…eine Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld einer Stundung entgegenstehen (vgl. VwGH vom 7. Februar 1990, Zl. 89/13/0018, bzw. vom 21. Jänner 2004, Zl. 2001/16/0371). Ob eine solche Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt, erschließt sich regelmäßig aus einer Gegenüberstellung der (von der Zahlungserleichterung umfassten) Abgabenforderung…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Oktober 2013 wies das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 16. August 2013 auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Stundung) bei der Entrichtung von Strafbeträgen in Höhe von € 8.794,46 gemäß § 172 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG…
…ermöglichten, die Geldstrafe in einem zu begleichen, weshalb er die Stundung des Strafbetrages beantrage. Weiters stelle er den Antrag, ihm so lange, als er über kein Einkommen verfüge, Ratenzahlungen in Höhe von maximal 150,00 € monatlich zu bewilligen. Dies sei der äußerste Betrag, den…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…wird. Gemäß § 212 Abs. 4 BAO sind die für Ansuchen um Zahlungserleichterungen geltenden Vorschriften auf Berufungen gegen die Abweisung derartiger Ansuchen sinngemäß anzuwenden. Da im vorliegenden Fall hinsichtlich des verbuchten Strafbetrages von 7.000,00 € dem Bf. gegenüber Einbringungsmaßnahmen in Betracht kommen, hat die…
…2004 wurde gemäß §§ 172 Abs. 1 FinStrG iVm. § 212 BAO zur Entrichtung des auf dem Strafkonto 34 aushaftenden Strafbetrages eine Stundung im Ausmaß von vier Monaten gewährt. Mit Beschluss vom 7. Juli 2006 gab der Verwaltungsgerichtshof zur do. Zl. 56 dem Antrag, der gegen die…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Juli 2004) dem Bf. bescheidmäßig eine Stundung bis zum 28. August 2004 gewährt. Nach einer weiteren Teilzahlung iHv. 600,00 € am 8. September 2004 haftet auf dem angeführten Strafkonto derzeit noch ein Betrag von 3.170,78 €, davon Geldstrafe 1.750,41 €…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…1.200,00 €. Dem stünden Verbindlichkeiten iHv. ca. 70.000,00 € gegenüber. Das frei verfügbare Einkommen des Bw. liege nur geringfügig über dem Existenzminimum und würde eine zumutbare ratenweise Entrichtung des Strafbetrages bei 14 Monatsgehältern über 26 Jahre dauern. Der Senat hätte daher…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…von Geldstrafen nach dem FinStrG richtet sich somit nach § 212 BAO (VwGH 25.11.2010,2009/16/0093). Die In § 172 Abs. 1 FinStrG durch das Wort "sinngemäß" ausgedrückte Einschränkung muss allerdings so aufgefasst werden, dass die für Abgaben geltenden Bestimmungen nur insoweit auf Strafbeträge…
…neuerliche Aufforderung erfolgen könne. Obwohl der Bestrafte auch dieses Ratengesuch nicht einhielt und - außer einer Zahlung von 100,00 € - keine weitere Zahlung leistete, gab das Finanzamt auch einem neuerlichen Stundungsgesuch vom 13. April 2004 antragsgemäß statt und bewilligte die beantragte Stundung bis zum 5…
…aushaftenden Strafbetrages eine Ratenbewilligung zu erteilen. Er gab an, längere Zeit arbeitslos gewesen zu sein, ab August 2000 jedoch monatlich € 150.-entrichten zu können. Das Finanzamt erließ daraufhin am 16.Juli 2002 eine vorläufige Zahlungsaufforderung in der dem Bf die Leistung von monatlich…
…erwachsen. Mit Eingabe vom 10.Juli 2002 beantragte er ihm für die Abstattung des noch aushaftenden Strafbetrages eine Ratenbewilligung zu erteilen. Diesem Ansuchen wurde vom Finanzamt entsprochen, in der Folge ist nach der Entrichtung von drei Monatsraten zu € 50.-jedoch Terminverlust eingetreten. …
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Strafcharakter gewahrt werden muss, wurde die Stundung am 12.12.2024 abgewiesen. In der Folge wurden am 19.12.2024 sowie 30.12.2024 postalisch zwei Zahlungserleichterungsanträge gestellt und Ratenzahlung in Höhe von € 162,50 beginnend ab März 2025 beantragt. Die Ratenanträge wurden am…
…Wertersatzstrafe in Höhe von € 2.639,39 verhängt. Die Kosten des Strafverfahrens wurden mit € 500,00 festgesetzt. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2015 hat der Bf. um Bewilligung der Entrichtung des aushaftenden Strafbetrages, Wertersatzes und der Nebenansprüche in Höhe von € 8.139…
…von € 3.010,83 und führte zur Begründung aus, dass er a) eine Zahlung von rund € 1.000,00 umgehend leisten werde, b) er in jeder Hinsicht zahlungswillig und zahlungsfähig sei, die Strafbeträge daher nicht uneinbringlich wären, c) er trotz seines Alters von…