…den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Mag.X, Immobilienmakler, geb. ttmmjj, whft. aaa, vertreten durch Dr. Thomas Bründl…
…falsche Adresse (Veranlagungsakt, Veranlagung 2007). Tatsächlich hat Mag.X aber zusätzlich zu den solcherart deklarierten Einnahmen aus seiner tatsächlich gewerblichen Tätigkeit als Immobilienmakler von netto € 8.352,34 weitere Einnahmen in Höhe von netto € 72.472,51 erzielt, welche er verschwiegen hat (Außenprüfungsbericht…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Mag. Nikolaus Gstättner und Dr. Michael Kopetz als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Walter Zemrosser sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates…
…die Bw. in der Zeit vom 1.2.2008 bis 31.12.2008 als Immobilienmaklerin überwiegend im Außendienst tätig und ihr Aufgabengebiet ausschließlich die Vermittlung von Immobilienverkäufen gewesen sei. In der die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 als unbegründet abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 23. September 2009…
…des Finanzamtes A betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist unselbständig tätige Immobilienmaklerin und hat in der Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 die Berücksichtigung des Werbungskostenpauschales für Vertreter beantragt. Mit Vorhalt vom 28…
…Die Dienstnehmerin verpflichtet sich, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Richtlinien der Gesellschaft hinsichtlich des Auftretens nach außen für Mitarbeiter im Außendienst sowie die Berufs- und Standesregeln der Immobilienmakler einzuhalten. Weiters hat die Dienstnehmerin im Rahmen ihrer Tätigkeit die Interessen der übrigen Unternehmen des…
…Die Dienstnehmerin verpflichtet sich, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Richtlinien der Gesellschaft hinsichtlich des Auftretens nach außen für Mitarbeiter im Außendienst sowie die Berufs- und Standesregeln der Immobilienmakler einzuhalten. Weiters hat der Dienstnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit die Interessen der übrigen Unternehmen des…
…2001, 2002 und 2003. Herr Beruw., Daten sei bei AG ausschließlich als Immobilienmakler tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit sei er überwiegend im Außendienst tätig, dies zur Anbahnung und zum Abschluss von Geschäften und zur Kundenbetreuung. Von der Gesamtarbeitszeit werde wesentlich mehr als die Hälfte im…
…Rahmen eines Vorhalteverfahrens des Finanzamtes ergänzte die Bw., dass es sich bei den geltend gemachten "erhöhten Werbungskosten i.H.v. S 66.702,29" um Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Immobilienmaklerin handelt. Diese Tätigkeit wurde mit Pensionierung der Bw. Ende September 1998 beendet. Ergänzend führte die…
…wurde eine Bestätigung des Arbeitgebers beigefügt, aus der hervorgeht, dass die Berufungswerberin im Unternehmen ausschließlich als Immobilienmaklerin tätig sei. Im Rahmen dieser Tätigkeit sei sie überwiegend im Außendienst zur Anbahnung und zum Abschluss von Geschäften sowie zur Kundenbetreuung tätig. Von der Gesamtarbeitszeit werde mehr als…
…betreffenden Verordnungen" die Vertretertätigkeit nicht einschränken würden, wenn die Vermittlung und der Abschluss über unbewegliche Sachen und damit die Haupttätigkeit der Berufungswerberin, nämlich die Immobilienmaklerei, einem Handelsvertreter von Gesetzeswegen und damit wohl auch einem nicht selbständig tätigen "Vertreter" verwehrt ist. Das die Z 9 der…
…als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird zum Vorteil des Berufungswerbers abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden diese einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war im streitgegenständlichen Zeitraum (1997) selbständiger Immobilienmakler…
…die Beratung und Betreuung für die in Z 1 bis 5 angeführten Geschäfte Dass der Bw. nicht ausschließlich eine Immobilienmaklertätigkeit verrichtet hatte, ist evident und ergibt sich Derartiges bereits aus Art und Umfang der verrichteten Tätigkeiten sowie - damit einhergehend - aus der Höhe der erhaltenen (Ablöse…
…für die des Arbeitszimmer notwendig ist. Da die beiden nichtselbstständigen Tätigkeiten der Berufungswerberin, nämlich jene als Lehrerin und jene als Immobilienmaklerin, auf Grund ihrer Verschiedenheit jeweils als eigenständige Einkunftsquelle zu betrachten seien, komme die Berücksichtigung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer nur jener Einkunftsquelle in Betracht…
…der Bw mit Bescheid vom 31. Oktober 1990 sein behördliches Ansuchen in G. um eine Betriebsstätte seines bis dahin ausschließlich in B. bestandenen Immobilienmaklergewerbes bewilligt erhalten habe. Bis Juli 1991 sei der Bw jedoch de facto, insbesondere wegen seines Hauptberufes fast ausschließlich in B. gewesen…
…Geschäften offenbar auch das Unternehmerwagnis getragen, ist er doch Dritten gegenüber als verantwortliche Ansprechperson (vgl. Vertragsmuster und Vorverträge, worin ausdrücklich das Zustandekommen des Vertrages als über den Immobilienmakler Dr. E.K. erfolgt erklärt wird) mittels gewerblicher Leistungen in Erscheinung getreten, und wäre bei allfälligen Leistungsstörungen…
…FinStrG wurden H überdies pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 363,-- und die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges auferlegt. Der Entscheidung liegen folgende Feststellungen des Erstsenates zugrunde: Der ledige und in finanzstrafrechtlicher Hinsicht unbescholtene Beschuldigte H ist von Beruf Immobilienmakler mit Wohn- und Betriebsanschrift in X…
…letzte Schätzung. Laut Aussage des H im Telefonat vom 17. Jänner 2003 sei seine Geschäftslage [nunmehr] "existenzbedrohend", er habe [sogar] sein Büro als Immobilienmakler [in S] aufgeben müssen (Arbeitsbogen zu ABNr. 204002/03). Entwickelt man daher die letzte Schätzung für Strafzwecke weiter, erscheint es angezeigt…
…Erträge mehr angefallen seien. Zu den geltend gemachten Fortbildungskosten würden Kopien übermittelt. Es werde angeführt, dass es sich dabei um eine Befähigungsprüfung für Immobilienmakler und Immobilienverwalter handle. Da das Einkommensteuerformular keine geeignete Zeile aufweise, seien diese Kosten unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ausgewiesen worden. Als…