…Entscheidungsgründe Das Finanzamt Wien 3/11 Schwechat und Gerasdorf hat am 20. September 2005 einen Haftungsbescheid erlassen und den Bw. nach § 12 i.V. m. § 224 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der E.KEG im Gesamtausmaß von € 4.911,50 herangezogen. | Zeitraum |…
…Vorgangsweise des Finanzamtes bei der Erlassung des Haftungsbescheides begünstigt wurde. So wurden die einzelnen haftungsgegenständlichen Abgaben nur mit jeweils 80 % in Ansatz gebracht, die erzielte Konkursquote von rund 21 % dann jedoch nicht aliquot auf die einzelnen Abgaben verrechnet (wie dies im Falle eines Zwangsausgleiches geboten…
…Ansprüche mehr. Bei einer gegenteiligen Betrachtungsweise würde jedes gerichtliche Ausgleichs- bzw. Schuldenregulierungsverfahren ad absurdum geführt. Die allgemeine Prüfungstagsatzung im Schuldenregulierungsverfahren habe am 9. April 2002 im Beisein des Vertreters des Finanzamtes stattgefunden. Da der Konkurs über das Vermögen der KEG bereits am 11. September 2001…
…dass bei einer KEG der Komplementär für die Abgabenschulden der KEG mit seinem privaten Vermögen hafte. Die Berufungswerberin vertrete die KEG seit 26.10.2003. Die Haftungsbescheide vom 16.11.2007 bzw. 16.1.2008 seien keinesfalls ident, während sich der Haftungsbescheid vom 16.11…
…die Abgabenbehörde den Haftungsbescheid zeitnahe noch vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens erlassen, wäre die Forderung an die Bw. von € 72.661,33 für Abgabenverbindlichkeiten der A-KEG zweifellos angemeldet worden. Damit hätten sich die Gesamtverbindlichkeiten auf € 167.277,13 erhöht. Bei einer ausgeschütteten Quote…
…und Purkersdorf erließ am 14. Mai 2009 einen Haftungsbescheid und zog den Bw. gemäß § 12 BAO für offene Abgabenschuldigkeiten der M.KEG betreffend Umsatzsteuer 2002 in der Höhe von € 24.436,01 zur Haftung heran. Dagegen richtet sich die Berufung vom 23. Juni 2009…
…§ 161 und 164 HGB iVm. § 4 Abs. 1 EGG sind bei einer KG bzw. einer KEG der Komplementär bzw. der unbeschränkt haftende Gesellschafter einzelvertretungsbefugt. Dass nach dem Gesellschaftsvertrag gegenständlich eine abweichende Regelung getroffen worden wäre, brachte der Bw nicht vor. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO…
…den Haftungsbescheid einfließen zu lassen. Das gänzliche Unterlassen dieser Ermessensprüfung stelle einen ergebnisrelevanten Verfahrensmangel dar, der zwingend zur gänzlichen Bescheidaufhebung führen müsse. Die Behörde hätte der Bw. das ihr zukommende Parteiengehör gewähren müssen und hätte die Bw. darlegen können, dass die Einbringungsmaßnahmen gegen die KEG…
…1.1989, 87/15/0136). Dass die im Haftungsbescheid angeführte Abgabenschuld bei der KEG als Hauptschuldnerin nicht ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten eingebracht werden konnte, ist aktenkundig allein daraus zu ersehen, dass wiederholt Einbringungsmaßnahmen bei der Käuferin der Gesellschaftsanteile vergeblich versucht worden sind. Der Bw…
…dass es bei einer Haftung nach § 12 BAO nicht auf das Verschulden ankomme, sondern die Haftung rein auf der Stellung als Komplementär beruhe. Der Bw. sei seit 7. November 2000 bis dato im Firmenbuch eingetragener, unbeschränkt haftender Gesellschafter der P.KEG und damit verpflichtet gewesen…
…Der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner unmittelbar, primär, unbeschränkt und persönlich (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Dass die im Haftungsbescheid angeführte Abgabenschuld bei der KEG als Hauptschuldnerin nicht ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten…
…Bei der Gesellschaft sei das Stammkapital von 17.000,00 € nicht einbezahlt. Die Kommanditisten würden dafür haften. Weiters habe der Berufungswerber das Finanzamt mit Fax vom 6.12.2004 vor der Liquidation der Gesellschaft gebeten, das Guthaben der Firma "in Form einer Forderungsexekution" über…
…Die D-KEG sei auch beauftragt worden, dem Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk den Umstand seines Wohnsitzes in der Slowakei mitzuteilen. Es sei davon auszugehen, dass dies auftragsgemäß erfolgt sei. Der Bw. habe sohin zum Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides über einen wirksam…
…| 96,00 | | gesamt: | 22.308,59 Auch die im angefochtenen Haftungsbescheid dargelegten Ermessenserwägungen der Abgabenbehörde erster Instanz erweisen sich aus folgenden Gründen als rechtmäßig: Fest steht, dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Fa. A. und Partner KEG (nunmehr KG) uneinbringlich sind…
…Parteienvorbringens fest, dass die Abgaben bei der KEG uneinbringlich sind und die Bw. als Folge einer formalrechtlichen Anknüpfung im Sinne des § 12 BAO für diese Abgaben zur Haftung herangezogen werden kann. Die Erlassung von Haftungsbescheiden gegenüber den Gesellschaftern liegt im Ermessen (VwGH 13.4.2005;…
…der bei der B.GmbH entstandenen Abgabenschulden ist daher ab dem Zeitpunkt ihrer Umwandlung am 16. September 2004 die B.KEG . Die B.GmbH wurde in diesem Zeitpunkt von der Schuld frei (arg: "Schulden der Kapitalgesellschaft gehen über"). § 9 Abs. 1 BAO normiert eine Ausfallshaftung…
…Schreiben vom 25. September 2000 sei gegen die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung des Jahres 1998 bei der Fa. F. Errichtungs - und B. GmbH berufen worden bzw. habe man den Beitritt zur Berufung erklärt. Grundlage sei die rechtsgültige Berufung eines atypisch stillen Gesellschafters, nämlich des Herrn…
…seien daher, soweit sie nicht durch die im Insolvenzverfahren zu erwartende Quote entrichtet würden, bei der Gesellschaft uneinbringlich. Die Geltendmachung der Haftung sei eine zweckmäßige Sicherungsmaßnahme, um den Abgabenausfall zu verhindern. In der mit Schriftsatz vom 7.3.2007 eingebrachten Berufung gegen den Haftungsbescheid "gem. §…
…der Firma KAY KEG noch irgendwelche "offenen Beträge bestünden". Über die Berufung wurde erwogen: Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet gemäß § 14 Abs. 1 BAO der Erwerber a) für Abgaben, bei denen die Abgabepflicht…
…Zusatz "i.L.", als Liquidator wurde der Komplementär eingetragen. Am 30.5.2006 wurde die Firma im Firmenbuch infolge beendeter Liquidation gelöscht. 2) Aufgrund eines Prüfungsauftrages vom 12.7.2005 wurde bei der KEG eine Prüfung gemäß § 147 BAO durchgeführt, die erst mit Bericht vom…