…nichts für das Berufungsbegehren bringen, da laut eindeutiger gesetzlicher Normierung unerlässlich ist, dass das verlustverursachende Vermögen (hier: drei eingebrachte Grundstücke) am Umgründungsstichtag (hier 31.12.1999) tatsächlich vorhanden ist. Da offenkundig und unbestritten ist, dass zum 31.12.1999 diese drei Grundstücke nicht mehr vorhanden…
…Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sein. Mehrere inländische Grundstücke sind gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 als ein Betrieb anzusehen. Ist dieses Vermögen am Verschmelzungsstichtag - aus welchen Gründen auch immer (zB Verkauf, Liquidation, sonstiger Untergang) - nicht mehr vorhanden, können die bezughabenden Verluste bzw. Verlustvorträge nicht…
…noch abschließen konnte. In steuerlicher Hinsicht konnten die Einkünfte aus der Aufdeckung der stillen Reserven am 01.09.2008 nicht mehr bei der Bf/Holding erfasst werden, da deren letztes Wirtschaftsjahr infolge Verschmelzung am 31.08.2008 abgelaufen war. 2.2.5. Im Ergebnis bedeuten…
…erfolge. Das verlusterzeugende Vermögen müsse am Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sein. Mehrere inländische Grundstücke seien gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 als ein Betrieb anzusehen. Sei dieses Vermögen am Verschmelzungsstichtag - aus welchen Gründen auch immer (z.B. Verkauf Liquidation, sonstiger Untergang) - nicht mehr vorhanden…
…die Absicht des Verpächters spricht, den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr weiterzuführen. Die Betriebsaufgabe ist nach objektiven Kriterien zu erschließen, wobei das Gesamtbild der Verhältnisse maßgebend ist (VwGH 15.2.1983, 82/14/118) Liegt eine solche vor, ist der Aufgabegewinn auf den…
…dass als Maßnahme zur nachhaltigen Gewinnerzielung laufend geprüft werde, was mit der Trinkwasserquelle bzw. den Grundstücken geschehen sollte. Seit der Anschaffung der Grundstücke vor 18 Jahren sei noch nicht entschieden worden, wie bzw. ob eine Bewirtschaftung erfolgen solle. Die operative Tätigkeit beschränke sich auf die…
…gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft gestärkt und der Agrarhaushalt entlastet werden. Durch die Verschmelzung der bodenreformatorischen Komponente mit der betriebswirtschaftlichen Komponente wird in diesem Bescheid nun erstmals sichtbar, dass die Ertragslage eines Betriebes durch volatile Erzeugerpreise und flexiblen zweikomponenten Direktzahlungen nicht mehr standardisiert möglich ist…
…11. Dezember 2014, II R 26/12). Umgekehrt "gehört" ein Grundstück nicht mehr zum Vermögen der Gesellschaft, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht bzw ihr bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, es aber vor Entstehung der Steuerschuld Gegenstand eines Veräußerungsvorgangs iS des § 1 Abs 1, Abs…
…der Grundstücke, die die Tochtergesellschaft schon vor der Verschmelzung besessen hat, als auch der Grundstücke, die von der Muttergesellschaft übertragen wurden, zu bemessen; die Anrechnungsvorschriften ("Differenzbesteuerung") des § 1 Abs. 4 letzter Satz GrEStG 1987 und des § 1 Abs. 5 letzter Satz GrEStG 1987 kommen nicht…
…notwendigen Gebäude, Grundstücke und Fahrnisse. Es könnte daher eine (Teil)Betriebsveräußerung oder eine Betriebsaufgabe (vor der Verschmelzung) vorliegen. Seit 1996 ist die Bildung einer Übertragungsrücklage im Falle einer (Teil)Betriebsveräußerung nach § 12 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 von Gesetzes wegen nicht mehr zulässig. Läge…
…vor. Bei der Verschmelzung der B-GmbH auf die C-GmbH im Jahr 2020 werden 95% der Anteile an der grundstücksbesitzenden G-GmbH in der Hand der C-GmbH vereinigt; damit ist der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 erfüllt. Da der Anteilsvereinigungstatbestand nicht…
…tritt an die Stelle des zur Verteilung kommenden Vermögens der Wert der für die Vermögensübertragung gewährten Gegenleistung - nach dem Stand im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung, jedenfalls aber nicht vor der Eintragung im Firmenbuch, - im Falle der Verschmelzung, Umwandlung oder Aufspaltung nach dem Stand zum Verschmelzungs-…
…55 Euro fest. Als Begründung gab das Finanzamt an: „Da eine Bereicherungsabsicht oder das „Inkaufnehmen“ einer Bereicherung auf Grund des Sachverhaltes nicht vorliegt, sehr wohl aber ein inländisches Grundstück übertragen wird, liegt ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang vor, bei dem eine Gegenleistung nicht vorhanden bzw. feststellbar ist…
…die Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt durch inzwischen angefallene Zinsen eher mehr denn geringer geworden sind und im Zeitraum vom 31.12.1995 bis 30.6.1996 kein Ereignis eingetreten ist, das einem entsprechende Wertsteigerung des Immobilienobjektes Objekt rechtfertigen würde. Ein solches Ereignis war nicht vorhanden…
…3*** (vor und nach Anteilserwerb) zu machen. Dazu führte Herr ***6*** im Mail vom 29.04.2019 folgendes aus: "Der Preis wurde zwischen Gemeinde und ***Bf1.*** ausgehandelt, eine ausführliche Bewertung lag nicht vor.... Die Gemeinde wollte die GmbH verkaufen, da sie nicht mehr benötigt wurde…
…um die Einheit von Grund und Boden und Gebäude nachzuzeichnen. Herr Anteilsinhaber hat demzufolge für das private Grundstück kein Entgelt erhalten. Der Kaufvertrag vom 1.7.1991 ist leider nicht mehr auffindbar. Zu 3.1. und 3.2.: Das Wohnungsgebrauchsrecht dient der Sicherung der Nutzung…
…a) wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist oder die Gegenleistung geringer ist als der gemeine Wert des Grundstückes; b) beim Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches, wenn die Leistung an Erfüllungs Statt vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart…
…Verschmelzung in Form eines niedrigeren Verlustvortrages bei der aufnehmenden Gesellschaft steuerlich ausgewirkt. Dieser Verlustvortrag, der durch die ertragsmäßige Erfassung der Besserungsvereinbarung geringer ausgefallen sei, habe bei der aufnehmenden Gesellschaft zu einer höheren Steuerleistung geführt. Ein diesem "Ertrag" korrespondierender Aufwand bei der Bw. liege nicht vor…
…vorliegt. Im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt eine Einkunftsquelle vor. Seitens der Betriebsprüfung wurde das Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen Mieterin und Privatstiftung nicht bestritten. Die längerfristige Vermietung durch die Privatstiftung an einen Stifter ist eine auf eine Einnahmenerzielung gerichtete Tätigkeit und auch zu Umsatzsteuerzwecken eine gewerbliche…
…zivilrechtlichen Eigentümers die tatsächliche Güterherrschaft unter eigenem Risiko und unter eigenen Chancen auszuüben. Bei einer derart eindeutigen, für das wirtschaftliche Eigentum des Nutzungsberechtigten sprechenden Sachlage ist es dann nicht mehr von Bedeutung, wenn Grundstücke als Folge zivilrechtlichen Eigentums des Bestandgebers vom Nutzungsberechtigten nicht belastet oder…