…Versandbegleitpapier angeführt worden sei, vorgefunden worden. In weiterer Folge habe das Zollamt gem. Art 79 Abs 1 lit a UZK gegenüber der Bf. eine Zollschuld wegen einer vermeintlichen Fristüberschreitung festgesetzt. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die gegenständlichen Waren am 4. Februar 2019 der…
…cit. eine Verwaltungsabgabe einzuheben sei, deren Höhe sich nach der Art der Zuwiderhandlung richte. § 30 Z. 4 ZollR-DV 2004 führe als Zollzuwiderhandlung an: Fristüberschreitung in den in Art. 210 UZK angeführten besonderen Verfahren, nämlich Versand (externer und interner Versand), Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…
…einer Frist im Versandverfahren fest. Durch die Bearbeitung des Antrages der Bf. vom 6. Februar 2018, die Fristüberschreitung im Versandverfahren nachzusehen, sei ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstanden. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 6. April 2018. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Bf…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EN, ehemals Fahrschule, geb. 19XX, whft. in L, vertreten durch Dr. Stefan Eigl, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Lederergasse 33 b, über die…
…nach sich ziehe. Zutreffend habe die Bf. zwar in ihrer Eingabe vom 10. November 2009 beim Zollamt um Nachsicht dieser Fristüberschreitung ersucht, diesem Antrag sei jedoch von der Abgabenbehörde nicht entsprochen worden. Die für die Abgabenerhebung benötigen Unterlagen wären von der Bf. nicht umgehend an…
…September 2003 erhob die Bf gegen diesen Bescheid Berufung mit der Begründung, die Fristüberschreitung hinsichtlich der Stellung des T1 sei nicht aus betrügerischer Absicht erfolgt. Vielmehr habe sich sowohl die Ware als auch das T1 während der ganzen Zeit im Gewahrsam der Bf befunden und…
…Berufungswerberin stelle dieser Säumniszuschlag eine besondere Härte dar. Unter Berücksichtigung der "Kriterien für die Ermessensübung", dass das Ausmaß der Fristüberschreitung lediglich einen Monat und die Höhe des finanziellen Vorteils für die Berufungswerberin ca. 20,00 € betrage, ihr bisheriges steuerliches Verhalten vorbildlich gewesen wäre und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. April 1996, GZ. 100/RMII/51776/96, betreffend Abweisung eines Antrages auf Eingangsabgabenbefreiung für ein motorgetriebenes Beförderungsmittel als Übersiedlungsgut gemäß Art. 184 Zollkodex, (ZK), i.V.m…
…im Ermessen des Finanzamtes liegende Ausmaß des Verspätungszuschlages anlangt, ist der angefochtene Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit behaftet: Als Kriterien für diese Ermessensübung sind neben dem Grad des Verschuldens des Abgabepflichtigen vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung bzw. die Dauer der Säumnis sowie der Umstand von…
…7/2006 hingewiesen. Der Umstand, dass die Säumnis nur vier Tage betragen habe, vermag allein eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht zu rechtfertigen. Dem Ausmaß der Fristüberschreitung kann im Rahmen der Verschuldensprüfung im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO keine entscheidende Bedeutung zukommen. Gemäß § 217 Abs…
…Telefax) an das Finanzamt Zell am See übersandt und langte daher am 16. März 1999 (Eingangsstempel) bei der Abgabenbehörde erster Instanz ein. Die im bisherigen Verfahren dem Bw nicht zur Kenntnis gelangte Fristüberschreitung, wurde ihm vom Referenten des Unabhängigen Finanzsenates zur Wahrung des Parteiengehörs vorgehalten…
…durch die verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung äußerst gering gewesen sei, die Bw. die Fristen zur Abgabe der Erklärungen bisher stets gewahrt habe und das Ausmaß der Fristüberschreitung ebenfalls nur gering gewesen sei. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde damit begründet, es sei nicht zutreffend, dass die Bw…
…ein Dreivierteljahr beträgt. Diese Fristversäumnis kann somit nicht als geringfügig angesehen werden. Angesichts des doch beträchtlich divergierenden Ausmaßes der Fristüberschreitungen ist - dem Vorgehen der belangten Abgabenbehörde entsprechend - eine auf diesen Umstand Bedacht nehmende Differenzierung beim Ausmaß des Verspätungszuschlages geboten (2003-2009: 10 %, 2010: 8 %, 2011:…
…für die Jahre 2000 bis 2002 wurden mit recht erheblicher Verspätung (am 15. September 2004, siehe oben im Sachverhaltsteil) beim Finanzamt eingereicht; das Ausmaß der Fristüberschreitung beträgt bis zu drei Jahre. Zwar führt der steuerliche Vertreter in seiner Berufung aus, der Bw. habe sich sofort…
Zur Kopie des in tschechischer Sprache abgefassten Vertrages (S 26 ff/2005 E-Akt), bei dem es sich offensichtlich um den im Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 20. Dezember 2005 angeführten Mietvertrag in Y handelt (siehe oben im Sachverhaltsteil), ist festzuhalten, dass dieser - gemäß seinem…
…239 Abs. 2 Unterabsatz 2 ZK) dann vor, wenn die Fristüberschreitung unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten sei und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise verhindert habe werden können. Normzweck des wiedergegebenen Erstattungstatbestandes sei es, die Zollbelastung der Einfuhr einer schadhaften Ware, die vom…
…zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die…
…durchschnittlichen Maßes der Fahrlässigkeit. Da weder grobe Mängel in der Kanzleiorganisation noch eine mangelhafte Überwachung oder Kontrolle des Kanzleiablaufes einem Parteienvertreter bei einer Fristüberschreitung von nur einem Tag - gerade auch in Hinblick auf die für den streitgegenständlichen Sachverhalt sich zufällig ergebende Wochentagabfolge - angelastet werden können…
…1999 und 2000. Diese seien jeweils zwischen 4 und 12 Monate verspätet eingereicht worden. In Ausübung des freien Ermessens und der hiebei zu berücksichtigenden Kriterien des Ausmaßes der Fristüberschreitung, der Höhe des erzielten finanziellen Vorteils durch die verspätete Einreichung, das bisherige steuerliche Verhalten und den…
…minderen Grad des Versehens auszugehen ist), der Fristüberschreitung von rund einem Monat in Zusammenhalt mit dem damit verbundenen erzielten (geringfügigen) finanziellen Vorteil erweist sich die Festsetzung eines Verspätungszuschlages in Höhe von 8 % als nicht gerechtfertigt. Maßgeblich ist insbesondere der Umstand, dass der Bw. ausnahmsweise säumig…