…nichts für das Berufungsbegehren bringen, da laut eindeutiger gesetzlicher Normierung unerlässlich ist, dass das verlustverursachende Vermögen (hier: drei eingebrachte Grundstücke) am Umgründungsstichtag (hier 31.12.1999) tatsächlich vorhanden ist. Da offenkundig und unbestritten ist, dass zum 31.12.1999 diese drei Grundstücke nicht mehr vorhanden…
…die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen. Die Betriebsaufgabe ist nach objektiven Kriterien zu erschließen, wobei das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend ist (VwGH 15.2.1983, 82/14/118) Liegt eine solche vor, ist der Aufgabegewinn auf den…
…notwendigen Gebäude, Grundstücke und Fahrnisse. Es könnte daher eine (Teil)Betriebsveräußerung oder eine Betriebsaufgabe (vor der Verschmelzung) vorliegen. Seit 1996 ist die Bildung einer Übertragungsrücklage im Falle einer (Teil)Betriebsveräußerung nach § 12 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 von Gesetzes wegen nicht mehr zulässig. Läge…
…die Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt durch inzwischen angefallene Zinsen eher mehr denn geringer geworden sind und im Zeitraum vom 31.12.1995 bis 30.6.1996 kein Ereignis eingetreten ist, das einem entsprechende Wertsteigerung des Immobilienobjektes Objekt rechtfertigen würde. Ein solches Ereignis war nicht vorhanden…
…um die Einheit von Grund und Boden und Gebäude nachzuzeichnen. Herr Anteilsinhaber hat demzufolge für das private Grundstück kein Entgelt erhalten. Der Kaufvertrag vom 1.7.1991 ist leider nicht mehr auffindbar. Zu 3.1. und 3.2.: Das Wohnungsgebrauchsrecht dient der Sicherung der Nutzung…
…Verschmelzung in Form eines niedrigeren Verlustvortrages bei der aufnehmenden Gesellschaft steuerlich ausgewirkt. Dieser Verlustvortrag, der durch die ertragsmäßige Erfassung der Besserungsvereinbarung geringer ausgefallen sei, habe bei der aufnehmenden Gesellschaft zu einer höheren Steuerleistung geführt. Ein diesem "Ertrag" korrespondierender Aufwand bei der Bw. liege nicht vor…
…vorliegt. Im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt eine Einkunftsquelle vor. Seitens der Betriebsprüfung wurde das Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen Mieterin und Privatstiftung nicht bestritten. Die längerfristige Vermietung durch die Privatstiftung an einen Stifter ist eine auf eine Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit und auch zu Umsatzsteuerzwecken eine gewerbliche…
…zivilrechtlichen Eigentümers die tatsächliche Güterherrschaft unter eigenem Risiko und unter eigenen Chancen auszuüben. Bei einer derart eindeutigen, für das wirtschaftliche Eigentum des Nutzungsberechtigten sprechenden Sachlage ist es dann nicht mehr von Bedeutung, wenn Grundstücke als Folge zivilrechtlichen Eigentums des Bestandgebers vom Nutzungsberechtigten nicht belastet oder…
…tatsächlichen betrieblichen Nutzungsmöglichkeit nicht auf den Gesetzestext stütze. Gesetzeszweck sei, die Investitionstätigkeit des Jahres 2003 bzw. 2004 gegenüber dem Vergleichszeitraum der drei vorhergehenden Jahre zu steigern. Dies sei im vorliegenden Fall auch dann gegeben, wenn die Anschaffung als solche getätigt ist, ohne dass es vor…
…D.h: Vor einer Widmungsänderung ist die Lagerung von Aluminiumgranulaten auf dieser Liegenschaft verboten, nach einer Widmungsänderung ist sie erlaubt. Bau- und gewerberechtliche Bewilligungen sind nicht vorhanden, folglich ist die Liegenschaft auch nicht umgewidmet worden: Das Schreiben des Bürgermeisters ist in Wirklichkeit ein gegen die…
…soll. Das Mietobjekt wird als zweigeschossiges, ehemaliges Amtsgebäude beschrieben, dessen Nutzfläche 280 m² betragen hat. Aufzüge sollen nicht vorhanden sein. E-Mail der V-GmbH an Franz D: "Betreff: Erinnerungsunterstützung" (31. März 2004), lautend: "Wie sie sich sicherlich erinnern können, ist die Rohstoffbeschaffung der V…
…Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, dass er - Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist deshalb grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige…
…Elemente werden die Stundung, die Zinsfreistellung und der Gläubigerverzicht genannt, zu welchen vor allem jene Gläubiger motiviert seien, die an weiteren Geschäftsbeziehungen interessiert oder deren Forderungen mangels adäquater Sicherheiten nicht mehr werthaltig seien. Die Nichtverrechnung eines Teiles der Mieten sei betriebswirtschaftlich geboten, weil sie sich…
…22 BAO Abs. 1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und…
…Zuschusszusage' bzw die Übernahme dieser Verbindlichkeit von Herrn U*** an die Ip.**** Invest & Trade S.A. vom 14.12.1995 liegt der" Bw allerdings "nicht mehr vor". Mit von Dr. M**** unterfertigtem Schreiben vom 18.12.1995 an die Bw führte Ip.**** folgendes aus: "Betrifft…
…fest, dass die endgültige Abgabenfestsetzung auf Null zu lauten haben werde. Das Feststehen der tatsächlichen Höhe der Gegenleistung (Fertigstellung der dritten Ausbaustufe des "Studentenheimes X") brauche daher nicht mehr abgewartet zu werden. Zur näheren Begründung des vorstehenden Antrages wurde Folgendes ausgeführt: "1. Gemäß Art. 34…
…zu denen die geschenkte Eigentumswohnung zähle, im Hinblick auf die schlechte Bauweise, die hohen Reparatur- und Betriebskosten und die nicht mehr zeitgemäße Ausstattung (Substandard) lediglich ein Kaufpreis von 1,4 bis 1,6 Mio. ATS zu erzielen. Darüber hinaus sei "bei der Ermittlung der Höhe…
…waren. Es lagen im Dezember 1991 keine bereits angearbeiteten Projekte (Wertpapiergeschäfte) vor, welche vom Erwerber der Geschäftsanteile übernommen werden konnten. Solche Projekte (Wertpapiergeschäfte) wurden auch in der ersten Jahreshälfte 1992 nicht begonnen. Tatsächlicher Geschäftsgegenstand der Bw von ihrer Gründung bis zum Verkauf der A&B…
…der Nutzung der Grundstücke für die Errichtung von Parkplätzen, liege ab dem Zeitpunkt des Verzichts auf die Errichtung dieser Parkplätze aus Kostengründen keine betriebliche Veranlassung mehr vor, einen derart hohen Pachtschilling für Grundstücke zu entrichten, die nicht vertragskonform ausgebaut und daher auch nicht entsprechend teuer…
…folgenden Gründen vor: Die ÜN-Ges hat die zur Gänze eingezahlte Stammeinlage der ÜT-Ges von 1.000.000,-- am 10.9.1996 von der seinerzeitigen Wiener Muttergesellschaft um 2.675.000,00 erworben. Es ist davon auszugehen, dass zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der…