…sinngemäß mit der bislang nicht bekannt gewesenen überwiegenden betrieblichen Nutzung der im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Besamungstechniker eingesetzten Kraftfahrzeuge und der daraus resultierenden von der Erklärung abweichenden Berechungsmethode der diesbezüglichen Aufwendungen begründet. In der Berufungsvorentscheidung hat die Amtspartei diesen herangezogenen Wiederaufnahmegrund insofern noch präzisiert…
…neuen Tatsachen vorliegen würden. Zudem sei die Wiederaufnahme der Verfahren nicht begründet worden. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen…
…bis 2003. Ebenfalls mit Ausfertigungsdatum 19. Jänner 2006 ergingen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 bis 2003. Gegen die genannten Bescheide wurde mit Eingabe vom 10. Februar 2006 fristgerecht berufen und ausgeführt, dass keine Wiederaufnahmegründe vorliegen würden. Unrichtig sei, dass…
…bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe ist nicht nur in der Berufungsentscheidung…
…die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hat. Bei einem verfahrensrechtlichen Bescheid wie dem der Wiederaufnahme des Abgabenverfahrens von Amts wegen wird die…
…wurde mit Eingabe von 16. Jänner 2006 fristgerecht Berufung erhoben. Mit Schriftsatz vom 26. März 2007 wurde die Berufung gegen die Wiederaufnahme dahin gehend ergänzt als die Begründung nachgereicht wurde. Von Bw. wurde vorgebracht, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens mangels Vorliegens von Wiederaufnahmegründen unzulässig sei…
…Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen zwei Prozent über dem Basiszinssatz und sind für einen Zeitraum von höchstens zweiundvierzig Monaten festzusetzen. In der Berufung wird lediglich ausgeführt, dass mangels Nachzahlung (Nichtvorliegen von Wiederaufnahmegründen) auch keine Zinsen Anfallen könnten. Zinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar, etwa…
…befunden hat. Infolgedessen hat die Finanzbehörde von Amts wegen Ermittlungen durchzuführen, die eine richtige Festsetzung der Abgaben ermöglichen, sodass der Bw. nicht dadurch beschwert ist, dass die Finanzbehörde im wieder aufgenommenen Verfahren auch Umstände aufgreift, die über die ursprünglich geltend gemachten Wiederaufnahmegründe hinausgehen (vgl. VwGH…
…festgestellten Wiederaufnahmegründe gebunden. Im dargelegten Sinne liegen daher keine Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 303 Abs 4 BAO vor. Auf die Ermessensübung war, da die vom Finanzamt im Wiederaufnahmebescheid angeführten Gründe eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigen, nicht weiter einzugehen, wobei allerdings dem Berufungsführer schwerlich das Vorliegen gewichtiger…
…den prüfungsgegenständlichen Zeitraum lag kein Kontrollmaterial von der BAG oder sonstigen Lieferanten über nicht verbuchte Getränkeeinkäufe vor. Für den unabhängigen Finanzsenat liefern die Kontrollmaterialien und die daraus resultierende Schätzung aus der Betriebsprüfung für die Jahre 1993 - 1997 keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für die Zuschätzung in den…
…habe, erließ das Finanzamt A mit Ausfertigungsdatum 2. April 1998 abweichend von den eingereichten Erklärungen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1995 und 1996 unter Annahme des Vorliegens einer beschränkten Steuerpflicht. Gestützt nur auf das Vorbringen der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung, die Bw. habe…
…also auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern, aber auch nicht wie etwa im Bereich des § 22 BAO auf das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher" Gründe für eine vorgenommene Gestaltung an. Gemäß § 25 Abs…
…Unterlagen über entsprechende im Zusammenhang mit seiner nichtselbständigen Tätigkeit entstandene Ausgaben dem Grunde und der Höhe nach vorliegen und auch der Bw. keine konkrete Auskunft darüber zu erteilen vermochte, wurde von Seiten des Finanzamtes im Schätzungswege ein Werbungskostenabzug in Höhe von 12% (der vom Bw…
…die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren mangels Anführung der Wiederaufnahmegründe rechtwidrig wären. Es werde daher beantragt, die Wiederaufnahmebescheide aufzuheben und darauf aufbauend die Aufhebung der abgeleiteten - und hier zu beurteilenden - Einkommensteuerbescheide vorzunehmen. Im von der Abgabenbehörde zweiter Instanz nach Berufungsvorlage fortgesetzten Verfahren erging hinsichtlich…
…Zl. 89/15/0005). Darüberhinaus hindert die Unterlassung von weiteren Erhebungen bei Vorliegen von Zweifeln nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens, da die Abgabenbehörde keine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhaltes trifft, selbst wenn die Abgabenbehörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen…
…Abgabepflichtigen von grundlegender Bedeutung. Der Abgabepflichtige soll nicht rätseln müssen, warum ihm eine Abgabe vorgeschrieben wird (vgl. Ritz3, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Tz 10 zu § 93 BAO). Wie jeder andere Bescheid bedarf auch der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid einer Begründung. Die Begründung des Wiederaufnahmebescheides hat die Wiederaufnahmegründe…
…festgestellt (siehe Pkt. 2 g) i) Der Erlös über den Verkauf von Getränken an die RE-GmbH wurde nur zum Teil erfasst und erklärt j) Für das Jahr 1997 wurden bei Erstellung des Jahresabschlusses die Tabakerlöse geschätzt und den erklärten Erlösen hinzugerechnet (Pt. 6 zur…
…soll eine Tatsache als neu hervorgekommen und somit als Wiederaufnahmegrund gelten können, aktenmäßig erkennbar sein, dass der Behörde nachträglich Umstände zugänglich gemacht worden sind, von denen sie nicht schon vorher Kenntnis hatte (VwGH 5.4.1989, 88/13/0052). Es sind dann keine Tatsachen neu…
…hiefür und die daraus folgenden Auswirkungen bei der Einkommensteuer durch die sich ergebenden Änderungen der AfA-Bemessungsgrundlage dargestellt wurden. Mit Schreiben vom 27.3.2006 beantwortete die Bw diesen Vorhalt und bestritt das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen. Am 30.3.2006 erließ das FA Wiederaufnahmebescheide gemäß …
…sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Für das Vorliegen von Wiederaufnahmegründen ist somit ausschlaggebend, ob im Zeitpunkt des wiederaufzunehmenden Verfahrens - bei Kenntnis der Tatsachen - eine anders lautende Entscheidung erfolgt wäre…