…vom 14. Februar 1980, 12Os154/79, ua.). Dass das Verhalten des Beschuldigten von (zumindest bedingtem) Vorsatz getragen war, zeigt nicht nur seine aktuelle Verantwortung in der mündlichen Berufungsverhandlung, worin er zugesteht, die Verwirklichung des Unrechtssachverhaltes in Kauf genommen zu haben, sondern auch dem Organisationsablauf, wonach…
…das Strafverfahren gegen beide Geschäftsführer eingeleitet, weil bei der gegebenen Aktenlage eine eindeutige alleinige Verantwortung eines der Geschäftsführer nicht erkennbar war. Nunmehr stellt sich heraus, dass die beiden Geschäftsführer sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. JA führt in seiner Stellungnahme aus, der Bf habe ihn von…
…Soweit letzterer tatsächlich in Wahrnehmung der Angelegenheiten des Bf tätig geworden ist, trägt er die Verantwortung. Insbesondere Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zutreffend erst beim Jahresabschluss gebildet, sodass auch in diesem Punkt als Verursacher der Abgabenverkürzung im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen tatsächlich der Vertreter anzusehen ist. Der…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MM, vertreten durch GK, vom 2. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 10. März 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
…der Bw. die gewerberechtliche Geschäftsführung übernehme, die technische Ausführung der Arbeiten des Unternehmens überwache und diesbezüglich die Verantwortung trage. Die handelsrechtliche Geschäftsführung sei ausschließlich bei Z.L. gelegen. Über Anraten des vertragserrichtenden Notars habe der Bw. sich auch als handelsrechtlicher Gesellschafter eintragen lassen, um bessere…
…weshalb ausgerechnet die Bf., welche bereits seit 24. Juni 2006 nicht mehr Geschäftsführerin der H-GmbH gewesen sei, seither als tatsächliche Entscheidungsträgerin weitere Tätigkeiten und Verantwortungen übernommen haben soll. Ebenso werde auch die unrichtige Behauptung aufgestellt, dass die Bf. auch Geschäftsführerin zahlreicher anderer GmbHs wäre…
…Betriebsgegenstand: Herstellung und Vertrieb von cfahrzeugen, Geschäftsführer: j. Auch wenn der Bf. die gesamte Verantwortung für die Nichtmeldung bzw. Nichtabfuhr der gegenständlichen Normverbrauchsabgabe auf seinen damaligen Buchhalter d abzuwälzen versucht, so vermag dies den Unabhängigen Finanzsenat zumindest im jetzigen Verfahrensstadium nicht zu überzeugen und wird…
…welcher sich gegenüber der Abgabenbehörde äußerst korrekt verhalte und bemüht sei, mit seinen Möglichkeiten den Rückstand mit der Finanz zu regeln, obwohl dieses Mehrergebenis aus der Außenprüfung nicht in seinen Verantwortungsbereich falle. Es werde daher beantragt, von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde…
…die Abfuhr von Umsatzsteuerbeträgen nicht verantwortlich sei. Diese Verantwortung wird auch durch die Aktenlage untermauert. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist demnach unter Würdigung des Vorbringens des Bf in Verbindung mit der Aktenlage zu dem Schluss gekommen, dass der ursprünglich gegebene Tatverdacht gegen den Bf entkräftet…
…nur rund 13 % der möglichen Höchststrafe liege. Den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Beschuldigten sowie seiner Verantwortung sei wesentlich mehr Gewicht beigemessen worden als dem längeren Tatzeitraum und den damit einher gehenden Tatwiederholungen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 2. September 2008…
… 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Mildernd sind die Schadensgutmachung und die offene Verantwortung, erschwerend wurde kein Umstand gewertet. Der Ausspruch der Ersatzfreiheitsstrafe und die Kostenentscheidung ergeben sich aus den angezogenen…
Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ministerialrates Ing. XY, Beamter, Konsulent und Autor, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier nach der am 20. Jänner 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…
…Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Aus dem Amtswegigkeitsgrundsatz folgt, dass die Verantwortung der Verfahrensführung bei der Behörde liegt (vgl. Wortlaut des § 39 AVG). Die Behörde bestimmt den Gang des Ermittlungsverfahrens, sie bestimmt…
23.480,00 | 20,00 | 4.696,00 | 16.770,00 | 1988 | Superbase | 7.480,00 | 20,00 | 1.496,00 | 5.340,00 | | Gesamt: | 383.562,00 | | 76.712,00…
…ist zu entgegnen, dass es sich dabei um eine andere Tätigkeit hat und die Ausstattung seines Dienstzimmers in die Verantwortung seines Dienstgebers fällt. Zur betrieblichen Notwendigkeit dieses Zimmers als Arbeitszimmer gibt der Bw an, dass eine private Mitbenutzung schon aufgrund des Umfanges der betrieblichen Arbeitsunterlagen…
| 4.862,17 | 9.436,04 | 13.822,00 | 1.544,25 | 1.237,08 | lt. Tabelle Bw | 4.746,33 | 8.692,00 | 7.346,17 | 1.454,92 | 1.237,08 |…
…vom 20. April 2001 als unbegründet abgewiesen und dies im Wesentlichen mit der Stellung der Bf. als Hauptverpflichtete und dessen Verantwortung begründet. Dagegen wurde mit Eingabe vom 11. Mai 2001 ein als Rechtsbehelf der Beschwerde zu wertender Einspruch erhoben und neuerlich die ersatzlose Aufhebung des…
…den erhobenen Verdacht zur Gänze zu entkräften. Insbesondere kann der Bf als offenkundiger Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der gegenständlichen Gesellschaft die Verantwortung für die Abgrenzung von Privat- und Betriebssphäre nicht auf dritte Personen übertragen; auch die Führung des Fahrtenbuches hat der Bf höchstpersönlich zu verantworten…
…die Akteneinsicht bzw. bezughabende Ablichtungen diene der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den ehemaligen Steuerberater, bzw. diene dazu, diesen einer disziplinarrechtichen Verantwortung zuzuführen, stellen Gründe dar, für den § 79 FinStrG die Gewährung der Akteneinsicht nicht vorsieht (siehe dazu auch VwGH Erk. vom 21. Jänner 1980…
…werde, so könne das Fehlverhalten nicht auf irgendein Übersehen zurückgeführt werden, sondern es sei realistisch vorsätzliches Handeln festzustellen. Übrigens sei die Verantwortung des Bw. hier widersprüchlich, denn entweder sei ihm die Unterlassung der Eintragung auf dem Formblatt gar nicht aufgefallen oder er habe sich, weil…