…Grund von Zahlungsausfällen insolvent geworden. Als Geschäftsführer des Unternehmens habe er Haftungen übernehmen müssen und sei nunmehr bis auf das Existenzminimum gepfändet worden. Zudem bestünden Alimentationsverpflichtungen für ein minderjähriges Kind, weswegen um Strafreduktion ersucht werde. Der dem Verfahren zu Grunde liegende Prüfungsbescheid betreffend lohnabhängige Abgaben…
…habe zu Lasten der Bw. keine richtige Wertung im Sachverständigengutachten gefunden. Anbei werde eine von der Bw. erstellte berichtigte Kontonachricht als Beilage 1 zur Berufung vorgelegt, wobei bei der Auflistung eine Korrektur der zu hoch geschätzten lohnabhängigen Abgaben vorgenommen worden sei. Aus dem Gerichtsakt sei…
…der obgenannten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz trage der Verein die Verantwortung für die Leistung der lohnabhängigen Abgaben durch den Obmann, in Folge der Nichtentrichtung sei daher eine Verbandgeldbuße zu verhängen, dies in Höhe von € 1.000,00. Bei der diesbezüglichen Strafzumessung nach …
…irrelevant, zumal die rechtzeitige Meldung einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte. Zu Recht stellt der Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis fest, dass die Verantwortlichkeit für die Meldung und Entrichtung der lohnabhängigen Abgaben und der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen von Gesetzes wegen den Geschäftsführer einer GmbH trifft, es sei denn…
…eigenen wirtschaftlichen Problemen habe der Bw. völlig den Überblick über das wirtschaftliche Geschehen der Gesellschaft verloren, er habe auch nicht persönlich für die termingerechte Meldung und Zahlung von Umsatzsteuer und lohnabhängigen Abgaben gesorgt. Aus dieser Motivation habe der Bw. als Geschäftsführer zu den im Punkt…
…nach jeweiliger Fälligkeit ein ausreichendes Guthaben auf dem Abgabenkonto bestanden hat, welches (wie auch in anderen von diesem Verfahren nicht betroffenen Zeiträumen) zur Abstattung der Lohnabgaben dienen sollte, liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, welche die Annahme einer vorsätzlichen Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben durch den Bw…
…die Entrichtung der Vorauszahlung und die Einreichung der Voranmeldung zu unterlassen. Die Zahllast wurde anlässlich der UVA-Prüfung im Oktober 1999 dem Prüfer bekannt und von diesem festgesetzt. P hat eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Die folgenden Voranmeldungszeiträume führten…
…im Hinblick auf die mit der Nichtentrichtung eingetretene Abgabenverkürzung gehandelt hat (vgl. VwGH vom 29. Jänner 2000, 99/12/0046). Wenngleich der Bw. nicht zuletzt auf Grund der Ergebnisse des Berufungsverfahrens wohl zuzubilligen ist, dass sie in ihrem Tatentschluss von ihrem ebenfalls im Unternehmen mitarbeitenden…
…von Beruf Pilot sei und er sich deshalb berufsbedingt überwiegend im Ausland aufhalte. Daher habe er auch keine Kenntnis gehabt, dass die von der steuerlichen Vertretung errechneten lohnabhängigen Abgaben nicht entrichtet und auch nicht gemeldet worden seien. Die steuerliche Vertretung habe, als die Nichtabfuhren von…
…und, dass bei Nichtentrichtung eine Meldung einzureichen sei. Die Voranmeldungen hätte J.T. einreichen müssen, er habe jeden Monat die Unterlagen übergeben bekommen, sei jedoch -wie auch der Steuerberater- nur unregelmäßig bezahlt worden. Zur Anlastung betreffend Nichtentrichtung der lohnabhängigen Abgaben habe sich der Bw. geständig…
…keine entsprechende Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben erfolgt sei, woraus sich die im Spruch angeführten Abgabendifferenzen und strafbestimmenden Wertbeträge ergeben würden. Die Bw. habe sich in einem durch ihren steuerlichen Vertreter eingebrachten Schriftsatz verantwortet, und zwar was die Umsatzsteuervorauszahlungen betreffe mit einer Gegenverrechnung von "Margen-Steuern…
…eigene GmbH im Baubereich zu gründen, wobei die Zuführung von Aufträgen zugesagt worden sei. Wenngleich der Bw. die Pflichten eines Geschäftsführers nicht genau gekannt habe, so habe er doch gewusst, dass zu bestimmten Terminen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben zu melden bzw. zu entrichten wären. Mit…
…lohnabhängigen Abgaben zuständig gewesen sei. Dies sei von G.S. in seiner zeugenschaftlichen Einvernahme auch bestätigt worden. Es sei daher davon auszugehen, dass die Verantwortung für die steuerlichen Agenden beim Buchhalter, dem Zeugen G.S., liege und den Besch1 keine Verantwortung für die inkriminierten Abgaben…
…festgestellt werden habe müssen, dass der Beschuldigte die lohnabhängigen Abgaben nicht zeitgerecht entrichtet und auch nicht gemeldet habe. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe der Beschuldigte das Faktum der Nichtentrichtung nicht abgestritten und auch erklärt, dass ihm die abgabenrechtlichen Bestimmungen hiezu bekannt seien. Volle Schadensgutmachung liege vor…
…und den lohnabhängigen Abgaben wären nicht fristgemäß gemeldet bzw. entrichtet worden. Der Rechtfertigung des Bw. dahingehend, dass die bezughabenden Meldungen fristgerecht per Telefax an das zuständige Finanzamt erfolgt wären, sei seitens des Spruchsenates kein Glauben geschenkt worden. Dies deswegen, da auf Grund von durchgeführten Erhebungen…
…Probleme nicht gelungen, die Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. lohnabhängigen Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten. Dies habe er ernstlich für möglich gehalten und dies billigend in Kauf genommen. Der Schaden sei zwischenzeitig gutgemacht. Als die steuerlichen Verfehlungen dem steuerlichen Vertreter am 21. September 2006…
…lohnabhängigen Abgaben außerhalb der verfahrensgegenständlichen Tatzeiträume eindeutig hin. Sowohl aus der schriftlichen Rechtfertigung vom 11. Jänner 2007 als aus der Verantwortung des Bw. im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 26. Februar 2007 geht eindeutig hervor, dass Ursache und Motiv für die Nichtentrichtung…
…konnte mit einer Tatzeitraumberichtigung das Auslangen gefunden werden. Mit Buchungstag 18. 9.2002 wurde eine Festsetzung der lohnabhängigen Abgaben für die Monate Jänner bis Juli 2002 in der Höhe von L € 164,64,--, DB € 917,03,-- und DZ € 89,67,-- vorgenommen. Gemäß…
…hätte demnach auch die von der Gesellschaft getätigten Zug-um-Zug-Geschäfte zu umfassen. Die übrigen vorgebrachten Einwendungen wären allesamt unerheblich, da der Hinweis auf die Kontonachricht geradezu unverständlich wäre. Schließlich werde es dem Bw. ja angelastet, dass er die lohnabhängigen Abgaben für die Monate…
…Bw. sei ihrer Pflicht, für die zeitgerechte Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben Sorge zu tragen, nicht nachgekommen. Letztlich werde auf die Bestimmungen des § 7 Abs. 2 BAO verwiesen, wonach sich persönliche Haftungen auch auf die Nebenansprüche erstrecken würden. Die von der Bw. im Schreiben vom 11…