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UFSL RV/1285-L/02Auflösung von Mietzinsrücklagen, steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2003

…steuerfreien Betrages im Jahre 1999 im Ausmaß von S 431.810,88 2. Berücksichtigung der Unterhaltslasten für ihr 1978 geborenes Kind ad 1. Mietzinsrücklage - steuerfreier Betrag - Auflösung 1999: Nach Ansicht des Finanzamtes entspricht die Auflösung des steuerfreien Betrages gem. § 28 des EStG 1988 der Gesetzeslage (…

UFSL RV/0878-L/02Auflösung von unzulässiger Weise gebildeter Mietzinsrücklagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2005

…16. April 1998 statt. Mit Feststellungsbescheiden vom 4. März 1999 betreffend die Jahre 1995, 1996 und 1997 wurden (nach Ablauf der Neunjahresfrist) die Mietzinsrücklagen der Jahre 1986, 1987 und 1988 im jeweiligen Jahr zur Auflösung gebracht. Diese Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 11…

UFSW RV/1580-W/02Eine frühere freiwillige Auflösung von steuerfreien Beträgen (Mietzinsrücklagen) ist nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2004

…abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass das Mietzinsrücklagenverzeichnis des Verwalters K falsch gewesen und im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 1993 bis 1995 richtig gestellt worden sei: auf 300.468 S für 1990 und 235.921 S für 1992. Ebenso seien Rechenfehler bei den…

UFSW RV/2557-W/07Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Grund für diese Nichtgewährung war, dass die Bestimmung des § 11 EStG über Mietzinsrücklage und steuerfreier Betrag durch das StruktAnpG 1996 aufgehoben wurde. Die Bildung einer Mietzinsrücklage bzw. eines steuerfreien Betrages für die angeführten Jahre war somit aufgrund der Gesetzeslage für alle Abgabepflichtigen ausgeschlossen und die…

UFSG RV/0170-G/05Verpflichtung zur Auflösung der steuerfreien Beträge gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 im Jahr 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2005

…Nr. 201/1996 jedoch zur Gänze aufgelöst und der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten entsprechend erhöht. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Berufung mit der Begründung, die Möglichkeit, Mietzinsrücklagen bzw. steuerfreie Beträge zu bilden, sei seinerzeit eingerichtet worden, um die Schaffung von Wohnraum…

UFSW RV/3832-W/02Verpflichtung zur Auflösung der steuerfreien Beträge gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 im Jahr 1999
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der (verstorbenen) Bw., vertreten durch WT, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 9. Februar 2001 betreffend Einkommensteuer 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…

UFSW RV/0557-W/02Steuerfreie Beträge zu Recht gebildet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2003

…sei. Aus obiger Darstellung ergebe sich, dass mangels Vorliegen eines mietrechtlich geschützten Objektes, die Mietzinsrücklage grundsätzlich zu Unrecht gebildet worden sei, und die jeweiligen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ohne MZR nach dem E(St)G 1988 anzusetzen seien. Die Einkünfte aus V(ermietung) und…

UFSW RV/2558-W/07Nachsicht von Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2007

…Grund für diese Nichtgewährung war, dass die Bestimmung des § 11 EStG über Mietzinsrücklage und steuerfreier Betrag durch das StruktAnpG 1996 aufgehoben wurde. Die Bildung einer Mietzinsrücklage bzw. eines steuerfreien Betrages für die angeführten Jahre war somit aufgrund der Gesetzeslage für alle Abgabepflichtigen ausgeschlossen und die…

UFSS RV/0758-S/021) Fremdüblichkeit eines Mietverhältnisses im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2) Sind Bilder abnutzbare Wirtschaftsgüter 3) Höhe des Privatanteiles der Telefonkosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…betriebliche Notwendigkeit sei dadurch eindeutig gegeben. 2) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Auch hier werde die Nichtanerkennung eines Bildes als Betriebsausgabe beeinsprucht. Ebenso werde die Feststellung der Betriebsprüfung beeinsprucht, dass die Verwendung der Mietzinsrücklage für die Wohnung im 3. Stock der privaten Sphäre zuzurechnen sei…

UFSW RV/0943-W/02Nichtabzugsfähigkeit des Aufwandes für einen Berufsjäger, Verrechnung des Instandsetzungsaufwandes mit der Rücklage gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988, Luxustangente für einen PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2003

…von 834.866,67 S zum Ansatz. Ergänzend zu seinen Steuererklärungen für das Jahr 1996 trug der Bw gegen die mit dem StruktAnpG 1996 verfügte Abschaffung der Möglichkeit zur Bildung steuerfreier Beträge iSd § 28 Abs 5 EStG 1988 (Mietzinsrücklage) verfassungsrechtliche Bedenken vor. Weiters erklärte er…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 1/3

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Herbert Jürgens, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1992-1994 entschieden: Die Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1992 - 1994 werden als unbegründet abgewiesen…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 2/3

