…Dieser Tatvorwurf hat die Verkürzung einer bestimmten Abgabe für einen bestimmten Zeitraum zum Gegenstand zu haben. Da es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz nicht zusteht den Tatzeitraum zu korrigieren, war der Einleitungsbescheid in diesem Punkt ohne weiteres Eingehen auf den Inhalt der Beschwerdeschrift aufzuheben. Unter Tz…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren im Umfang der Teilaufhebung des Schuldspruches hinsichtlich der Tatzeiträume 03-12/2003 und 01-03/2004 mit einem Teilverkürzungsbetrag von € 5.416,67 eingestellt. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird über den Berufungswerber für das ihm…
…38.940,00 ermittelt hat; diesen Betrag hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz für den Tatzeitraum 07-12/00 als strafbestimmenden Wertbetrag herangezogen. Tatsächlich wurde jedoch vom Prüfer für den Zeitraum 07/00 eine Gutschrift in Höhe von S 212.066,00 festgestellt; diese Gutschrift war…
…Spruchsenates ausgeführt, dass der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw. als Geschäftsführer im Tatzeitraum bis 6. Juni 2001 für die abgabenrechtlichen Belange des Unternehmens verantwortlich und auch wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens gewesen sei. Im Unternehmen habe für die Jahre 1998 und 1999 eine abgabenbehördliche Prüfung stattgefunden. Dabei sei…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen a, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8…
…Dieser Tatvorwurf hat die Verkürzung einer bestimmten Abgabe für einen bestimmten Zeitraum zum Gegenstand. Da es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz nicht zusteht den Tatzeitraum zu korrigieren, war der Einleitungsbescheid in diesem Punkt ohne weiteres Eingehen auf den Inhalt der Beschwerdeschrift aufzuheben. Die Beschwerde war daher…
…04/2007 (strafbestimmender Wertbetrag in noch festzustellender Höhe) ein. Die Begründung des Bescheides ist mit der Begründung des Bescheides vom 25. Jänner 2007 - abgesehen vom längeren Tatzeitraum - inhaltsgleich. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. in der Eingabe vom 16. August 2007 das Rechtsmittel der Beschwerde…
…eines Strafverfahrens und keine Strafentscheidung darstellt. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens war lediglich darüber abzusprechen, ob im Zeitpunkt der Entscheidung durch den Unabhängigen Finanzsenat hinsichtlich der im Einleitungsbescheid angegebenen Tatzeiträume ein begründeter Tatverdacht gegeben ist oder nicht. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Josef Graf, in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf.wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied HR Dr. Josef Graf des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen den Bf.wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…die Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen, auch wenn er im Firmenbuch nicht formell als Geschäftsführer eingetragen ist. In der Beschwerde wird dazu ausgeführt, im Tatzeitraum sei M "deklarativer" Geschäftsführer gewesen. "Faktisch" sei der Ablauf so gewesen, dass dieser gemeinsam mit DJ die Übergabe des Betriebes vorbereitet habe…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Arne Markl, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Adolf-Pichler-Platz 10, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 19. April 2004 gegen…
…im Jahr 2002 hingegen keinen einzigen Geschäftsfall. Ein Zusammenhang mit der Nichtentrichtung der Lohnabgaben könne insbesondere in Anbetracht des langen Tatzeitraumes nicht erblickt werden. Der vom Beschuldigten eingewendeten Nachmeldung der Lohnabgaben in den Jahresabschlüssen könne keine strafbefreiende Wirkung zukommen. Die Bilanzen seien jeweils erst in…
…Anzumerken sei aber auch, dass Grundlage der Schätzung für den gesamten Tatzeitraum die von der steuerlichen Vertretung vorgelegte Umsatzschätzung der Jahre 1996 bis 2000 gewesen sei. Bei der Dauer des strafbaren Verhaltens, der Art der Tätigkeit und der Höhe der Beträge könne realistisch nur von…
…Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, eingeleitete Finanzstrafverfahren gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Beschuldigte im Tatzeitraum für die abgabenbehördlichen Belange der Fa.T. verantwortlicher Geschäftsführer gewesen sei, ihn Sorgepflicht für ein Kind treffen würde und er ein…
…Tatverdacht, dass er es ernstlich für möglich gehalten hat, dass in den Tatzeiträumen auch keine Voranmeldungen eingebracht werden. Dass er grundsätzlich Kenntnis von einer Meldungsverpflichtung hatte wird ja in der Beschwerdeschrift zugestanden und lediglich auf die faktische Wahrnehmung der Aufarbeitung des Belegwesens durch M.S…
…für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. im Tatzeitraum für die abgabenbehördlichen Belange der Fa.T. als Geschäftsführer verantwortlich zeichnete. Sein monatliches Einkommen betrage € 6.300,00. Er sei sorgepflichtig für drei Kinder…
…und H. die Firma S.OEG gründete. Im Rahmen dieser Firma seien im Tatzeitraum insgesamt 912 Boxenpaare von der Firma P.A. importiert worden. Es habe sich dabei um Boxen minderer Qualität, welche seit Anfang 1997 von einem LKW aus auf der Straße verkauft worden…
… 83 Abs. 2 FinStrG lediglich hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages somit nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung eines begründeten Tatverdachtes durch die Rechtsmittelinstanz auch im Sinne einer Erhöhung…
…die vorliegende frist- und formgerechte Berufung vom 3. November 2003, welche sich gegen die Einbeziehung der Tatzeiträume 2001 und 2002 richtet und mit welcher die Anerkennung der psychischen Situation des Bw. als strafmildernd beantragt wird. Begründend wird dazu ausgeführt, dass im angefochtenen Erkenntnis dem Bw…