…cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Im vorliegenden Fall steht der SZ-Anfall im Zusammenhang mit der zu spät entrichteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 1999, die am Abgabenkonto der Bw mit Buchungstag 9.11.1999 mit einer Höhe von rund ATS 3,66…
…am Abgabenkonto der Berufungswerberin (Bw) ein Säumniszuschlag in Höhe von ATS 31.427.--festgesetzt. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte, weil die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 1998 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 15.Dezember 1998, entrichtet wurde. Diese Sondervorauszahlung betrug ATS 1,590.091.-…
…hat davon rechtzeitig ATS 9.959,48 mit Verrechnungsweisung entrichtet. Den Differenzbetrag von ATS 29.699,52 (was die Bemessungsgrundlage des angefochtenen Säumniszuschlages darstellt) beabsichtigte der Bw durch Gegenverrechnung mit der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 1998 abzustatten. Diese Vorgangsweise lag aus Sicht des Berufungswerbers auf der…
…dieser Mitteilung für das gegenständliche Verfahren jedoch nicht entscheidungswesentlich. Es ist dem Berufungswerber zwar darin zuzustimmen, dass die Feststellung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen, die Begründung von Rechten und Pflichten, in Bescheidform zu ergehen hat. Derartige Bescheide müssten dem Bescheidadressaten auch zugehen. Die Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer ist…
…für folgende Abgabenschuldigkeiten der TGesmbH gemäß §§ 224, 9 und 80 BAO zur Haftung herangezogen: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag | Umsatzsteuer | 6/99 | 16.8.99 | 4.949,89 | Säumniszuschlag 1 | 99 | 16.8.99 |…
…seinerzeit nicht fristgerecht erfolgten Umsatzsteuersondervorauszahlung jedenfalls verspätet sei und die Verhängung eines Säumniszuschlags nach § 217 Abs.1 BAO zur Folge habe. Weiters wurde auf eine Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 3.11.2003 hingewiesen, in dem die gegenständliche Säumnis zur Umsatzsteuer-Vorauszahlung für 07/2003 auch…
…Die Umsatzsteuer für November 2003 sei daher von der Bw. am 13. Jänner 2004 einbezahlt worden, was ohne der Vorverlegung des Fälligkeitstages innerhalb der Fälligkeit gelegen wäre. Da der Bw. die Vorverlegung des Fälligkeitstages auf Grund der Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung nicht bewusst gewesen sei…
…Dezember 1996. Insoweit ist für das Verfahren davon auszugehen, dass die Heranziehung des Bw. zur Haftung für die Umsatzsteuer 10/1996 (Fälligkeitstag: Montag, 16. Dezember 1996) und der Umsatzsteuer Sondervorauszahlung 1996 (Fälligkeitstag: 16. Dezember 1996) mitsamt Säumniszuschlägen 1996 unzulässig ist. Das Finanzamt geht schließlich schon…
…Bw ein Säumniszuschlag in Höhe von ATS 170.733.--festgesetzt. Die Anlastung dieses Säumniszuschlages (SZ) erfolgte, weil die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Kalenderjahr 1996 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 16.Dezember 1996, entrichtet wurde. Diese Sondervorauszahlung betrug ATS 8,536.645.--. Der Säumniszuschlag wurde nach…
…sich allenfalls um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden Fassung). Gemäß § 21 Abs.4 UStG 1994 wird der Unternehmer bzw. Abgabepflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt…
…folgenden Kalendermonates vorzuverlegen, da die Sondervorauszahlung 2001 nicht entrichtet wurde.), sodass diese Zahlung verspätet war und den Säumniszuschlag nicht mehr verhindern konnte. Davon abgesehen enthielt der Zahlungsbeleg den Vermerk: "Konkurs Bw, Masseforderung". Da somit keine Verrechnungsweisung für die Umsatzsteuer 12/02 im Sinne des § 214…
…bewirkt. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG wäre also beispielsweise zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs.2 FinStrG eine…
…S 828) . [19] Die Vertretungsbefugnis des Selbständigen Buchhalters umfasst nicht - Umsatzsteuerjahreserklärungen (§ 21 Abs 4 UStG 1994), - Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (§ 21 Abs 1a UStG 1994 idF vor BGBl I 2003/71), - Zusammenfassende Meldungen (Art 21 Abs 3 UStG 1994), - Steueranmeldungen iSd Art 21 Abs 2 UStG 1994…
…2001 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März 2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine…
…2001 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März 2004, Zl. 2001/13/0260, verwiesen, wonach ausgehend vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine…
…vom freien Wahlrecht des Unternehmers die Nichtentrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung keine andere (weitere) Rechtsfolge als die Vorverlegung der Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen, beispielsweise die Festsetzung eines Säumniszuschlages, nach sich ziehen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 5. Mai 2004 Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Körperschaftsteuerbescheide für 1996 und 1997 jeweils zu Abgabennachforderungen in Höhe von 340.310,--S bzw. 2.500,-- S. Außer vorgenannten Veranlagungsbescheiden wurde am 6. März 2000 am Abgabenkonto der Gesellschaft auch noch die Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 als Gutschrift in Höhe von 8.592,-- S…
…Quartal 2007 im Betrag von je € 437,00 und Säumniszuschlag 2006, Fälligkeitstag 16. März 2007, in Höhe von € 62,18 stattzugeben. Weiters kann der Bw. auch für die Umsatzsteuersondervorauszahlungen 2001 und 2002 (€ 683,37 und € 3.036,09) nicht zur Haftung…
…1.508,70 €) umgebucht und am 16.4.2004 ein weiterer Betrag (4.163,40 €) entrichtet worden. Zudem sei die Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2002 (10.900,62 €) zweimal belastet und nur einmal gutgeschrieben worden. Ferner sei die Rückstandsaufgliederung vom 19.4.2004 mangelhaft…
…in der Aktenlage somit keine Deckung. Allerdings ist es im maßgeblichen vorgenannten Zeitraum zu den bereits mehrfach erwähnten Gutschriften aus der Umsatzsteuerveranlagung 1996, Körperschaftsteuerveranlagung 1991 und der Festsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung für 1996 im Gesamtbetrag von 30.477,-- S gekommen. Diese Gutschriften führten aufgrund des bereits…