…Gesetzeslage. Die Hochrechnung erfolgt sodann, indem die erzielten Einkünfte, die als Umrechungsgegenstand in Frage kommen, vermindert um die Werbungskosten durch die Anzahl der Tage, in denen keine Transferleistungen (Arbeitslosenunterstützung, steuerfreies Krankengeld) bezogen wurden, dividiert werden und mit 365 Tagen multipliziert werden, um jenen Betrag an…
…Werbungskosten in Höhe von € 505,36 durch die Anzahl der Tage dividiert werden, in denen keine Transferleistungen (Arbeitslosenunterstützung, steuerfreies Krankengeld) bezogen wurden (365 Tage abzüglich 124 Tage Arbeitslosengeld abzüglich 15 Tage ohne arbeitslosengeldschädliche Bezüge - ergibt 226 Tage). Dieser Betrag wird mit 365 Tagen multipliziert…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (277 BlgNR XVII.GP) - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien sozialen Transferleistungen in einem Kalenderjahr…
…der Bw im Jahr 2001 sowohl steuerfreie Bezüge (Transferleistungen), nämlich AMS-Notstandshilfe (vom 1.1. - 15.1. und 24.1. - 30.1.) sowie Krankengeld während der Arbeitslosigkeit (vom 16.1. - 23.1. und 31.1. - 30.4.) als auch steuerpflichtige Bezüge (Pensionseinkünfte vom 1.3…
…und C und das Krankengeld außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der Transferleistungen erzielt, die daher in Anlehnung an die obigen Ausführungen zu Recht hochgerechnet wurden. Dem Berufungsbegehren ist jedoch gegenüber dem angefochtenen Bescheid dahingehend teilweise stattzugeben, als die gleichzeitig neben den Transferleistungen bezogenen Einkünfte vom…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erl. zur RV 277 der Beilagen XVII. GP, 6ff - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien, sozialen Transferleistungen in einem…
…festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit…
…vom 20. März 2006 für das Jahr 2005 festgesetzte Steuer ist daher nicht höher als jene, die sich bei Besteuerung auch der Transferleistungen ergeben würde. Es ist somit ersichtlich, dass sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge (also auch des steuerfreien Krankengeldes) eine höhere Einkommensteuer ergeben würde;…
…bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ergeben würde (Kontrollrechnung). Maßgebend ist jeweils die niedrigere Steuerbelastung. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 ist u.a. das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (Krankengeld) von der…
…dass die sich aus der Hochrechnung ergebende Steuer, jener Steuer gegenüber zustellen sei, die sich aus der Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ergeben würde (Kontrollrechnung). Maßgebend sei der jeweils niedrigere Steuerbetrag. 4.) In der Eingabe vom 9. Jänner 2010 wird zwar außer Streit gestellt…
…bis zum 8. Jänner 2002 erhaltenen, lohnsteuerpflichtigen Krankengeldes von 514,47 € (516,27 € abzüglich eines Gewerkschaftsbeitrages von 1,80 €) für die Dauer des Bezuges von Transferleistungen (hier: Arbeitslosengeld) auf fiktive Jahreseinkünfte, die Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes und dessen Anwendung auf das steuerpflichtige Einkommen…
…festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde.' Zweck dieser Regelung - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit…
…2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24.3.2009 wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2008 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen. Begründend führte das Finanzamt aus, dass sich eine Änderung bei den progressionswirksamen Transferleistungen (Arbeitslosengeld…
…EF sich nach wie vor in einem Ausbildungsverhältnis befindet, das gesamte Jahr 2006 bei mir Wohnsitz hatte und trotz Erhöhung der Ausbildungsentschädigung unter Berücksichtigung der Transferleistungen weniger verdiente, als zu Beginn dieses Ausbildungsverhältnisses. Das Finanzamt hat ferner unberücksichtigt gelassen, dass ich trotz Ehescheidung am 25…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Die Hochrechnung betrifft aber nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der oben angeführten Transferleistungen (Arbeitslosengeld) bezogen wurden ("für das restliche Kalenderjahr"). Gleichzeitig während der Zeit der Transferleistungen bezogene Einkünfte…
…als das eines ganzjährig Beschäftigten. Die Veranlagung ist damit in ihrer Wirkung auf den Zeitraum auf den Zeitraum beschränkt, in dem Erwerbs- oder Pensionseinkünfte oder überhaupt keine Einkünfte erzielt werden. Eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung ist somit ausgeschlossen. Nach Aktenlage setzen…
…mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge (auch der steuerfreien Transferleistungen) ergeben würde. Zweck der Regelung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 ist…
…1. 1995 Krankengelder der Wiener Gebietskrankenkasse und für den Zeitraum 1. 3. bis 31. 12. 1995 Arbeitslosengeld. Die Bw. wendet sich in ihrem Berufungsschreiben vom 14. November 1996, modifiziert durch Eingaben vom 16. Mai 1997 (als Nachhang zu einem Vorlageantrag) und vom 12. Oktober 1999…
…Veranlagung erhaltenen Lohnsteuer höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Die Veranlagung ist somit in ihrer Wirkung auf den Zeitraum beschränkt, in dem Erwerbs- oder Pensionseinkünfte oder überhaupt keine Einkünfte erzielt werden. Eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung ist damit ausgeschlossen…
…Berufskrankheit ausgleiche, entspreche es durchaus der Systematik des Einkommensteuerrechtes, die Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung nicht anders zu behandeln, als einkommensersetzende Schadensrenten. Auch der Blick auf andere sozialpolitische Funktionen könne die Bedenken des Antragstellers nicht erhärten. Die Versehrtenrente sei eine öffentlich-rechtliche Transferleistung, die ungeachtet…