch werde ein Antrag auf Gesetzesprüfung gemäß Art 89 B-VG hinsichtlich der…

UFSS FSRV/0025-S/03Unterbliebene Abrechnung eines fertiggestellten Bauvorhabens trotz Forderungseinklagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005Teil 2/2

…des Fälligkeitstages bzw. des fünften Tages nach diesem erfolgte jedoch nicht. Auch das Einlangen einer entsprechenden Voranmeldung ist in den vorgelegten Akten nicht dokumentiert (Buchungsabfrage vom 29. Dezember 2004, Veranlagungsakt, Teilakt "Allgemeiner Schriftverkehr). Wie oben erwähnt, ist aber die Kenntnisnahme von Vorverlegung der Fälligkeit auf…

UFSS RV/0137-S/04Umsatzsteuersondervorauszahlung als Selbstbemessungsabgabe; Vorverlegung des Fälligkeitstages tritt ex lege ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2004

…die Vorverlegung des Fälligkeitstages Pflichten für den Abgabepflichtigen begründe und daher jedenfalls in Bescheidform zu ergehen habe. Ein derartiger Bescheid sei laut Auskunft des Veranlagungsreferates zwar erlassen worden, doch sei dieser Bescheid ganz offensichtlich niemals beim Steuerpflichtigen eingelangt. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung obliege der…

UFSW RV/1922-W/04Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages infolge Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2006

…der Vorverlegung des Stichtages gehabt. Aus welchen Gründen diese Kenntnis nicht vorhanden gewesen sei (fehlende Weiterleitung bzw, einfaches Übersehen), sei für die Beurteilung des groben Verschuldens unerheblich. Auch sei das Einzelunternehmen EP in die Bw. eingebracht worden. Auch die Einbringung des Einzelunternehmens (mit normalem Fälligkeitstag…

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 1/2

…erfolgten Abänderung des Kreditvertrages (Änderung der Fälligkeit von ursprünglich "31. März 2031" auf nunmehr "31. März 2011"). Es sei daher nicht von Anbeginn an geplant gewesen, den Kredit im sechsten Jahr zu tilgen. Der Bw. bringt hingegen vor, aus der ersten Prognoserechnung gehe klar die…

UFSF FSRV/0009-F/04Umsatzsteuererklärung mit Restschuldausweis als Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005

…eingetreten: Die diesbezügliche Fälligkeit ist infolge einer Vorverlegung der Fälligkeiten für 2003 mangels zeitgerechter Begleichung der Umsatzsteuersonderzahlung bereits am 15. Februar 2003 eingetreten. N bestreitet, davon zu dieser Zeit in Kenntnis gewesen zu sein. Diese Behauptung kann offensichtlich mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…den Behauptungen der Bw. - vorverlegte Fälligkeit des letzten Darlehensteilbetrages auf Dezember 1998 hätte demnach zum Großteil durch Gegenverrechnung mit bestehenden Honorarforderungen beglichen und somit die Aufnahme von Fremdkapital weitgehend vermieden werden können. Selbst wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich eine Vereinbarung über die Vorverlegung des…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…was einer rund 7%-igen Verzinsung entspreche). Aufgrund dieses Geschehnisablaufes erscheine die Begründung für die Vorverlegung der Fälligkeit der Zahlung von 500.000,00 DM nicht nachvollziehbar. Was war der tatsächliche Grund für die vorzeitige Zahlung der letzen Darlehensteilzahlung? Ersucht wird um Vorlage entsprechender Nachweise…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

…erfolgte (angebliche) Vorverlegung der Fälligkeit des letzten Darlehensteilbetrages (Teil der Darlehensverpflichtung auf Grund des BRV zwischen der WTG und DP), wodurch der Finanzierungsbedarf, der mit der strittigen GSV abgedeckt wurde, (nach den Behauptungen der Bw.) erst entstanden ist, - die ungewöhnliche Höhe der vereinbarten Zinsen für…

UFSW RV/0653-W/04Säumniszuschlag für Umsatzsteuersondervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2004

…vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. Mai 2004 Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

UFSW RV/4116-W/02Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2003

…2000/13/00, ist die einzige Rechtsfolge des Unterlassens der Entrichtung einer Umsatzsteuersondervorauszahlung die Vorverlegung der Fälligkeitstermine der Umsatzsteuervorauszahlungen des Folgejahres. Nach Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit besteht keine Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung, da der Normzweck des § 212 BAO nur darin bestehen kann den Zahlungszeitpunkt…

UFSS FSRV/0019-S/05Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Schmuckhändler; nichtbeachtete Gerichtszuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…einmonatige Vorverlegung der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen bekannt gewesen ist. Je nachdem, ob dieser Umstand nachzuweisen ist oder nicht, wird die subjektive Tatseite hinsichtlich der objektiv erfolgten Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für August bis Oktober 2002 beweisbar sein. Mangels einer Berufung des Amtsbeauftragten ist im vor der…

UFSW RV/1903-W/04Säumniszuschlag für Umsatzsteuersondervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März 2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der…

UFSW RV/1902-W/04Säumniszuschlag für Umsatzsteuersondervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März 2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der…

UFSW RV/3259-W/08Antrag auf Festsetzung einer Selbstbemessungsabgabe (DB)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass mit der Novelle zum FLAG 19687 die Bestimmungen über die Befreiung der Selbstträger vom Dienstgeberbeitrag mit Wirkung vom 1. Juni 2008 aufgehoben worden seien und gemeinnützige Krankenanstalten daher erstmals für Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai 2008 einen Dienstgeberbeitrag (DB) zu entrichten hätten. Die Fälligkeit des…

UFSW RV/3584-W/08Antrag auf Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben; Selbstträgerschaft/DB-Pflicht für Mai 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…dass mit der Novelle zum FLAG 19687 die Bestimmungen über die Befreiung der Selbstträger vom Dienstgeberbeitrag mit Wirkung vom 1. Juni 2008 aufgehoben worden seien und gemeinnützige Krankenanstalten daher erstmals für Arbeitslöhne des Kalendermonats Mai 2008 einen Dienstgeberbeitrag (DB) zu entrichten hätten. Die Fälligkeit des…

UFSL RV/0433-L/04Vertreterhaftung für Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…aus Sicht der GmbH in Anbetracht der besonderen Umstände nicht gerechtfertigt gewesen, und es wäre ein Antrag eingebracht worden, dies wieder zurückzunehmen. Inzwischen seien jedoch bereits mit heutigem Tag Zahlungen fällig geworden, die ansonsten erst am 15. März fällig geworden wären. Diese Vorverlegung bringe den…