…eine Außenprüfung statt. Neben den Feststellungen über die Höhe der ausländischen Kapitaleinkünfte stellte diese auch fest, dass sich für den Erblasser der Vorsatz der Steuerhinterziehung nicht mehr feststellen lasse, weshalb auf Grund der Verjährung der Jahre 2003 bis 2006 keine Wiederaufnahme erfolge. Die Bescheide betreffend…
…müssen. Er habe den relevanten Sachverhalt, nämlich dass sich die Kinder in Kanada aufhielten, auf die erste Anfrage des Finanzamtes sofort bekannt gegeben und könne man schon deswegen keinen Vorsatz ableiten. Die Vertreterin des FA (FaV) führte i.w. aus, der Behörde sei nicht bekannt…
…dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Wie oben ausgeführt, handelte der Bf nicht mit bedingtem Vorsatz, da er die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes nicht ernstlich für möglich hielt. Wie das BFG feststellte, hat der Bf die notwendige Sorgfalt außer Acht…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des…
…Vertrauensvorschuss, den die Abgabengesetze dem Steuerpflichtigen durch die Selbstbemessung einräumen, missbraucht wird. Der von § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG geforderte Vorsatz muss sich demnach auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des dort genannten Termins richten (VwGH 14.12. 1987, Zl. 87/15/0062). Vorsätzlich handelt…
…Die abstrakte Eignung einer Verletzung erfüllt den Tatbestand der Abgabenverkürzung noch nicht, das Verhalten muss auch mit einer tatsächlichen Abgabenverkürzung einhergehen. Die objektive Tatseite wird durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen verwirklicht. Hat der Beitragstäter mit nachweisbarem Vorsatz gehandelt, wird die subjektive Tatseite der Hinterziehung erfüllt…
…6 Ob 313/03b). Gewerberechtliche Verpflichtungen eines Geschäftsführers begründen dagegen keine besondere Pflichtenübernahme bezüglich der Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, außer dieser stellt eine Gewerbeberechtigung mit dem Vorsatz zur Verfügung, an einem betrügerischen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen teilnehmen zu wollen (OGH 19.3.2013, 40b 173/12p). (2…
…Bundesfinanzgericht und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, wobei nochmals darauf verwiesen wurde dass es sich zum einen bei den Organen der BF um Psychologen und nicht um Betriebswirte und Rechtswissenschaftler handle und ein Vorsatz ausschließender Rechtsirrtum dann vorliegen würde, sofern eine Rechtsauskunft beim sachkundigen Steuerberater…
…Beschwerdeverfahren brachte der Bf. ergänzend insbesondere vor, dass es im Hinblick auf die von der belangten Behörde angenommene Abgabenhinterziehung am dafür erforderlichen Vorsatz fehle. Auf Grund der Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses vom 22. Dezember 2022 wurde die gegenständliche Beschwerdesache mit Stichtag 10. Jänner 2023 der GA…
…das Wissen des Abgabepflichtigen um seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen einerseits und deren Unterlassung andererseits allein noch nicht hin, unter allen Umständen auf eine mit Vorsatz begangene Tathandlung zu schließen. Aus dem Gesamtbild muss ein eindeutiger Beweis für das Vorliegen des Vorsatzes im Hinblick auf alle Merkmale…
…angelastet werden. In Wahrheit beruhe die unterbliebene Versteuerung der Schweizer Kapitalerträge auf einem begreiflichen Irrtum, sodass jeder auf eine Hinterziehung von Abgaben gerichtete Vorsatz auszuschließen sei. Dementsprechend sei auch nicht die Verjährungsfrist von zehn Jahren anzuwenden, sondern es bleibe bei der "normalen" Verjährung nach § 207…
…Schlussfolgerungen als Ausfluss der freien Beweiswürdigung erweisen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 23. Juni 1992, 92/14/0036) ..." . Die Abgabenhinterziehung erfordert somit Vorsatz, wobei bedingter Vorsatz genügt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…der Ansicht gewesen, die Erträge aus den liechtensteinische Konten und Depots seien in Österreich nicht steuerpflichtig. Gemäß § 9 FinStrG sei der Vorsatz zu verneinen, wenn ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorliege. Bei der Frage der Entschuldbarkeit des Irrtums gehe es letztlich um die Frage, ob der Steuerpflichtige…
…und dadurch eine Verwaltungsübertretung begangen. Dafür wurde von der belangten Behörde eine Geldstrafe in Höhe von 35 Euro verhängt. Im dagegen erhobenen Einspruch vom 19.3.2015 bringt der Bf vor, er bestreite jeden Vorsatz, zumal alle Zahlungen geleistet worden seien. Seit Bestehen des Unternehmens…
…die Gesetzesbestimmungen angeführt und in weiterer Folge subsumiert, dass das Verhalten des Beschuldigten die vom Gesetz vorgegebenen Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Inwieweit tatsächlich Vorsatz gegeben ist, lässt sich aus dem festgestellten Sachverhalt jedoch nicht ableiten. Es ist sohin ein wesentliches Tatbestandsmerkmal nicht…
…Vorschreibungen seien stets bei Fälligkeit bezahlt worden, es bestehe kein Rückstand am Finanzamtskonto und scheine daher die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht angemessen, sowohl dem Grunde (kein Vorsatz, keine Fahrlässigkeit) als auch der Höhe (sämtliche vorgeschriebenen Beträge bei Fälligkeit entrichtet, Höhe von rund € 2.000…
…hat, dass er mehr an Steuern zahlen würde müssen, als sich bei seiner Meinung nach richtiger Berechnung der Umsatzsteuer ergeben würde. Ein Vorsatz des Bf. auf Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2005 und 2006 ist bei dieser Konstellation nicht ableitbar. Zieht man in Betracht, dass der Bf…
…möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Dem Täter wird gemäß § 9 FinStrG weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ;…
…vorliegt. Der Aktenlage ist weiters zu entnehmen, dass er Bf. bisher seinen abgabenrechtlichen Erklärungspflichten zeitgerecht nachgekommen ist. Auch wenn die belangte Behörde lediglich bedingten Vorsatz angenommen hat und dem Bf. vorzuwerfen ist, dass er die Erklärungen elektronisch im Wege von FinanzOnline einzubringen gehabt hätte, so…