…Gesetzeslage. Die Hochrechnung erfolgt sodann, indem die erzielten Einkünfte, die als Umrechungsgegenstand in Frage kommen, vermindert um die Werbungskosten durch die Anzahl der Tage, in denen keine Transferleistungen (Arbeitslosenunterstützung, steuerfreies Krankengeld) bezogen wurden, dividiert werden und mit 365 Tagen multipliziert werden, um jenen Betrag an…
…Daraus resultierte, dass für € 17.220,30 steuerfreies Arbeitslosengeld und steuerfreies Krankengeld als Arbeitslosengeldersatz ein Betrag von € 4.216,41 an Einkommensteuer zu entrichten sei; die steuerfreien Transferleistungen seien somit mit 24,48 % zur Versteuerung gelangt. Die angestrebte Neutralisierung könne nicht stattfinden, weil…
…083,80 den Bezug von Rehabilitationsgeld für den Zeitraum 01.10.2019-31.12.2019 bzw. ein Betrag von EUR 365,40 den Bezug von Krankengeld (als Ersatzleistung für Aktivbezug - Lohnzettel "L3") für den Zeitraum 28.09.2019-30.09.2019. Mit Schreiben vom 4…
…Werbungskosten in Höhe von € 505,36 durch die Anzahl der Tage dividiert werden, in denen keine Transferleistungen (Arbeitslosenunterstützung, steuerfreies Krankengeld) bezogen wurden (365 Tage abzüglich 124 Tage Arbeitslosengeld abzüglich 15 Tage ohne arbeitslosengeldschädliche Bezüge - ergibt 226 Tage). Dieser Betrag wird mit 365 Tagen multipliziert…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (277 BlgNR XVII.GP) - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien sozialen Transferleistungen in einem Kalenderjahr…
…der Bw im Jahr 2001 sowohl steuerfreie Bezüge (Transferleistungen), nämlich AMS-Notstandshilfe (vom 1.1. - 15.1. und 24.1. - 30.1.) sowie Krankengeld während der Arbeitslosigkeit (vom 16.1. - 23.1. und 31.1. - 30.4.) als auch steuerpflichtige Bezüge (Pensionseinkünfte vom 1.3…
…die Meldungen über Krankengeld für den Zeitraum 11.06.-26.06., 27.06.-27.07. und 28.07.-08.08.2020 erst am 01.03.2021 über das EDV-Programm ELDA an das Finanzamt übermittelt. Der Einkommensteuerbescheid vom 23.02.2021 weist folgende Transferleistungen auf:…
…Anspruchskausalität hingegen in einer vergangenen Besteuerungsperiode lag, hochzurechnen sind. Der damalige Beschwerdeführer vertrat den Standpunkt, dass diese Einkünfte somit nicht als während einer Transferleistung bezogen gelten würden und daher hochzurechnen wären. Der VwGH führte dazu aus, dass eine Auslegung, wonach die Regelung die Wortfolge „für…
…Bezuges von Transferleistungen auf fiktive Jahreseinkünfte hochgerechnet werden (Umrechnungsvariante). Aus der Umrechnung darf aber keine höhere Steuerbelastung als im Falle der Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn eintreten. Daher muss anhand einer Kontrollrechnung festgestellt werden, ob sich bei Hinzurechnung der betreffenden Bezüge als steuerpflichtige Einnahmen…
…Bezuges von Transferleistungen auf fiktive Jahreseinkünfte hochgerechnet werden ("Umrechnungsvariante"). Aus der Umrechnung darf aber keine höhere Steuerbelastung als im Falle der Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn eintreten. Daher muss anhand einer Kontrollrechnung festgestellt werden, ob sich bei Hinzurechnung der betreffenden Bezüge als steuerpflichtige Einnahmen…
…AMS und die TGKK als bezugsauszahlende Stellen übermittelten dem Finanzamt F für die genannten Zeiträume entsprechende Meldungen über die angeführten, dem Bf. ausbezahlten Transferleistungen. Die im Hinblick auf § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 als steuerfrei gemeldeten Einkommensersätze ( „Arbeitslosengelder“, „Krankengelder während Arbeitslosigkeit“…
…und C und das Krankengeld außerhalb des Zeitraumes des Bezuges der Transferleistungen erzielt, die daher in Anlehnung an die obigen Ausführungen zu Recht hochgerechnet wurden. Dem Berufungsbegehren ist jedoch gegenüber dem angefochtenen Bescheid dahingehend teilweise stattzugeben, als die gleichzeitig neben den Transferleistungen bezogenen Einkünfte vom…
…nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erl. zur RV 277 der Beilagen XVII. GP, 6ff - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien, sozialen Transferleistungen in einem…
…festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Zweck dieser Regelung - so die Erläuterungen zur Regierungsvorlage - ist es, einen rechtspolitisch unerwünschten Effekt zu beseitigen, der sich ergibt, wenn die steuerfreien Transferleistungen in einem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) mit…
…vom 20. März 2006 für das Jahr 2005 festgesetzte Steuer ist daher nicht höher als jene, die sich bei Besteuerung auch der Transferleistungen ergeben würde. Es ist somit ersichtlich, dass sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge (also auch des steuerfreien Krankengeldes) eine höhere Einkommensteuer ergeben würde;…
…bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ergeben würde (Kontrollrechnung). Maßgebend ist jeweils die niedrigere Steuerbelastung. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 ist u.a. das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (Krankengeld) von der…
…die Steuerfreiheit der Transferleistungen führe dazu, dass es im Falle des Zusammentreffens mit steuerpflichtigen Einkünften zu einer Minderung der Steuerprogression komme. Insbesondere im Fall saisonal bedingter Arbeitslosigkeit könne dies dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten höher sei als das Nettoeinkommen eines ganzjährig…
…die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen annehmen. Nach Feststellung des Sachverhaltes hat das Bundesfinanzgericht über die vorliegende Beschwerde rechtlich erwogen: § 3 Abs 2 EStG 1988 regelt die Besteuerung des Einkommens, wenn im Besteuerungszeitraum Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosenunterstützung bezogen werden, wie folgt: …
…dass die sich aus der Hochrechnung ergebende Steuer, jener Steuer gegenüber zustellen sei, die sich aus der Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ergeben würde (Kontrollrechnung). Maßgebend sei der jeweils niedrigere Steuerbetrag. 4.) In der Eingabe vom 9. Jänner 2010 wird zwar außer Streit gestellt…
…wird auf das im Kalenderjahr tatsächlich erzielte zu versteuernde Einkommen angewendet. Die sich ergebende Steuer ist jener gegenüberzustellen, die sich bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn ergeben würde (Kontrollrechnung). Maßgebend ist jeweils die niedrigere Steuerbelastung. Rz 117: Da die Bestimmung des § 3 Abs…