…Abrede gestellt. Strittig ist jedoch, ob die berichtigte (erstmals richtige) Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 oder die bereits zuvor eingereichte (unrichtige) Einkommensteuererklärung als die im Sinne des § 108e Abs. 4 EStG 1988 maßgebliche Steuererklärung anzusehen ist. Nach § 133 Abs. 1 BAO ergibt sich die Verpflichtung…
…um eine Abgabenerklärung handle, diese aber nicht die Möglichkeit biete, andere Einkünfte aufzunehmen. Es könne sich daher nicht um die nach § 108e Abs. 4 EStG 1988 maßgebliche Steuererklärung handeln. Auch gehe aus einer Stellungnahme des BMF (SWK 17/2004, S 584) hervor, dass die Bindung…
…Investitionen des Wirtschaftsjahres 2002/2003 entfällt, ist er - wie von der Bw. in der Berufung selbst zutreffend erkannt und ausgeführt - spätestens mit der Steuererklärung 2003 (nach entgegenkommender BMF-Auffassung, spätestens bis zum Ergehen des Körperschaftsteuerbescheides 2003) geltend zu machen (vgl. in diesem Sinne auch ESTR…
…Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für das Jahr 2003 fehlerhaft war und aus diesem Grunde nach Einreichung einer berichtigenden Steuererklärung samt Verzeichnis gemäß § 108e EStG 1988 mit Anbringen vom 15. Dezember 2004 eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Feststellung der Einkünfte für das Jahr…
…nach § 108e EStG 1988 sind im § 134 Abs. 1 BAO nicht genannt; der Antragsteller ist zur Einreichung einer solchen Abgabenerklärung nicht verpflichtet. Wenn der Steuerpflichtige im Rahmen der Steuererklärung des betreffenden Jahres den Antrag auf Gewährung einer Investitionszuwachsprämie stellt, aber nicht die Formvorschrift des § 108e…
…ersten Blick unbefriedigend erscheinen mag, einerseits der Gesetzgeber als Anknüpfungspunkt die vom Abgabepflichtigen eingereichte Steuererklärung gewählt hat und er seinerseits zwischenzeitig das mit einer Verwaltungsvereinfachung begründete Ordnungsprinzip der gleichzeitigen Vorlage von Abgabenerklärungen und Verzeichnis nach § 108e EStG 1988 selbst aufgegeben hat, andererseits aber ein Schätzungsbescheid…
…Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 keine Befristung vorgesehen habe und erscheine eine solche überschaubare Fristsetzung auch nicht unsachlich. Daraus ergebe sich, dass ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie, der nach Einreichung der Steuererklärung des betreffenden Jahres gestellt wird, verspätet sei. Von dem…
… 108e EStG 1988 in der Fassung für die Jahre 2002 und 2003 sei missglückt. Das Gesetz lasse mehrere Auslegungen zu und sei daher eine verfassungskonforme Auslegung zu wählen und die Vorlage des Verzeichnisses zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie auch nach Einreichung der Steuererklärungen als rechtzeitig zu…
… 108e EStG: "Die Geltendmachung hat somit gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt zu erfolgen" und der dort angeführten Literatur. Auch Denk und Gaedke (SWK 20/21/2003, S 496) bestätigen diese Auffassung, wenngleich sie ihre Ausführungen mit dem Wunsch nach einer Toleranzregelung bzw…
…wonach der Begriff Steuererklärung nur für die erste Erklärung steht und die spätere Nachreichung eines IZP-Verzeichnisses daher nicht der Bestimmung des § 108e Abs 4 EStG entspricht). Der Berufungsfall weist aber insofern eine Besonderheit auf, als die Bw. ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden…
…gutzuschreiben , wenn die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie erst nach dem Ergehen des Einkommensteuerbescheides, jedoch innerhalb der Bemessungsverjährung von fünf Jahren erfolgt.. § 108e EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 155/2002 habe zwar vorgesehen, dass das Verzeichnis betreffend Investitionszuwachsprämie der Steuererklärung des betreffenden Jahres anzuschließen sei, eine…
…Tz. 6 zu § 133 und die dort zitierte Judikatur). Somit ist mit der Steuererklärung, die im ersten Satz des § 108e Abs. 4 EStG 1988 genannt wird, im vorliegenden Fall jene am 6. Mai 2004 eingereichte Einkommensteuererklärung gemeint. Im Zeitpunkt der Einreichung der Einkommensteuererklärung für den…
…innerhalb derer oder nach deren Ablauf eine bestimmte Handlung rechtswirksam vorgenommen werden muss, um die vorgeschriebenen Rechtswirkungen auszulösen (Stoll, BAO I, 1174 f). Die Investitionszuwachsprämie sei nach § 108e Abs 4 EStG in einem der Steuererklärung angeschlossenem Verzeichnis geltend zu machen (Rz 8229 EStR 2000 unter…
…der Außenprüfung ermittelten "Nachzahlung" bzw. "Gutschrift" an Investitionszuwachsprämien angeführt. Die Bemessungsgrundlagen (somit die sich für die jeweiligen Jahre nach § 108e EStG 1988 ergebenden Investitionszuwächse) wurden in den angefochtenen Bescheiden nicht dargestellt. Zur Bemessungsgrundlage (Grundlagen der Abgabenfestsetzung) gehören Größen, aus denen die Abgaben unmittelbar abgeleitet werden…
…Zl. 2004/15/0104). Da sohin auf Grund obiger Ausführungen die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie nach dem Willen des Gesetzgebers an den Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung gebunden und aus dem Wortlaut des § 108e EStG nichts anderes abzuleiten ist, ergibt sich als Rechtsfolge einer verspäteten Geltendmachung…
…Gesetzestext des § 108e Abs. 4 EStG i. d. F. des Steuerreformgesetzes 2005, als auch die Materialien hierzu, lassen keinen Zweifel daran, dass - wie schon nach bisheriger Rechtslage - Prämien grundsätzlich nur in einem der Steuerklärung des betreffenden Jahres angeschlossenen Verzeichnis geltend gemacht werden können. Für die…
… 108e EStG: "Die Geltendmachung hat somit gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt zu erfolgen" und der dort angeführten Literatur. Auch Denk und Gaedke (SWK 20/21/2003, S 496) bestätigen diese Auffassung, wenngleich sie ihre Ausführungen mit dem Wunsch nach einer Toleranzregelung bzw…
…an allfällige erlassmäßige Regelungen gebunden ist. Nach Ansicht des UFS regelt § 108e Abs. 4 EStG 1988, in der Fassung BGBl. I Nr. 155/2002, klar, dass die Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn ein entsprechendes Verzeichnis der Steuererklärung (hier der Einkommensteuererklärung) angeschlossen wird…
…auf umgehende Auszahlung bei der Bw. bestanden hätte, so wäre eine Anfrage beim Finanzamt wohl spätestens nach dem Einlangen der Steuererklärungen (25. November 2005, also drei Wochen später), allerspätestens vor dem Ablauf der (in § 108e angeführten) Rechtsmittelfrist erfolgt, die mit Anfang Januar 2006 - wie bereits…
…Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des § 108e EStG 1988 keine Befristung vorgesehen habe und erscheine eine solche überschaubare Fristsetzung auch nicht unsachlich. Daraus ergebe sich, dass ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie, der nach Einreichung der Steuererklärung des betreffenden Jahres gestellt wird, verspätet sei. Es war…