…Grund von Zahlungsausfällen insolvent geworden. Als Geschäftsführer des Unternehmens habe er Haftungen übernehmen müssen und sei nunmehr bis auf das Existenzminimum gepfändet worden. Zudem bestünden Alimentationsverpflichtungen für ein minderjähriges Kind, weswegen um Strafreduktion ersucht werde. Der dem Verfahren zu Grunde liegende Prüfungsbescheid betreffend lohnabhängige Abgaben…
…beim Bundesfinanzgericht anhängig. Im Anschluss an die Betriebsprüfung wurde im Jahr 2014 eine GPLA-Prüfung (gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) durchgeführt. Im am 15. Mai 2014 ergangenen Prüfbericht wurde festgestellt, dass der Verein als „Dienstgeber" der Haushaltshilfen von 2007 bis 2012 keine Lohnabgaben abgeführt hat…
…habe zu Lasten der Bw. keine richtige Wertung im Sachverständigengutachten gefunden. Anbei werde eine von der Bw. erstellte berichtigte Kontonachricht als Beilage 1 zur Berufung vorgelegt, wobei bei der Auflistung eine Korrektur der zu hoch geschätzten lohnabhängigen Abgaben vorgenommen worden sei. Aus dem Gerichtsakt sei…
…der obgenannten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz trage der Verein die Verantwortung für die Leistung der lohnabhängigen Abgaben durch den Obmann, in Folge der Nichtentrichtung sei daher eine Verbandgeldbuße zu verhängen, dies in Höhe von € 1.000,00. Bei der diesbezüglichen Strafzumessung nach …
…Vertretungsvollmacht zurückgelegt. Die von der Vorsitzenden eingeräumte Frist zur Erklärung, ob steuerliche Vertreter von der Verschwiegenheit entbunden werden, wurde auf Fristverlängerungsansuchen hin verlängert, jedoch erfolgte keine Entbindung von Zeugen von ihrer Verschwiegenheitspflicht. Zu den Firmen bei denen Nichtentrichtung von lohnabhängigen Abgaben und Umsatzsteuervorauszahlungen angelastet wird…
…irrelevant, zumal die rechtzeitige Meldung einen objektiven Strafbefreiungsgrund dargestellt hätte. Zu Recht stellt der Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis fest, dass die Verantwortlichkeit für die Meldung und Entrichtung der lohnabhängigen Abgaben und der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen von Gesetzes wegen den Geschäftsführer einer GmbH trifft, es sei denn…
…verwehrt von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG basierend auf der Nichtführung von Lohnkonten auszugehen und bleibt es bei der Qualifizierung der Taten als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Es liegen demnach objektiv 36 Taten zur Nichtentrichtung lohnabhängiger Abgaben binnen…
…eigenen wirtschaftlichen Problemen habe der Bw. völlig den Überblick über das wirtschaftliche Geschehen der Gesellschaft verloren, er habe auch nicht persönlich für die termingerechte Meldung und Zahlung von Umsatzsteuer und lohnabhängigen Abgaben gesorgt. Aus dieser Motivation habe der Bw. als Geschäftsführer zu den im Punkt…
…nach jeweiliger Fälligkeit ein ausreichendes Guthaben auf dem Abgabenkonto bestanden hat, welches (wie auch in anderen von diesem Verfahren nicht betroffenen Zeiträumen) zur Abstattung der Lohnabgaben dienen sollte, liegen keine ausreichenden Anhaltspunkte vor, welche die Annahme einer vorsätzlichen Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben durch den Bw…
…BAO, 134). Der Säumniszuschlag als Folge der nicht zeitgerechten Tilgung von Abgabenschulden sei eine derartige später auftretende Folge für die der Geschäftsführer einzustehen habe. Auch der VwGH habe in seiner Rechtsprechung die Haftung des Geschäftsführers für den Säumniszuschlag im Falle einer Insolvenz bestätigt (vgl. VwGH…
…die Entrichtung der Vorauszahlung und die Einreichung der Voranmeldung zu unterlassen. Die Zahllast wurde anlässlich der UVA-Prüfung im Oktober 1999 dem Prüfer bekannt und von diesem festgesetzt. P hat eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG zu verantworten. Die folgenden Voranmeldungszeiträume führten…
…im Hinblick auf die mit der Nichtentrichtung eingetretene Abgabenverkürzung gehandelt hat (vgl. VwGH vom 29. Jänner 2000, 99/12/0046). Wenngleich der Bw. nicht zuletzt auf Grund der Ergebnisse des Berufungsverfahrens wohl zuzubilligen ist, dass sie in ihrem Tatentschluss von ihrem ebenfalls im Unternehmen mitarbeitenden…
…von Beruf Pilot sei und er sich deshalb berufsbedingt überwiegend im Ausland aufhalte. Daher habe er auch keine Kenntnis gehabt, dass die von der steuerlichen Vertretung errechneten lohnabhängigen Abgaben nicht entrichtet und auch nicht gemeldet worden seien. Die steuerliche Vertretung habe, als die Nichtabfuhren von…
…und, dass bei Nichtentrichtung eine Meldung einzureichen sei. Die Voranmeldungen hätte J.T. einreichen müssen, er habe jeden Monat die Unterlagen übergeben bekommen, sei jedoch -wie auch der Steuerberater- nur unregelmäßig bezahlt worden. Zur Anlastung betreffend Nichtentrichtung der lohnabhängigen Abgaben habe sich der Bw. geständig…
…es unterlassen hatte, diese Beträge in die Zahlungsliste für das Telebanking zu stellen. Aufgabe des Buchhalters war es, die monatlichen lohnabhängigen Abgaben zu berechnen und auf die Telebanking - Zahlungsliste zu stellen, welche in der Folge vom Bf. als verantwortlichen Geschäftsführer freigegeben wurde. Er selbst hat…
…keine entsprechende Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben erfolgt sei, woraus sich die im Spruch angeführten Abgabendifferenzen und strafbestimmenden Wertbeträge ergeben würden. Die Bw. habe sich in einem durch ihren steuerlichen Vertreter eingebrachten Schriftsatz verantwortet, und zwar was die Umsatzsteuervorauszahlungen betreffe mit einer Gegenverrechnung von "Margen-Steuern…
…84 Rz 47). Insofern kann den Beschwerdeführer keine Pflichtverletzung an der Nichtentrichtung von Nebenansprüchen treffen, wenn er über das Vermögen der Primärschuldnerin gar nicht verfügen darf. Somit konnte der Beschwerdeführer ab diesem Zeitpunkt keine Zahlungen für die Primärschuldner mehr vornehmen. Für Abgaben, die nach diesem…
…eine Verletzung der Verpflichtung zur Führung von den § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten infolge nicht ordnungsgemäßer Führung derselben ernstlich für möglich und fanden sich damit ab. Die Verkürzungen der angeführten dadurch bedingten lohnabhängigen Abgaben für die entsprechenden Monate hielten sie…
…wurde von den Gerichten als nicht fremdüblich, unglaubwürdig und schlussendlich als Indiz für Scheinhandlungen angesehen. Deshalb entschieden sich die Beteiligten dazu, die Zahlungen auf Konten zu leisten, die angeblich in der Verfügung der Scheinfirmen stehen. Da diese Firmen aber gerade auf die Nichtentrichtung von Abgaben…
…eigene GmbH im Baubereich zu gründen, wobei die Zuführung von Aufträgen zugesagt worden sei. Wenngleich der Bw. die Pflichten eines Geschäftsführers nicht genau gekannt habe, so habe er doch gewusst, dass zu bestimmten Terminen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben zu melden bzw. zu entrichten wären. Mit…