…Vermieter hat den nach § 45 Abs. 2 eingehobenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) innerhalb von zehn Jahren für jene EV-Maßnahmen zu verwenden, die durch die Mietzinsrücklage (MZR) nicht gedeckt sind. Er hat darüber jährlich bis 30.6. eines Jahres eine gesonderte Abrechnung nach § 20 Abs…

UFSG RV/0016-G/021. Fremdvergleich bei Mietverhältnissen im Familienverband unter Berücksichtigung mietrechtlicher Beschränkungen 2. AfA bei Gebäuden, die bereits vor dem 1.1.1963 der außerbetrieblichen Vermietung gedient haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2004Teil 3/3

…In diesem Punkt war der Berufung somit teilweise stattzugeben. Aufgrund der Gegenverrechnung mit den nach § 28 Abs.5 EStG 1988 gebildeten steuerfreien Beträgen ("Mietzinsrücklage"), wirkt sich die Berücksichtigung der AfA allerdings in den Jahren 1992 und 1993 nur auf die Höhe dieser steuerfreien Beträge aus…

UFSG RV/0246-G/02Fruchtnießer als wirtschaftlicher Eigentümer, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt wurde; Trennung von Herstellungskosten und Instandsetzungsaufwendungen bei einer Trockenlegung und einem damit verbundenen Umbau; Recht zur Geltendmachung des Progressionsvorbehaltes für den Wohnsitzstaat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2003

…lassen, sind die Instandsetzungsaufwendungen des Jahres 1998 in Höhe von S 740.000,00 mit der noch offenen Mietzinsrücklage in Höhe von 1,294.240,00 zu verrechnen. Die somit verbleibenden Aufwendungen des Jahres 1998 von S 1,206.599,11 sind als Herstellungskosten gemäß …

UFSW RV/1880-W/04Nichtanerkennung eines Bestandvertrages bei nahen Angehörigen infolge Fehlen fremdüblicher Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006Teil 1/3

…Begründung, die Mietzinsrücklage zum 1. Jänner 1994 unrichtig übertragen zu haben, weshalb S 28.811 nicht aufgelöst worden seien, teilte der steuerliche Vertreter dem UFS mit Schreiben vom 28. März 2006 mit: "Die Änderung der Mietzinsrücklage 1994 ist laut Angaben der Hausverwaltung in Ordnung. Wir…

UFSW RV/1041-W/04Berichtigung des AfA-Satzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…was bedeutet, dass nicht nur die laut BP 1992/94 erhöhten und bescheidmäßig festgestellten Mietzinsrücklagen Berücksichtigung fanden, sondern nachträglich auch die Einnahmenüberschüsse - und damit auch die Mietzinsrücklage - der rechtskräftig veranlagten Jahre 1990, 1991 und 1995 um die in Rede stehende AfA-Differenz erhöht wurde. Dagegen…

UFSW RV/1309-W/02Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden aufgrund von Wettereinflüssen an einer Fassade sind Instandsetzungsaufwand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…wurde das Verfahren von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen und entsprechende Bescheide erlassen. Da die Mietzinsrücklage bereits 1996 aufgelöst worden ist, wurde der gesamte Instandsetzungsaufwand im Jahr 1997 (409.354,98 ATS) gezehntelt. Es wurden im Jahr 1997 für beide Mitbesitzer je…

UFSW RV/1472-W/03Verrechnung der steuerfreien Beträge mit Aufwendungen für Dachbodenausbauten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…hinzugerechnet wurde. Andererseits wurde die Verrechnung des von der Bw. geltend gemachten Instandsetzungsaufwandes mit Mietzinsrücklagen 1997 iHv S 813.627,32 und 1998 iHv S 1.679.024,19 nicht anerkannt (siehe Tabelle unten). Tz 14, Instandhaltung Jägersberger 1997/1999: Die damit zusammenhängenden Baumeisterkosten wurden…

UFSW RV/1768-W/02Renovierung eines vorher vermieteten Hauses vor Eigennutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2003

…erfolgt sei und auch keine Vermietungsabsicht bestanden habe, seien die genannten Arbeiten ausschließlich aufgrund der anschließenden privaten Nutzung erfolgt. Daher seien die Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar. Die diesbezügliche Auflösung der Mietzinsrücklage (MZR, steuerfreier Betrag) sei zu stornieren. Die Nichtauflösung des gegenständlichen Teiles des steuerfreien…

UFSW RV/0254-W/04Nachträgliche Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2010

… 4 Abs. 3 EStG) und des § 28 Abs. 5 EStG 1988 (Mietzinsrücklagen) - weder § 11 EStG noch § 11 KStG irgendeinen Hinweis enthalten, dass die Eigenkapitalzuwachsverzinsung in einem mit der Steuererklärung vorgelegten besonderen Verzeichnis ausgewiesen werden muß. In vergleichender Betrachtung seien auch die in den letzten Jahren…