RIS AI
8 182 Treffer1729 msnur geltende Fassungen
UFSS FSRV/0030-S/08Verantwortung des Geschäftsführers für die (termingerechte) Entrichtung fälliger Lohnabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.09.2010

…vom 14. Februar 1980, 12Os154/79, ua.). Dass das Verhalten des Beschuldigten von (zumindest bedingtem) Vorsatz getragen war, zeigt nicht nur seine aktuelle Verantwortung in der mündlichen Berufungsverhandlung, worin er zugesteht, die Verwirklichung des Unrechtssachverhaltes in Kauf genommen zu haben, sondern auch dem Organisationsablauf, wonach…

UFSL FSRV/0029-L/03Verantwortung des zweiten Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.07.2003

…das Strafverfahren gegen beide Geschäftsführer eingeleitet, weil bei der gegebenen Aktenlage eine eindeutige alleinige Verantwortung eines der Geschäftsführer nicht erkennbar war. Nunmehr stellt sich heraus, dass die beiden Geschäftsführer sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben. JA führt in seiner Stellungnahme aus, der Bf habe ihn von…

UFSL FSRV/0001-L/03Verantwortung des Steuerberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.07.2003

…Soweit letzterer tatsächlich in Wahrnehmung der Angelegenheiten des Bf tätig geworden ist, trägt er die Verantwortung. Insbesondere Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zutreffend erst beim Jahresabschluss gebildet, sodass auch in diesem Punkt als Verursacher der Abgabenverkürzung im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen tatsächlich der Vertreter anzusehen ist. Der…

UFSW RV/1369-W/04Haftungsrechtliche Verantwortung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MM, vertreten durch GK, vom 2. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 10. März 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…

UFSW RV/3395-W/02Haftungsrechtliche Verantwortung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…der Bw. die gewerberechtliche Geschäftsführung übernehme, die technische Ausführung der Arbeiten des Unternehmens überwache und diesbezüglich die Verantwortung trage. Die handelsrechtliche Geschäftsführung sei ausschließlich bei Z.L. gelegen. Über Anraten des vertragserrichtenden Notars habe der Bw. sich auch als handelsrechtlicher Gesellschafter eintragen lassen, um bessere…

UFSW FSRV/0029-W/10Keine finanzstrafrechtliche Verantwortung der ehemaligen Geschäftsführerin für aktuelle Finanzvergehen der tatsächlichen Machthaber der GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)26.11.2010

…weshalb ausgerechnet die Bf., welche bereits seit 24. Juni 2006 nicht mehr Geschäftsführerin der H-GmbH gewesen sei, seither als tatsächliche Entscheidungsträgerin weitere Tätigkeiten und Verantwortungen übernommen haben soll. Ebenso werde auch die unrichtige Behauptung aufgestellt, dass die Bf. auch Geschäftsführerin zahlreicher anderer GmbHs wäre…

UFSF FSRV/0007-F/08Der Geschäftsführer wälzt die Verantwortung für die Nichtanmeldung bzw. die Nichtentrichtung der Normverbrauchsabgaben an seinen Buchhalter ab.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.07.2008

…Betriebsgegenstand: Herstellung und Vertrieb von cfahrzeugen, Geschäftsführer: j. Auch wenn der Bf. die gesamte Verantwortung für die Nichtmeldung bzw. Nichtabfuhr der gegenständlichen Normverbrauchsabgabe auf seinen damaligen Buchhalter d abzuwälzen versucht, so vermag dies den Unabhängigen Finanzsenat zumindest im jetzigen Verfahrensstadium nicht zu überzeugen und wird…

UFSF FSRV/0005-F/06Der Gesellschafter-Geschäftsführer bestreitet die Verantwortung für die von der Außenprüfung festgestellten Erlösdifferenzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.03.2006

…welcher sich gegenüber der Abgabenbehörde äußerst korrekt verhalte und bemüht sei, mit seinen Möglichkeiten den Rückstand mit der Finanz zu regeln, obwohl dieses Mehrergebenis aus der Außenprüfung nicht in seinen Verantwortungsbereich falle. Es werde daher beantragt, von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde…

BFG RV/7500283/2021Einstellung: die Lagerung der Gerüstteile erfolgte im Verantwortungsbereich des Erfüllungsgehilfen, daher kein Verschulden des Beschuldigten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2022

…Hrn. ***GF_Sub***, in der Verhandlung vom 25.1.2022 wurde festgestellt, dass die auftragswidrige Lagerung der hier verfahrensgegenständlichen Gerüstteile im Verantwortungsbereich des Erfüllungsgehilfen, der ***Sub*** GmbH, erfolgte. Das für das Strafverfahren notwendige Verschulden des BF für die ihm zur Last gelegte Tat konnte daher…

