…Entscheidungsgründe Das Finanzamt Wien 3/11 Schwechat und Gerasdorf hat am 20. September 2005 einen Haftungsbescheid erlassen und den Bw. nach § 12 i.V. m. § 224 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der E.KEG im Gesamtausmaß von € 4.911,50 herangezogen. | Zeitraum |…
…ist entgegenzuhalten, dass es sich bei der Haftung gemäß § 12 BAO (im Gegensatz zur Haftung der gesetzlichen Vertreter von juristischen Personen gemäß §§ 9 und 80 BAO) nicht um eine verschuldensabhängige Ausfallshaftung handelt. Der Komplementär einer KEG haftet primär und allein auf Grund seiner Gesellschafterstellung, weswegen…
…Vorgangsweise des Finanzamtes bei der Erlassung des Haftungsbescheides begünstigt wurde. So wurden die einzelnen haftungsgegenständlichen Abgaben nur mit jeweils 80 % in Ansatz gebracht, die erzielte Konkursquote von rund 21 % dann jedoch nicht aliquot auf die einzelnen Abgaben verrechnet (wie dies im Falle eines Zwangsausgleiches geboten…
…bei Fremdgeschäftsführung). Die vorliegende Konstruktion sei also in keinster Weise unüblich oder außergewöhnlich. Da im FLAG weder die Abgabenpflicht für Gesellschaften noch ein Gesellschafterdurchgriff vorgesehen sei, werde die Aufhebung des ergangenen Haftungs- und Abgabenbescheides beantragt. Das Finanzamt erließ daraufhin am 29.8.2007 begründungslos eine…
…Ansprüche mehr. Bei einer gegenteiligen Betrachtungsweise würde jedes gerichtliche Ausgleichs- bzw. Schuldenregulierungsverfahren ad absurdum geführt. Die allgemeine Prüfungstagsatzung im Schuldenregulierungsverfahren habe am 9. April 2002 im Beisein des Vertreters des Finanzamtes stattgefunden. Da der Konkurs über das Vermögen der KEG bereits am 11. September 2001…
…dass bei einer KEG der Komplementär für die Abgabenschulden der KEG mit seinem privaten Vermögen hafte. Die Berufungswerberin vertrete die KEG seit 26.10.2003. Die Haftungsbescheide vom 16.11.2007 bzw. 16.1.2008 seien keinesfalls ident, während sich der Haftungsbescheid vom 16.11…
…die Abgabenbehörde den Haftungsbescheid zeitnahe noch vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens erlassen, wäre die Forderung an die Bw. von € 72.661,33 für Abgabenverbindlichkeiten der A-KEG zweifellos angemeldet worden. Damit hätten sich die Gesamtverbindlichkeiten auf € 167.277,13 erhöht. Bei einer ausgeschütteten Quote…
…Unabhängigen Finanzsenates bezüglich der nicht anerkannten Vorsteuerbeträge der X- KEG eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden sei. Da über diese noch nicht entschieden sei, also der dem Haftungsbescheid zu Grunde liegende Bescheid noch beeinsprucht worden sei, sei eine Haftung der Gesellschafter nicht gegeben. Am 21…
…Unabhängigen Finanzsenates bezüglich der nicht anerkannten Vorsteuerbeträge der X KEG eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht worden sei. Da über diese noch nicht entschieden sei, also der dem Haftungsbescheid zu Grunde liegende Bescheid noch beeinsprucht worden sei, sei eine Haftung der Gesellschafter nicht gegeben. Am 21…
…und Purkersdorf erließ am 14. Mai 2009 einen Haftungsbescheid und zog den Bw. gemäß § 12 BAO für offene Abgabenschuldigkeiten der M.KEG betreffend Umsatzsteuer 2002 in der Höhe von € 24.436,01 zur Haftung heran. Dagegen richtet sich die Berufung vom 23. Juni 2009…
…§ 161 und 164 HGB iVm. § 4 Abs. 1 EGG sind bei einer KG bzw. einer KEG der Komplementär bzw. der unbeschränkt haftende Gesellschafter einzelvertretungsbefugt. Dass nach dem Gesellschaftsvertrag gegenständlich eine abweichende Regelung getroffen worden wäre, brachte der Bw nicht vor. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO…
…12 BAO ist keine Ausfallshaftung. Durch § 12 BAO wurden die handelsrechtlichen Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KEG in das Abgabenrecht übertragen, sodass dem Abgabengläubiger die nach handelsrechtlichen Maßstäben zu beurteilenden Gläubigerrechte ebenso wie dem Zivilgläubiger offen stehen. Die abgabenrechtliche Haftung setzt…
…den Haftungsbescheid einfließen zu lassen. Das gänzliche Unterlassen dieser Ermessensprüfung stelle einen ergebnisrelevanten Verfahrensmangel dar, der zwingend zur gänzlichen Bescheidaufhebung führen müsse. Die Behörde hätte der Bw. das ihr zukommende Parteiengehör gewähren müssen und hätte die Bw. darlegen können, dass die Einbringungsmaßnahmen gegen die KEG…
…1.1989, 87/15/0136). Dass die im Haftungsbescheid angeführte Abgabenschuld bei der KEG als Hauptschuldnerin nicht ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten eingebracht werden konnte, ist aktenkundig allein daraus zu ersehen, dass wiederholt Einbringungsmaßnahmen bei der Käuferin der Gesellschaftsanteile vergeblich versucht worden sind. Der Bw…
…dass es bei einer Haftung nach § 12 BAO nicht auf das Verschulden ankomme, sondern die Haftung rein auf der Stellung als Komplementär beruhe. Der Bw. sei seit 7. November 2000 bis dato im Firmenbuch eingetragener, unbeschränkt haftender Gesellschafter der P.KEG und damit verpflichtet gewesen…
…Der persönlich haftende Gesellschafter einer KEG haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner unmittelbar, primär, unbeschränkt und persönlich (VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Dass die im Haftungsbescheid angeführte Abgabenschuld bei der KEG als Hauptschuldnerin nicht ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten…
…Bei der Gesellschaft sei das Stammkapital von 17.000,00 € nicht einbezahlt. Die Kommanditisten würden dafür haften. Weiters habe der Berufungswerber das Finanzamt mit Fax vom 6.12.2004 vor der Liquidation der Gesellschaft gebeten, das Guthaben der Firma "in Form einer Forderungsexekution" über…
…Die D-KEG sei auch beauftragt worden, dem Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk den Umstand seines Wohnsitzes in der Slowakei mitzuteilen. Es sei davon auszugehen, dass dies auftragsgemäß erfolgt sei. Der Bw. habe sohin zum Zeitpunkt der Zustellung des Haftungsbescheides über einen wirksam…
…| 96,00 | | gesamt: | 22.308,59 Auch die im angefochtenen Haftungsbescheid dargelegten Ermessenserwägungen der Abgabenbehörde erster Instanz erweisen sich aus folgenden Gründen als rechtmäßig: Fest steht, dass die haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bei der Fa. A. und Partner KEG (nunmehr KG) uneinbringlich sind…
…Parteienvorbringens fest, dass die Abgaben bei der KEG uneinbringlich sind und die Bw. als Folge einer formalrechtlichen Anknüpfung im Sinne des § 12 BAO für diese Abgaben zur Haftung herangezogen werden kann. Die Erlassung von Haftungsbescheiden gegenüber den Gesellschaftern liegt im Ermessen (VwGH 13.4.2005;…