…beigeschafft. In diesem Verfahren wurde der Bf. am 28. Februar 2007 als Zeuge einvernommen und ihm vorgehalten, dass er Scheinrechnungen an die Unternehmen des J.W. ausgestellt habe. Zunächst behauptete er irgendwann einmal 3 % für Manipulationsspesen abgezogen zu haben, gestand dann aber auf Vorhalt der…
…2 FinStrG durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung für die Streitjahre gelangte der Prüfer ua zum Ergebnis, dass die Bw auf Scheinrechnungen angeführte Entgelte zu Unrecht als Betriebsausgaben im Umfang von 497.700 S (1987), 1.472.016 S (1988) und 403.290 S (1989) und auf…
…aufgrund folgender | | | Feststellungen als Scheinrechnungen gewertet: | | | | | | | | | | | | | | - | Die Zahlung der Fremdleister erfolgte fast ausschließlich bar (teilweise sehr hohe Beträge). | | | Auch von den Fremdleistungsunternehmen konnte kein…
…seien vielfach falsch, denn in Salzburg habe seine Firma nur im Messezentrum und in der Arena gearbeitet. Die Prüfer haben die von Herrn GF_FL_9 bestrittenen Rechnungen als Scheinrechnungen nicht anerkannt und haben in der Niederschrift weitere Feststellungen zu fehlenden Grundaufzeichnungen, zum fehlenden Zahlungsfluss…
…verrechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ein Zahlungsfluss stattfand, folgt der Berufungssenat den Aussagen des FL_13, wonach die streitgegenständlichen Rechnungen als Scheinrechnungen zu beurteilen sind, denen kein dementsprechender Leistungsaustausch gegenübersteht. FL_13 gab aber an, im Jahr 2007 als kurzfristige Aushilfe für den Bw…
…Der UFS hatte in dieser Entscheidung unter anderem zu der Frage Stellung genommen, ob im Falle von Scheinrechnungen einer Subfirma an eine Baufirma eine Kürzung des steuerlich als Aufwand anzuerkennenden Aufwandes iHv. 50% zulässig ist. | | 2011 | Subhonorare bisher | 5.304.065…
…gewesen. C habe über 2-3 Arbeiter verfügt, welche nie alle Aufträge hätten ausführen können. Die Arbeiter (Jugoslawen) hätten nie auf den Baustellen über die Scheinrechnungen ausgestellt worden seien, gearbeitet. DM habe niederschriftlich angegeben, dass C Firmen aufkaufe und danach Firmenrechnung ohne Grundlage ausstelle. C…
…u.a. an einen Ma. C erläuterte in seiner Beschuldigtenvernehmung u.a., dass eine Scheinrechnung an DM über € 220.000,- erstellt worden sei, die er zwar nicht verfasst habe, bei deren Übergabe an DM er aber anwesend war. Überhöhte Rechnungslegung 2006-2009 (Darlehen) Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z**** P****, nnnn A-Ort, U-Gasse 8, vertreten durch StG-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
…Dies ist unterblieben. Der Prüfer konnte sich bei seiner Feststellung, dass die fünf angeblichen Subunternehmer (Fremdleister) tatsächlich nicht für den Bw tätig geworden waren und die entsprechenden Rechnungen daher Scheinrechnungen waren insbesondere darauf stützen, dass .) die Unterschriften auf den vorgelegten Rechnungen und Zahlungsbelegen nicht mit…
…dass Aufwandsrechnungen geliefert werden könnten, ohne dass Arbeitsleistungen erbracht werden. Den Vorschlag habe ich angenommen, und habe bei Bedarf derartige Scheinrechnungen, denen keine Arbeitsleistung zu Grunde lag, verlangt und auch bekommen. Als Gegenleistung hatte ich eine Provision zwischen 20 % und 30 % der Bruttoscheinrechnungssumme zu bezahlen…
…1 Z 1 UStG). Die strittigen Vorsteuerbeträge seien sohin aus mehreren Gründen nicht abzugsfähig. Die auf Seite 5 der Berufung angestellten Berechnungen zur Unplausibilität der Gewinne bei Annahme von Scheinrechnungen seien nicht nachvollziehbar, da offenbar ignoriert werde, dass (bezogen auf den gesamten Prüfungszeitraum) ein Drittel…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der V**** P****, Adr-Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…unter Beweis zu stellen. Der Prüfer konnte sich bei seiner Feststellung, dass 17 der angeblichen 18 Subunternehmer (Fremdleister) tatsächlich nicht für die Bw tätig geworden waren und die entsprechenden Rechnungen daher Scheinrechnungen waren insbesondere darauf stützen, dass .) Unterschriften auf den vorgelegten Rechnungen und Zahlungsbelegen bei…
ad 2.) Der Vorsteuerabzug setzt weiters voraus, dass die Rechnung die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält. Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 29. Juli 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 19. Dezember 2002 betreffend die K Bau u. Handels GesmbH betreffend Umsatzsteuer der Jahre 1998, 1999 und 2000 und Körperschaftsteuer…
…Unmöglichkeit der Überprüfbarkeit des Rechenwerkes des genannten Unternehmens, wäre ein gegenteiliger Schluss als unzulässig zu beurteilen. Auf die - unten - in der rechtlichen Würdigung betreffend die Schätzungsberechtigung bzw. den Sicherheitszuschlag erstellten Ausführungen wird an dieser Stelle hingewiesen. 4.) Scheinrechnungen: Hinsichtlich der Firmen B GmbH, M. - u…
§ 95 Abs 2 EStG 1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete (Abs 3) haftet aber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Gemäß Abs 3 Z 1 leg. cit. ist bei inländischen Kapitalerträgen (§ 93 Abs…
…diese tatsächlich eingehalten worden wären. Die Lebenserfahrung in der Baubranche beweise die Richtigkeit dieser Darstellung. Die von der BP behaupteten Scheinrechnungen der X.BauGmbH datierten aus dem Jahr 1994, die berufungsgegenständliche Leistungsbeziehung habe jedoch im Zeitraum Mai bis Dezember 1997 stattgefunden. Die Person des Geschäftsführers…
…Soweit Personen für die Abgabenbehörde nicht mehr greifbar sind, sind der Abgabenbehörde daher auch weitere Nachforschungen und Ermittlungen diesbezüglich nicht zumutbar. Als wesentliches Indiz für das Vorliegen von Scheinrechnungen wurde von der BP der Umstand gewertet, dass die X.BauGmbH im betreffenden Leistungszeitraum keine Arbeitskräfte…