Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EN, ehemals Fahrschule, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Stefan Eigl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lederergasse 33 b, über die…
…September 2003 erhob die Bf gegen diesen Bescheid Berufung mit der Begründung, die Fristüberschreitung hinsichtlich der Stellung des T1 sei nicht aus betrügerischer Absicht erfolgt. Vielmehr habe sich sowohl die Ware als auch das T1 während der ganzen Zeit im Gewahrsam der Bf befunden und…
…Berufungswerberin stelle dieser Säumniszuschlag eine besondere Härte dar. Unter Berücksichtigung der "Kriterien für die Ermessensübung", dass das Ausmaß der Fristüberschreitung lediglich einen Monat und die Höhe des finanziellen Vorteils für die Berufungswerberin ca. 20,00 € betrage, ihr bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen wäre und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. April 1996, GZ. 100/RMII/51776/96, betreffend Abweisung eines Antrages auf Eingangsabgabenbefreiung für ein motorgetriebenes Beförderungsmittel als Übersiedlungsgut gemäß Art. 184 Zollkodex, (ZK), i.V.m…
…im Ermessen des Finanzamtes liegende Ausmaß des Verspätungszuschlages anlangt, ist der angefochtene Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit behaftet: Als Kriterien für diese Ermessensübung sind neben dem Grad des Verschuldens des Abgabepflichtigen vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung bzw. die Dauer der Säumnis sowie der Umstand von…
…7/2006 hingewiesen. Der Umstand, dass die Säumnis nur vier Tage betragen habe, vermag allein eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht zu rechtfertigen. Dem Ausmaß der Fristüberschreitung kann im Rahmen der Verschuldensprüfung im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO keine entscheidende Bedeutung zukommen. Gemäß § 217 Abs…
…Telefax) an das Finanzamt Zell am See übersandt und langte daher am 16. März 1999 (Eingangsstempel) bei der Abgabenbehörde erster Instanz ein. Die im bisherigen Verfahren dem Bw nicht zur Kenntnis gelangte Fristüberschreitung, wurde ihm vom Referenten des Unabhängigen Finanzsenates zur Wahrung des Parteiengehörs vorgehalten…
…durch die verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung äußerst gering gewesen sei, die Bw. die Fristen zur Abgabe der Erklärungen bisher stets gewahrt habe und das Ausmaß der Fristüberschreitung ebenfalls nur gering gewesen sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde damit begründet, es sei nicht zutreffend, dass die Bw…
…für die Jahre 2000 bis 2002 wurden mit recht erheblicher Verspätung (am 15. September 2004, siehe oben im Sachverhaltsteil) beim Finanzamt eingereicht; das Ausmaß der Fristüberschreitung beträgt bis zu drei Jahre. Zwar führt der steuerliche Vertreter in seiner Berufung aus, der Bw. habe sich sofort…
Zur Kopie des in tschechischer Sprache abgefassten Vertrages (S 26 ff/2005 E-Akt), bei dem es sich offensichtlich um den im Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 20. Dezember 2005 angeführten Mietvertrag in Y handelt (siehe oben im Sachverhaltsteil), ist festzuhalten, dass dieser - gemäß seinem…
…239 Abs. 2 Unterabsatz 2 ZK) dann vor, wenn die Fristüberschreitung unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten sei und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise verhindert habe werden können. Normzweck des wiedergegebenen Erstattungstatbestandes sei es, die Zollbelastung der Einfuhr einer schadhaften Ware, die vom…
…durchschnittlichen Maßes der Fahrlässigkeit. Da weder grobe Mängel in der Kanzleiorganisation noch eine mangelhafte Überwachung oder Kontrolle des Kanzleiablaufes einem Parteienvertreter bei einer Fristüberschreitung von nur einem Tag - gerade auch in Hinblick auf die für den streitgegenständlichen Sachverhalt sich zufällig ergebende Wochentagabfolge - angelastet werden können…
…1999 und 2000. Diese seien jeweils zwischen 4 und 12 Monate verspätet eingereicht worden. In Ausübung des freien Ermessens und der hiebei zu berücksichtigenden Kriterien des Ausmaßes der Fristüberschreitung, der Höhe des erzielten finanziellen Vorteils durch die verspätete Einreichung, das bisherige steuerliche Verhalten und den…
…minderen Grad des Versehens auszugehen ist), der Fristüberschreitung von rund einem Monat in Zusammenhalt mit dem damit verbundenen erzielten (geringfügigen) finanziellen Vorteil erweist sich die Festsetzung eines Verspätungszuschlages in Höhe von 8 % als nicht gerechtfertigt. Maßgeblich ist insbesondere der Umstand, dass der Bw. ausnahmsweise säumig…
…Das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zB. seine Neigung zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten sowie der Grad des Verschuldens (vgl. Ritz, a.a.O., Rz 13). Zum Ausmaß der Fristüberschreitung: …
…Branche handle. Bei der Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 im Februar 2001 sei dieses Missgeschick festgestellt und der ausständige Betrag umgehend an das Finanzamt gezahlt worden. Die Dauer der Fristüberschreitung betrage daher von der Fälligkeit (15. November 2000) bis zur Einzahlung (Buchungstag: 15…
…Ritz, BAO4, § 135 Tz 4, mwA). Bei der Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens und die persönlichen, insbesondere die…
…Zweigstelle Stadthafen, Abfertigungsstelle Enns-Hafen die (verspätete) Gestellung der Ware unter Vorlage der Exemplare 4 und 5 der Versandanmeldung. Da diese Zollstelle die Fristüberschreitung nicht als entschuldigt ansah, kam es zur Festsetzung der Zollschuld für die Bf. mittels des oben erwähnten Bescheides des Hauptzollamtes Linz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Wilfried Marzi, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 - 1996, Festsetzung der Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1993-1995, Festsetzung der Verspätungszuschläge für die Jahre…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…