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UFSL RV/1730-L/02Kleidung eines Richters als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

…sich auch bei den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Aufwendungen ausschließlich um solche für die Anschaffung und Reinigung von BÜRGERLICHER Kleidung handelt, erweist sich die Beschwerde - ohne dass auf die in der Beschwerde aufgeworfene Frage der ausschließlich beruflichen Nutzung der Kleidung noch eingegangen werden bräuchte…

UFSL RV/0937-L/05Kleidung eines Lehrabschlussprüfers als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…sich auch bei den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Aufwendungen ausschließlich um solche für die Anschaffung und Reinigung von BÜRGERLICHER Kleidung handelt, erweist sich die Beschwerde - ohne dass auf die in der Beschwerde aufgeworfene Frage der ausschließlich beruflichen Nutzung der Kleidung noch eingegangen werden bräuchte…

UFSW RV/1892-W/02Uniformreinigung, Verpflegungsmehraufwand, Werbungskosten, Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2004

…höhere Kosten verursacht, als die Reinigung von bürgerlicher Kleidung. Abzugsfähig sind nur jene Reinigungskosten, die sich aus einer besonderen beruflichen Beanspruchung ergeben. Liegen derartige außergewöhnliche Reinigungskosten vor, ist weiters zu unterscheiden: - Erfolgt die Reinigung im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen zusammen mit anderer Bekleidung, sind anteilige…

UFSW RV/0395-W/08Werbungskosten (Reisekosten, Kilometergelder, Repräsentationsaufwendungen, Kosten für Fotomaterial und Fotoausarbeitung) eines international tätigen Universitätsprofessors
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2010

…führen. Aufwendungen für die Anschaffung oder die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind auch dann keine Werbungskosten, wenn die Berufsausübung eine erhöhte laufende Kleiderabnutzung bedingt (VwGH 17.11.1981, 1161/80; VwGH 26.4.2007, 2006/14/0036). Die Reinigung von Arbeitskleidung führt nur dann zu Werbungskosten…

UFSW RV/1072-W/02Reinigung von Berufskleidung (Uniform und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/1073-W/02Reinigung von Berufskleidung (Uniform), Telefonkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/1108-W/02Reinigung von Berufskleidung (Uniform) eines Sicherheitswachebeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/1604-W/02Reinigung der Berufskleidung (Unifom) eines Polizeibeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/0615-W/02Reinigung der Berufskleidung einer Heimhilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004

…wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht, als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung, dem Aufwand somit auch keine relevante private Mitveranlassung zukommt. Der Senat geht davon aus, dass nicht täglich der von der Bw angegebene Verschmutzungsgrad vorliegt. Im Normalfall also das tägliche Waschen nicht…

UFSW RV/0614-W/02Reinigung der Berufskleidung (Unifom) eines Polizeibeamten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/2625-W/02Reinigungskosten von Dienstkleidung eines Croupiers als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2003

…die Reinigung sogenannter bürgerlicher Kleidung. Für einen derartigen entscheidungswesentlichen Mehraufwand ergibt sich aber aus dem Vorbringen des Bw. kein Hinweis. Es ist daher davon auszugehen, dass die Reinigung von "Herrenhemden", selbst wenn diese mit einem aufgenähten oder eingestickten Emblem versehen sein sollten, oder die Reinigung…

UFSW RV/4205-W/02Reinigung der Berufskleidung (Uniform) eines Polizeibeamten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/0832-W/02Wiederaufnahmeantrag wegen Aufwendungen für Uniformreinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSG RV/0395-G/02Bekleidungskosten eines Arztes als Betriebsausgaben (hier: Facharzt für innere Medizin)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2003

…doch offensichtlich um Kleidungsstücke, die durchaus von jedermann getragen und auch als allgemein übliche bürgerliche Kleidung bezeichnet werden können. Nichts anderes gilt aber auch für die berufungsgegenständlichen weißen Hosen. Auch in diesem Zusammenhang erscheint die Farbe weiß allein nicht geeignet, diesen den Charakter von (steuerlich…

UFSW RV/2922-W/02Kosten der Uniformreinigung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2003

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/1107-W/02Wiederaufnahmeantrag wegen Aufwendungen für Uniformreinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…ein Aufwand für die Reinigung auch von als Uniformbestandteilen zu wertenden Bekleidungsstücken (iS eines Werbungskostenabzuges für Arbeitsmittel nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung…

UFSW RV/1747-W/04Kleiderreinigungs- und Treibstoffaufwand als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…0104). Aufwendungen für die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls auch dann keine Werbungskosten, wenn die Berufsausübung eine erhöhte laufende Kleiderabnutzung bedingt (vgl. VwGH vom 17.11.1981, 14/1161/80). 2. Treibstoff Der Bw. hat Treibstoffrechnungen von insgesamt 7.454,30 S…

UFSW RV/1601-W/02Uniformreinigung und Verpflegungskosten eines Feuerwehrmannes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung, dem Aufwand somit auch keine relevante private Mitveranlassung zukommt. Die Aufwendungen die lt. VwGH steuerlich berücksichtigt werden könnten würden sich im vorliegenden Fall nur durch die Entfernung von Verunreinigungen (Flecken) durch Fleckentferner ergeben…

UFSL RV/1433-L/10Werbungskosten als Kindergartenpädagogin und Betriebsausgaben als CliniClown
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…und Reinigung bürgerlicher Kleidung gehören selbst dann zu den Kosten der Lebensführung, wenn diese Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird (VwGH 28.11.2001, 96/13/0210). Nur typische Berufskleidung (beispielsweise eine Uniform), bei der eine private Nutzung praktisch ausgeschlossen ist, ist von diesem…

UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 2/3

…für bürgerliche Kleidung. Dieselbe Art von Bekleidung wie im vorliegenden Fall ("Hosen, Pullover, Pullunder, Sweart-Shirts, Polo-Hemden, T-Shirts, Westen, Strümpfe und Socken"), nur eben für einen männlichen Arzt, wurde laut dortiger Auflistung vom VwGH im zitierten Erkenntnis als Privatausgaben beurteilt. Eine von der…