Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des…
…Vertrauensvorschuss, den die Abgabengesetze dem Steuerpflichtigen durch die Selbstbemessung einräumen, missbraucht wird. Der von § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderte Vorsatz muss sich demnach auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des dort genannten Termins richten (VwGH 14.12. 1987, Zl. 87/15/0062). Vorsätzlich handelt…
…Vorschreibungen seien stets bei Fälligkeit bezahlt worden, es bestehe kein Rückstand am Finanzamtskonto und scheine daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht angemessen, sowohl dem Grunde (kein Vorsatz, keine Fahrlässigkeit) als auch der Höhe (sämtliche vorgeschriebenen Beträge bei Fälligkeit entrichtet, Höhe von rund € 2.000…
…hat, dass er mehr an Steuern zahlen würde müssen, als sich bei seiner Meinung nach richtiger Berechnung der Umsatzsteuer ergeben würde. Ein Vorsatz des Bf. auf Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2005 und 2006 ist bei dieser Konstellation nicht ableitbar. Zieht man in Betracht, dass der Bf…
…von € 200,00, im Nichteinbringungsfall 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verhängt worden. Im Einspruch gegen die Strafverfügung sei neuerlich darauf verwiesen worden, dass kein Vorsatz für die Nichtabfuhr der Lohnabgaben vorgelegen hätte, da nur eine Umwidmung der Werkvertragsnehmer auf Dienstnehmer vorgenommen worden wäre, wodurch sich eine…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Heinz Schöppl und Mag.pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Gottfried Hochhauser als weitere Mitglieder des Senates in…
…in die Buchhaltung aufgenommen bzw. der Abgabenbehörde gegenüber stets verschwiegen hat. Dass einer derartigen Vorgangsweise nicht bloß wie in der Beschwerde angeführt eine strafrechtlich nicht weiter zu relevierende divergierende Rechtsauslegung seitens des Abgabepflichtigen, sondern vielmehr ein zumindest bedingter Vorsatz iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG bzw…
…sein, würde gemäß § 49 Abs. 1 FinStrG keine bestrafungswürdige Handlung mehr vorliegen. Dies hätte die Behörde im Verfahren nachweisen müssen. Das deswegen, da im Verfahren der Vorsatz nicht einfach unterstellt werden dürfe, sondern seitens der Behörde nachzuweisen sei. Auch § 49 Abs. 1 FinStrG sei nicht…
…abfindet. Dazu ist festzuhalten, dass sich die Feststellungen des bekämpften Bescheides in bezug auf den dort angenommenen Vorsatz bei der Verwirklichung der Finanzvergehen widerspruchsfrei auf die Aktenlage und das abgeführte Beweisverfahren gründen. Demgemäß vermag das Vorbringen des Bw dazu, nämlich nicht vorsätzlich gehandelt zu haben…
…angegeben, dass die Gutschrift von der Firma R. nicht an ihn überwiesen worden sei. Selbst wenn man von seinen Angaben ausgehe, wäre er verpflichtet gewesen, die Umsatzsteuerkorrektur durchzuführen. Diesbezüglich sei ihm zumindest ein bedingter Vorsatz im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG anzulasten…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen WP, vertreten durch AT, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. März 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
…Daraus, dass der Beschuldigte trotzdem seinen Steuerberater nicht konsultiert habe, könne nur der Schluss gezogen werden, dass sein Handeln von dem Vorsatz bestimmt war, das Finanzamt Steyr möglichst lange über die bestehende Steuerpflicht bzw. über deren Umfang im Unklaren zu lassen. Als mildernd iSd. § 23…
…werden kann (vgl. z.B. VwGH vom 12. März 1991, Zl. 90/14/0137), erfordert zumindest bedingten Vorsatz im Hinblick auf die Pflichtverletzung des § 21 UStG 1994 und Wissentlichkeit ("dolus directus") hinsichtlich des eingetretenen Verkürzungserfolges, wobei letzteres weder mit Absichtlichkeit iSd. § 8 Abs. 1 1…
…nicht eingereicht und Vorauszahlungen nicht geleistet wurden und Abgabenverkürzungen bewirkt wurden. Der Schöffensenat könne nicht mit der für einen Schuldspruch erforderlichen Bestimmtheit einen auch nur bedingten Vorsatz betreffend die Unterlassung der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Leistung von Vorauszahlungen bzw. Wissentlichkeit in Bezug auf Abgabenverkürzungen feststellen…
…weil es andernfalls gleichsam in einem Atemzug einmal einen bedingten Vorsatz des Berufungswerbers verneinen und ein anderes Mal aber einen solchen bedingten Vorsatz als gegebene Möglichkeit offen gelassen hätte. Die von der Verteidigung zitierten Textstellen der Urteilsbegründung stellen daher offenkundig lediglich ein Vergreifen im Ausdruck…
…1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben richten. Ob den Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen G.B., vertreten durch Mag. Hans Peter Roth, Steuerberater, 3100 St. Pölten, Wienerstr. 61, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Mai…