UFSW FSRV/0150-W/09Einleitungsbeschwerde, Verantwortung für Buchhaltung samt Umsatzsteuergebarung liegt bei der Mutter des Beschwerdeführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.08.2010

…die Abfuhr von Umsatzsteuerbeträgen nicht verantwortlich sei. Diese Verantwortung wird auch durch die Aktenlage untermauert. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist demnach unter Würdigung des Vorbringens des Bf in Verbindung mit der Aktenlage zu dem Schluss gekommen, dass der ursprünglich gegebene Tatverdacht gegen den Bf entkräftet…

UFSL FSRV/0061-L/08Berufung gegen die Strafhöhe und wegen der beim Steuerberater gelegenen Verantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)11.03.2010

…nur rund 13 % der möglichen Höchststrafe liege. Den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Beschuldigten sowie seiner Verantwortung sei wesentlich mehr Gewicht beigemessen worden als dem längeren Tatzeitraum und den damit einher gehenden Tatwiederholungen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 2. September 2008…

BFG RV/7101335/2015Geschäftsführerhaftung; keine abgabenrechtliche Pflichtverletzung im Verantwortungszeitraum des Beschwerdeführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2018Teil 1/2

…nur für die Abgaben, die in ihrer Geschäftsführungszeit entstanden und fällig geworden seien, zur Haftung herangezogen werden. Der Bf. habe insbesondere in seinem Verantwortungszeitraum stets und nachweislich zeitgerecht Abgabenerklärungen (UVA‘s) eingereicht, gesetzmäßige Aufzeichnungen geführt und der Offenlegungs- u. Wahrheitspflicht stets entsprochen! Die Pflichten des…

BFG RV/7101335/2015Geschäftsführerhaftung; keine abgabenrechtliche Pflichtverletzung im Verantwortungszeitraum des Beschwerdeführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.03.2018Teil 2/2

…gegenständlichen Haftungsbescheid ableiten. Zu Recht wendet der Bf. mit der gegenständlichen Beschwerde ein, dass in den Zuständigkeits- u. Verantwortungsbereich des Bf., welcher erst ab Datum2 Geschäftsführer der Primärschuldnerin war, lediglich die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen 9-12/2010 sowie der lohnabhängigen Abgaben (L, DB…

UFSW FSRV/0070-W/04Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Prüfungsfeststellungen, Verantwortungsbereich mehrerer steuerlicher Vertreter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.06.2005

… 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Mildernd sind die Schadensgutmachung und die offene Verantwortung, erschwerend wurde kein Umstand gewertet. Der Ausspruch der Ersatzfreiheitsstrafe und die Kostenentscheidung ergeben sich aus den angezogenen…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 1/5

Berufungsentscheidung »Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ministerialrates Ing. XY, Beamter, Konsulent und Autor, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1990 bis 1994 im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier nach der am 20. Jänner 2012 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/5

…Gemäß Abs. 2 leg. cit. ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Aus dem Amtswegigkeitsgrundsatz folgt, dass die Verantwortung der Verfahrensführung bei der Behörde liegt (vgl. Wortlaut des § 39 AVG). Die Behörde bestimmt den Gang des Ermittlungsverfahrens, sie bestimmt…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 3/5

23.480,00 | 20,00 | 4.696,00 | 16.770,00 | 1988 | Superbase | 7.480,00 | 20,00 | 1.496,00 | 5.340,00 | | Gesamt: | 383.562,00 | | 76.712,00…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 4/5

…ist zu entgegnen, dass es sich dabei um eine andere Tätigkeit hat und die Ausstattung seines Dienstzimmers in die Verantwortung seines Dienstgebers fällt. Zur betrieblichen Notwendigkeit dieses Zimmers als Arbeitszimmer gibt der Bw an, dass eine private Mitbenutzung schon aufgrund des Umfanges der betrieblichen Arbeitsunterlagen…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 5/5

| 4.862,17 | 9.436,04 | 13.822,00 | 1.544,25 | 1.237,08 | lt. Tabelle Bw | 4.746,33 | 8.692,00 | 7.346,17 | 1.454,92 | 1.237,08 |…

BFG RV/7500371/2026Hindernisse der elektronischen Zustellung sind vom Zustelladressaten der elektronischen Zustellung zu beheben, wenn die Hindernisse in seiner Verantwortungssphäre liegen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.08.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Vertr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz…