…eine Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld einer Stundung entgegenstehen (vgl. VwGH vom 7. Februar 1990, Zl. 89/13/0018, bzw. vom 21. Jänner 2004, Zl. 2001/16/0371). Ob eine solche Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt, erschließt sich regelmäßig aus einer Gegenüberstellung der (von der Zahlungserleichterung umfassten) Abgabenforderung…
…ermöglichten, die Geldstrafe in einem zu begleichen, weshalb er die Stundung des Strafbetrages beantrage. Weiters stelle er den Antrag, ihm so lange, als er über kein Einkommen verfüge, Ratenzahlungen in Höhe von maximal 150,00 € monatlich zu bewilligen. Dies sei der äußerste Betrag, den…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…wird. Gemäß § 212 Abs. 4 BAO sind die für Ansuchen um Zahlungserleichterungen geltenden Vorschriften auf Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ansuchen sinngemäß anzuwenden. Da im vorliegenden Fall hinsichtlich des verbuchten Strafbetrages von 7.000,00 € dem Bf. gegenüber Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen, hat die…
…2004 wurde gemäß §§ 172 Abs. 1 FinStrG iVm. § 212 BAO zur Entrichtung des auf dem Strafkonto 34 aushaftenden Strafbetrages eine Stundung im Ausmaß von vier Monaten gewährt. Mit Beschluss vom 7. Juli 2006 gab der Verwaltungsgerichtshof zur do. Zl. 56 dem Antrag, der gegen die…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Juli 2004) dem Bf. bescheidmäßig eine Stundung bis zum 28. August 2004 gewährt. Nach einer weiteren Teilzahlung iHv. 600,00 € am 8. September 2004 haftet auf dem angeführten Strafkonto derzeit noch ein Betrag von 3.170,78 €, davon Geldstrafe 1.750,41 €…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…1.200,00 €. Dem stünden Verbindlichkeiten iHv. ca. 70.000,00 € gegenüber. Das frei verfügbare Einkommen des Bw. liege nur geringfügig über dem Existenzminimum und würde eine zumutbare ratenweise Entrichtung des Strafbetrages bei 14 Monatsgehältern über 26 Jahre dauern. Der Senat hätte daher…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…neuerliche Aufforderung erfolgen könne. Obwohl der Bestrafte auch dieses Ratengesuch nicht einhielt und - außer einer Zahlung von 100,00 € - keine weitere Zahlung leistete, gab das Finanzamt auch einem neuerlichen Stundungsgesuch vom 13. April 2004 antragsgemäß statt und bewilligte die beantragte Stundung bis zum 5…
…aushaftenden Strafbetrages eine Ratenbewilligung zu erteilen. Er gab an, längere Zeit arbeitslos gewesen zu sein, ab August 2000 jedoch monatlich € 150.-entrichten zu können. Das Finanzamt erließ daraufhin am 16.Juli 2002 eine vorläufige Zahlungsaufforderung in der dem Bf die Leistung von monatlich…
…erwachsen. Mit Eingabe vom 10.Juli 2002 beantragte er ihm für die Abstattung des noch aushaftenden Strafbetrages eine Ratenbewilligung zu erteilen. Diesem Ansuchen wurde vom Finanzamt entsprochen, in der Folge ist nach der Entrichtung von drei Monatsraten zu € 50.-jedoch Terminverlust eingetreten. …
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…2004 (zu Straf-Nr 500-2004/00241-001), betreffend Abweisung des Ansuchens vom 24.8.2005 um Bewilligung einer Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) hinsichtlich von im Straferkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 24.6.2005, Zl.500/90835/9/2004, festgesetzter Geldstrafe…
…lit. a FinStrG, Zusatzgeldstrafe € 18.000,00, im Falle deren Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen, Kosten € 363,00) und zu SN Z (Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Innsbruck als Organ des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Jänner 2007, Finanzvergehen…
…Sicherheiten bzw. Sicherstellungen wurden keine angeboten. Bei einer derart langen Laufzeit kann von einer bloßen Gefährdung der Einbringlichkeit nicht mehr die Rede sein, bei dieser Sachlage liegt vielmehr der Schluss nahe, dass eine Uneinbringlichkeit der Abgaben- bzw. Strafbeträge vorliegt. Wäre die Behörde gehalten, Zahlungserleichterungen in…
…erreicht werde, was durch den beantragten Zahlungsplan nicht gegeben sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Antragstellers vom 13.Februar 2008, in der vorgebracht wurde, dass die bewilligte Zahlungserleichterung von monatlich € 150.-nicht angenommen werden könne, weil sich der Bf. im…