RIS AI
923 Treffer1582 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0754-I/08Entrichtung der Erbschaftssteuer in Jahresbeträgen gemäß § 29 ErbStG auch nach dem 31. Juli 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…der jährlichen Steuerzahlung nichts an der Entstehung der Steuerschuld geändert habe, sondern nur eine Sonderform der Entrichtung darstelle. Die Jahresbeträge seien daher auch nach dem 31. Juli 2008 weiter zu entrichten. Mit Antrag vom 21. Oktober 2008 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch…

UFSW RV/0716-W/08Für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes sind die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit auf einen Jahresbetrag umzurechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…z.B. Arbeitslosengeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen (§ 3 Abs.2 EStG). Die…

UFSL RV/0368-L/04Korrektur des EDV-Berechnungsprogrammes im Falle der Einschleifregelung des § 33 Abs. 2 bzw. Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Verkehrsabsetzbetrag) bzw. Hochrechnung von Arbeitslosengeld (Ermittlung des Jahresbetrages)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…Betrag von € 506,22 durch 32 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit € 12.479,51 ermittelt. Darauf wurde der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 11,73 % ermittelt und…

UFSG RV/0324-G/07Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2008

…August bis 31. Dezember 2006 erzielten Einkünfte auf einen Jahresbetrag durch und erhöhte den hochgerechneten Betrag um die von Seiten der S-GmbH ausbezahlten Bezüge. Auf das so errechnete (fiktive) Einkommen (€ 35.597,22) wurde der Steuertarif angewendet und - nach Abzug der Absetzbeträge - der…

UFSL RV/0009-L/04Hochrechnung von Bezugsteilen bei Vorliegen eines Arbeitslosengeldes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2004

…Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen (EStG 1988 idF. BGBl. Nr. 660/89 ab 1989: Damals noch ... " laufende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 41 Abs. 4 für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen"). § 3 Abs. 1 Z 5…

UFSS RV/0789-S/02Hochrechnung bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurden für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umgerechnet und der dabei ermittelte Steuersatz auf das Einkommen angewendet. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 wurde Berufung erhoben mit im Wesentlichen folgender Begründung: Die Bezüge als…

UFSL RV/1065-L/10Die Überschreitung der Einkommensgrenze gem. § 5 Abs. 1 FLAG 1967 bewirkt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe für das ganze Jahr wegfällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2013

…dass die Grundregel, wonach der Anspruch auf Familienbeihilfe erst mit Ablauf des Monats erlischt, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt, dann nicht gilt, wenn die Jahresbetrachtung des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 anzustellen ist. Es soll dadurch also erreicht werden, dass der…

UFSW RV/1790-W/03Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2003

…Betrag von 9.162,15 € durch 181 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 18.222,95 € ermittelt. Darauf wurde der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 17,18% ermittelt…

UFSW RV/0790-W/03Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2003

…Betrag von 48.694,00 S durch 136 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 127.173,00 S ermittelt. Darauf wurde der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 2,06% ermittelt…

UFSW RV/0058-W/071. Krankheitskosten (Zahnbehandlungskosten) der Ehegattin als außergewöhnliche Belastung. 2. "Besonderer Progressionsvorbehalt" bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2007

…konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 1.472,90 € nicht übersteigen. Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich…

UFSW RV/0763-W/05Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2005

…Betrag von 9.883,18 € durch 181 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 19.663,16 € ermittelt. Darauf wurde der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 18,09% ermittelt…

UFSW RV/0011-W/05Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…Betrag von 7.651,07 € durch 142 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 19.505,82 € ermittelt. Darauf wurde der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 19,98 % ermittelt…

UFSW RV/1158-W/04"Besonderer Progressionsvorbehalt " des § 3 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2004

…der eine Abgabennachforderung von 225,68 € ergab, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer…

UFSW RV/1558-W/03Besonderer Progressionsvorbehalt bei Arbeitslosengeldbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2003

…unter Anwendung der Bestimmung des § 3 Abs. 2 EStG 1988 (besonderer Progressionsvorbehalt) das oa. Krankengeld auf einen Jahresbetrag um und setzte die Einkommensteuer mit 2.654,86 € fest (Abgabennachforderung). Der diesbezügliche Einkommensteuerbescheid vom 4. August 2003 enthält folgende Begründung: "... Bei der Ermittlung des Steuersatzes…

UFSW RV/1075-W/03Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2003

…Dezember 2002 ergangene Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 enthielt ua. folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurden zuerst Ihre steuerpflichtigen Einkünfte auf den Jahresbetrag umgerechnet, Sonderausgaben und andere Einkommensabzüge berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden…

UFSW RV/0525-W/03Berechnung des Jahressechstels, Berechnung des Progressionsvorbehaltes bei Notstandshilfebezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.05.2003

…245 des Lohnzettels) durch 152 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag und sonstigen allfälligen Einkünften wurde das Einkommen rechnerisch mit 27.706,45 € (381.249,00 S) ermittelt. Darauf wurde der Tarif angewendet und ein Durchschnittssteuersatz mit 24,51%…

UFSI RV/0140-I/07Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

…Band 3, S 2831). Im streitgegenständlichen Fall ist zu berücksichtigen, dass in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L 1) unter der Rubrik "Außergewöhnliche Belastungen (mit Selbstbehalt)" nachstehendes angeführt ist: "Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich erhaltender oder zustehender Ersätze bzw. Vergütungen an. Bei…

UFSK RV/0381-K/06Besonderer Progressionsvorbehalt bei Bezug von Arbeitslosengeld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2007

…nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen. Dabei ist das Werbungskostenpauschale noch nicht zu berücksichtigen. Das Einkommen ist mit einem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer…

UFSG RV/0361-G/05Auslandseinsatz eines Bundesheerangehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2007

…die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wurden für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umgerechnet und der dabei ermittelte Steuersatz auf das Einkommen angewendet. Bei der Erstellung der Lohnzettel wurden die steuerfreien Heeresgebühren infolge eines Kommafehlers für das Jahr…

UFSW RV/0626-W/06Einbeziehung eines Veräußerungsgewinnes in die Umrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…41 Abs. 4) für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes (§ 33 Abs. 10) auf einen Jahresbetrag umzurechnen und ist das Einkommen mit jenem Steuersatz zu besteuern, der sich unter Berücksichtigung der umgerechneten Einkünfte ergibt; die festzusetzende Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich…