…wobei auch hier stets eine Gegenverrechnung mit Mieten an LP erfolgten. Nach dem Strafurteil sei auch der Rechnung, deren Gegenstand die Abtretung von Urheberrechten am "Quadratspiel" war, entweder überhaupt kein Leistungsaustausch zu Grunde gelegen oder sei nur eine geringfügige Leistung durch den Rechnungsleger erbracht worden…
…Kilometer. In der Einnahmen- Ausgabenrechung des Bw. wurden an Kilometergelder und Fahrtkosten (S 11.460) sowie die Reisekosten (S 3.910) als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit aus der Verwertung von Urheberrechten berücksichtigt, welche dann mit Hilfe eines Einnahmenschlüssels zu 74,86 Prozent…
…Ob die Einkünfte aus der Einräumung von Nutzungsrechten (Lizenzen) oder aus der Veräußerung des Patents stammen, ist gleichgültig. Gleichgültig ist auch, welcher Einkunftsart die Verwertungseinkünfte zuzurechnen sind (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I6, 241). Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…1953, III 118) und aus der Verwertung von Urheberrechten mit der Begründung der Übertragung der Einkunftsquelle selbst dem Orden zugerechnet (BFH IV 93/62 vom 9.1.1964, BStBl 1961 III 206). Daraus ergibt sich folgende Besteuerungssituation: Ein Ordensangehöriger mit einem Individualdienstvertrag unterliegt selbst der…
…widerspreche der primitivsten menschlichen Logik: Das Finanzamt wolle offensichtlich aufgrund seiner eingebildeten seherischen Fähigkeit schon heute wissen, dass in den Monaten Juli bis Dezember 2008 bei der Bw keine Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten eingegangen seien oder eingehen werden. 2.) Die Begründung sei mangelhaft…
…1988 sind Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen.  …
…für das Recht auf Benutzung a) von Patenten, Warenzeichen, Mustern oder Modellen, Plänen, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen, b) von Urheberrechten an literarischen…
…Einkünfte aus einer früheren Erwerbstätigkeit nicht schädlich (zB Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten, Patentrechten und ähnlichen Rechten; von Quantschnigg/Bruckner, ÖStZ 1997, 162, FN 27, als "passive Einkünfte" bezeichnet, wobei der Schriftsteller aus der Verwertung seiner Urheberrechte wohl "aktive Einkünfte" bezieht). Der Steuerpflichtige muss…
…dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im berufungsgegenständlichen Zeitraum erhielt die Bw. Autorenhonorare - überwiegend vom F stammend - und daneben Einnahmen aus der Verwertung von Urheberrechten. Im Zuge einer den Zeitraum 1992 bis 1994 betreffenden Betriebsprüfung wurde u. a. festgestellt, dass Gutschriftsbelege zu einigen Bankeingängen teilweise…
…Kilometer. In der Einnahmen- Ausgabenrechung des Bw. wurden an Kilometergelder und Fahrtkosten (S 11.460) sowie die Reisekosten (S 3.910) als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit aus der Verwertung von Urheberrechten berücksichtigt, welche dann mit Hilfe eines Einnahmenschlüssels zu 74,86 Prozent…
…0160, mwN). Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten liegen nur dann vor, wenn sie nach den zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis unmittelbar als Entgelt für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Leistungen anfallen, was dann nicht zutrifft, wenn der Urheber ein Entgelt erhält, welches…
…hin, nach der die Verwertung von Urheberrechten im Sinne des Firmengegenstandes zu werten sei und der Betrieb eines Heimatmuseums diese Tätigkeit unterstütze. Der UFS teilt diese Auffassung nicht. Dem vorgelegten Firmenbuchauszug ist der Gegenstand des Unternehmens zu entnehmen, wozu auch die Verwertung von Urheberrechten zählt…
…3: Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus - der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. Der für…
…nicht anerkannt, wiewohl die Bw dazu Aufrechnung mit Gutschriften vorgenommen hat. Weiters hat die Bw genaue Kenntnis darüber, dass die Verwendung einer Forderung zur Begleichung einer Schuld nicht nur die Verausgabung, sondern auch die Vereinnahmung von Entgelten iSd § 17 Abs. 1 UStG 1994 bewirkt. In…
…gehöre, dass die Rechnung das tatsächlich beabsichtigte Entgelt (Z 5 leg. cit.) auszuweisen habe. Dem Erkenntnis lagen folgende Rechnungen bezüglich des Erwerbs von Urheberrechten zu Grunde, welche nach Ansicht des VwGH nicht das tatsächlich vereinbarte Entgelt auswiesen: 1.) Re vom 20.7.1999, Rechnungsleger Dr…
…hin vorgaukeln, was bei ernsthafter unternehmerischer Tätigkeit allein aufgrund der Tätigkeit gegeben wäre: nämlich ein Labor und die Verwertung der Rechte. Nach der von EK im Strafprozess gemachten Aussage erhält sie ein Drittel und der Bw zwei Drittel vom Verkaufserlös zu diesem Werk. Diese Erlösaufteilung…
…Derjenige, der das Know-how zur Verfügung stellt, braucht bei der Verwertung des Überlassens durch den Abnehmer nicht selbst mitzuwirken, und er garantiert auch nicht für den Erfolg. Diese Art von Vertrag unterscheidet sich somit vom Dienstleistungsvertrag, durch den sich die eine Partei verpflichtet, unter…
…beeinflussbar. 3. Abschnitt 121 DE-USt: Auch der Hinweis des Bw auf Abschn 121 DE-USt bezüglich bestimmter Dauerleistungen, ua auch die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten (Lizenzverträge, Verlagsverträge) geht ins Leere, weil dieser für den Bw als Ist-Besteuerer nicht anwendbar ist. Genannter…
…hat diese Würdigung nicht beanstandet. Die "Verwertung" der Rechte erfolgt durch LP mit weiteren Abtretungen im Kreise dieser Personengruppe und durch Rückabtretung an den ursprünglichen Rechnungsleger. Der UFS ist bei LP zur zweiten Personengruppe von einem gewerblichen Handel mit Rechten ausgegangen, der wegen Fehlens der…
…sind. Es bedarf daher auch nicht einer Zustimmung des Abgabepflichtigen, wenn Erhebungen bei mit ihm (diesfalls durch Sie als ehemaliger Gesellschafter - Geschäftsführer der berufungswerbenden Gesellschaft) "verbundenen" Gesellschaften durchgeführt werden. Die Verwertung von derartigen Verhältnisses bei anderen ist übrigens gemäß § 48a Abs. 4 lit a BAO…