…Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Der Arbeitslosengeldbezug stellt das auslösendes Moment für die Um- bzw. Hochrechnung iSd § 3 Abs. 2 EStG 1988 dar. | | € | Arbeitslosengeld für Tage (01.02. - 29.07.2007) | 7.185,06 | Arbeitslosengeld für Tage (01.11…
…wurde erwogen: Um- bzw. Hochrechnung: Gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. Nr. 818/1993, sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe…
…Diese steuerfreien Transferleistungen lösen bei Durchführung der Veranlagung eine besondere Berechnung aus (Hochrechnung). Gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an…
…Arbeitseinkünften bzw. diesfalls einer steuerlich gleich zu behandelnden Firmenpension gegeben. Bei gleichzeitigem Bezug von Transferleistungen wie diesfalls dem Arbeitslosengeld und Arbeitseinkünften, ist der Betrag der auf die Arbeitseinkünfte innerhalb dieses Zeitraumes in dem dieser Doppelbezug vorliegt entfällt, zu errechnen und für Zwecke der Hochrechnung vorerst…
…Um- bzw. Hochrechnung ergebende Steuer höher ist). Wie den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (277 BlgNR XVII. GP) zu entnehmen ist, hat die zitierte Bestimmung den Zweck, eine über die Steuerfreistellung des Arbeitslosengeldes hinausgehende Progressionsmilderung bei jenen Einkünften - im gegenständlichen Verfahren sind dies Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Um- bzw. Hochrechnung ergebende Steuer höher ist). Wie den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (277 BlgNR XVII. GP) zu entnehmen ist, hat die zitierte Bestimmung den Zweck, eine über die Steuerfreistellung des Arbeitslosengeldes hinausgehende Progressionsmilderung bei jenen Einkünften - im gegenständlichen Verfahren sind dies Einkünfte aus nichtselbständiger…
…2.Besonderer Progressionsvorbehalt/Um- bzw. Hochrechnung: Gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. Nr. 818/1993, sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die…
…vor: "Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes wurden die (laufenden) Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um die von der Schweiz erstattete Quellensteuer vom auf ein Sperrkonto übertragenen Pensionskassenkapital erhöht und dieser erhöhte Betrag dem Zeitraum des Bezugs von Arbeitslosengeld entsprechend auf einen…
…den gesetzlichen Bestimmungen lösen der Bezug von bestimmten steuerfreien Bezügen (Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Notstandshilf, Überbrückungshilfe, udgl.) neben steuerpflichtigen Einkünften bei Durchführung einer (Arbeitnehmer-)Veranlagung zum einen eine besondere Berechnung (Hochrechnung) aus. Zum anderen bedingt die Tatsache des Vorliegens zeitgleicher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw…
…kommt. Berufungspunkt Um- bzw. Hochrechnung: Gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 idF BGBl. Nr. 818/1993, sind, falls der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe…
…651,06 von der Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG auszuscheiden. Da es sich bei den im Jahre 2005 ausbezahlten Bezügen der "C-Pensionskasse" in Höhe von € 10.535,16 um ganzjährig ausbezahlte Bezüge handelt, sind diese ebenso zur Gänze von der Hochrechnung gemäß …
…von der Y-Krankenkasse in Höhe von 516,27 € bzw. 64,53 € (jeweils Kennzahl 245 der Lohnzettel). Vom 9. Jänner bis zum 31. Dezember bezog sie außerdem Arbeitslosengeld von 13.009,08 €. Bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2002 rechnete das Finanzamt…
…Einkommensteuer höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um nun diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich der Gesetzgeber dazu gefunden, den Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) auf jenen Zeitraum zu reduzieren, in dem Erwerbseinkünfte erzielt werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die steuerpflichtigen Lohnbezüge bzw…
…den hiefür maßgeblichen Rechtsvorschriften (§ 3 Abs. 1 Z 22 lit b EStG 1988 [(steuerfreier Bezug iSd § 4 Abs. 2 Auslandseinsatzgesetzes BGBl 2001/55, der einen Um-bzw. Hochrechnung i.S. des § 3 Abs. 2 EStG 1988 auslöst)] sowie § 3 Abs. 1 Z 24 EStG (steuerfreie…
…steuerpflichtigen Bezüge. Das Arbeitslosengeld ist bzw. wurde in die Hochrechnung nicht einbezogen. Da § 3 Abs 2 2. Unterabsatz, 2. Halbsatz EStG 1988 - die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde - einen sog "Günstigkeitsvergleich" enthält, ist…
…werden € 132,00 berücksichtigt ". Die weitere Bescheidbegründung enthielt Ausführungen zum (hier nicht berufungsgegenständlichen) Progressionsvorbehalt (Um- bzw. Hochrechnung beim Arbeitslosengeld). Gegen den Einkommensteuerbescheid vom 2.5.2003 wurde innerhalb offener Frist Berufung mit folgender Begründung erhoben: "Der Arbeitnehmerabsetzbetrag in Höhe von € 54,00 sei…
…Gesetz findet; nach dem klaren Wortlaut des § 3 Abs. 2 EStG 1988 sind bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur für einen Teil des Kalenderjahres (dies liegt im gegenständlichen Fall vor) die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3…
…S keine Hochrechnung vorzunehmen sei, da diese Bezüge gleichzeitig mit dem Arbeitslosengeld zugeflossen seien. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. September 2002 änderte das Finanzamt den Erstbescheid vom 9. August 2002 ab und berechnete die Einkommensteuer mit 28.319,11 S. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der…
…gemäß § 299 BAO aufgehobenen Einkommensteuerbescheid 2004 unangefochten. Schriftliche Nachweise bzw. sonstige Unterlagen für sein angebliches Werbend-Tätigsein im Jahr 2004 und der ersten Jahreshälfte für 2005 brachte der Bw. nicht bei. Er soll sich nur auf telefonischem Wege um Aufträge gekümmert haben. Bezüglich des Vorbringens…
…Bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes seien zwar die Tage des Bezuges des Arbeitslosengeldes herausgenommen worden, die in diesem Zeitraum bezogenen geringfügigen Einkünfte seien aber dem restlichen Zeitraum zugeschlagen worden. Sie ersuche um Berichtigung im Sinne der Vorschriften und um Durchführung der für sie günstigsten Veranlagung…