…beim geprüften Unternehmen zu erfassen seien, könne nicht gefolgt werden, da die Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige…
…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…
…Scheinhandlungen sind gemäß § 23 BAO für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs…
…frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts…
…und der Gestaltung der vorliegenden Verträge auf § 22 BAO und stellte fest, dass es sich hier um einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten handle. Der gesamte Sachverhalt indiziere die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs (Verweis auf VwGH 27.9.1995, 93/13/0095) in geradezu erdrückender Weise…
Eine derartige Kette von Rechtsschritten ist auch im Fall der Bw. festzustellen. Am 4. Dezember 1995 erfolgt die Widmung der 75,7%-Anteile an die Stiftung und die zweite Zusatzurkunde zur Stiftung wird unterzeichnet. Am gleichem Tag erfolgt der Gesellschafterbeschluss über die Ausschüttung an die…
…Progressionsvorbehaltes einerseits und die Frage des Vorliegens eines Missbrauchs (treaty shopping) andererseits nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu lösen ist. 2.) Sodann ist der strittigen Frage nachzugehen, ob ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO vorliegt. ad 1.- anzuwendendes Recht Gem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als…
…Grundstück wurde von der Geschenknehmerin am 20.12.1988 an die K GmbH (Verkaufspreis S 1.400.000,00) weiterveräußert. Im gegenständlichen Fall liegt ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vor." Zu Punkt 8) Sonstige Einkünfte 1988: "Die Einkünfte eines Bauberaters (S…
…als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs…
…als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs…
…5,6 % p.a. festverzinste Kassenobligationen 1997 bis 2002. Rechtslage § 22 BAO Abs. 1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu…
…Dass Steuersparmodelle entwickelt und angewandt werden, ist legitim. Die Finanzbehörden sind dazu verhalten, diese Modelle ua auf Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu untersuchen. Dies ist aber noch kein Vorwurf eines Fehlverhaltens, sondern dient ausschließlich dazu, den Abgabenanspruch des Abgabengläubigers zu…
zugewandt, die diese sodann - befreit von den Steuerfolgen des § 31 EStG - weiterveräußert. Der direkte Weg des (steuerwirksamen) Verkaufes durch den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 + 36, vom 10. Februar 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 11. Jänner 2000 betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die…
Gesellschaftsteuer der Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Wenn eine Gegenleistung zu bewirken ist, wird die Steuer nach § 7 Abs 1 Z 1 lit a KVG beim Erwerb von Gesellschaftsrechten vom Wert der Gegenleistung berechnet. Zur Gegenleistung gehören auch die…
…Höhe von € 35.483,51 samt allen bis dahin anerlaufenen Spesen und Zinsen in Summe mit einem Betrag von € 36.077,04 (S 496.430,89) abdeckte. Das Prüfungsorgan erblickte in der gewählten Vorgangsweise einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Peter Meister, Dr. Martin Neureiter und Mag. Gottfried Warter im Beisein der Schriftführerin Frau Renate Zankl über die Berufung der F, in A, vertreten durch Dr…
…Liegenschaft um € 208.333,33 zzgl. 41.666,67 USt an die Bw. Rechtliche Würdigung durch die Behörde Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass aus den unten angeführten Gründen im gegenständlichen Fall ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vorliegt. Die…
… 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Wie sich nun aus dem Akteninhalt ergibt, kam der UFS bei Fällung der Entscheidung vom 27.5.2003 unter Würdigung des Inhaltes des Übergabsvertrages…