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BFG RV/7101852/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss zur Vermeidung von Gesellschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.08.2016Teil 1/2

…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes wäre der Vollständigkeit halber jedoch auch zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt und auf Grund eines allfälligen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeit die Gesellschaftsteuer, letztlich mit demselben Ergebnis wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des…

BFG RV/7101837/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss zur Vermeidung von Gesellschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.08.2016Teil 1/2

…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes wäre der Vollständigkeit halber jedoch auch zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt und auf Grund eines allfälligen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeit die Gesellschaftsteuer, letztlich mit demselben Ergebnis wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des…

BFG RV/7101853/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2017Teil 1/2

…der Besonderheit des vorliegenden Sachverhaltes ist jedenfalls zu hinterfragen, ob hier nicht ein bloßes Steuervermeidungsmodell vorliegt. Auf Grund eines allfälligen Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten wäre die Gesellschaftsteuer letztlich mit demselben Ergebnis, wie bei wirtschaftlicher Betrachtung im Sinne der Judikatur des EuGH, so zu erheben…

BFG RV/7101853/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2017Teil 2/2

…des Zuschusses abstellender Betrachtung, ein Gesellschafterzuschuss der Stiftung an die Beschwerdeführerin vor. Zum Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten: Mit der Gründung einer Mantelgesellschaft mit einem Stammkapital von € 35.000,00 durch eine Enkelgesellschaft eines in wirtschaftlicher Beziehung zur Stiftung stehenden Finanzdienstleisters, einer Kapitalausstattung der…

BFG RV/7101852/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss zur Vermeidung von Gesellschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.08.2016Teil 2/2

…RV/0160-I/08; Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf…

BFG RV/7101837/2010Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bei Gründung einer Mantelgesellschaft durch die Hausbank einer Privatstiftung und Verkauf der Mantelgesellschaft an die Privatstiftung nach Ausstattung mit einem Großmutterzuschuss zur Vermeidung von Gesellschaftsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.08.2016Teil 2/2

…RV/0160-I/08; Triendl, Missbrauch bei „unangemessener“ Rechtsgestaltung, UFSjournal 2010, 406). Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann gemäß § 22 Abs. 2 BAO die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben auf…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 1/2

…beim geprüften Unternehmen zu erfassen seien, könne nicht gefolgt werden, da die Zwischenschaltung dieser Gesellschaft steuerlich nicht anerkannt werde. Nach der Rechtsprechung liege ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 22 BAO vor, wenn Basisgesellschaften im niedrig besteuerten Ausland eingeschaltet werden, für deren Errichtung wirtschaftliche oder sonstige…

UFSW RV/0457-W/03Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinne des § 22 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2005Teil 2/2

…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…

UFSW RV/0257-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten durch Zwischenschaltung einer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2005

…Scheinhandlungen sind gemäß § 23 BAO für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes nicht umgangen oder gemindert werden. Liegt ein Missbrauch vor, so sind die Abgaben gemäß § 22 Abs…

UFSF RV/0203-F/04Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.10.2005

…frei, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, dass er die geringste steuerliche Belastung erzielt. Nur dort, wo die rechtliche Gestaltung missbräuchlich verwendet wird, zieht das Gesetz eine Grenze. So bestimmt § 22 BAO, dass durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts…

UFSW RV/1347-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten - Stiftungsmodell / Steuergestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2005Teil 1/2

…und der Gestaltung der vorliegenden Verträge auf § 22 BAO und stellte fest, dass es sich hier um einen Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten handle. Der gesamte Sachverhalt indiziere die Annahme eines Gestaltungsmißbrauchs (Verweis auf VwGH 27.9.1995, 93/13/0095) in geradezu erdrückender Weise…

UFSW RV/1347-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten - Stiftungsmodell / Steuergestaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2005Teil 2/2

Eine derartige Kette von Rechtsschritten ist auch im Fall der Bw. festzustellen. Am 4. Dezember 1995 erfolgt die Widmung der 75,7%-Anteile an die Stiftung und die zweite Zusatzurkunde zur Stiftung wird unterzeichnet. Am gleichem Tag erfolgt der Gesellschafterbeschluss über die Ausschüttung an die…

UFSW RV/0871-W/02Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

…Progressionsvorbehaltes einerseits und die Frage des Vorliegens eines Missbrauchs (treaty shopping) andererseits nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu lösen ist. 2.) Sodann ist der strittigen Frage nachzugehen, ob ein Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO vorliegt. ad 1.- anzuwendendes Recht Gem…

UFSW RV/0022-W/04Schenkung einer Liegenschaft an die Ehegattin als Scheingeschäft, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1988 entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 wird als…

UFSW RV/0001-W/021. Schenkung einer Liegenschaft an die Ehegattin als Scheingeschäft 2. Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes 3. Zeitpunkt des Entstehens der Umsatzsteuerschuld, Zeitpunkt der Leistungserbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2003

…Grundstück wurde von der Geschenknehmerin am 20.12.1988 an die K GmbH (Verkaufspreis S 1.400.000,00) weiterveräußert. Im gegenständlichen Fall liegt ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 22 BAO vor." Zu Punkt 8) Sonstige Einkünfte 1988: "Die Einkünfte eines Bauberaters (S…

UFSW RV/1533-W/02Beteiligungsbefreiung nach § 63 BewG, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs…

UFSW RV/1524-W/02Beteiligungsbefreiung nach § 63 BewG, Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…als steuerfreie Inlandsdividende an die Investoren weitergeleitet werden sollen. Dieses in der Zwischenschaltung der X.Ltd. bestehende Steuervermeidungsmodell wurde von der Abgabenbehörde im Rahmen einer bei der EM durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung als Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 1/3

…5,6 % p.a. festverzinste Kassenobligationen 1997 bis 2002. Rechtslage § 22 BAO Abs. 1: Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes kann die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Abs. 2 Liegt ein Missbrauch (Abs. 1) vor, so sind die Abgaben so zu…

BFG RV/4100477/2011Zuflusszeitpunkt von Geschäftsführervergütungen bei einem nicht mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2014

…Eine derartige Vorgangsweise sei nur möglich, wenn sich die Gesellschafter einig seien. In diesem Zusammenhang stelle sich folglich auch die Frage des Vorliegens eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts iSd § 22 BAO. Jedenfalls könne die in Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages ausgewiesene Klausel…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 2/3

…Dass Steuersparmodelle entwickelt und angewandt werden, ist legitim. Die Finanzbehörden sind dazu verhalten, diese Modelle ua auf Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu untersuchen. Dies ist aber noch kein Vorwurf eines Fehlverhaltens, sondern dient ausschließlich dazu, den Abgabenanspruch des Abgabengläubigers zu…