…des erstinstanzlichen Erkenntnisses war daher hinsichtlich der Tatzeiträume (bei unveränderten Verkürzungsbeträgen) zu berichtigen. Hinsichtlich der im Rahmen einer Selbstanzeige offen gelegten und in der Folge auf dem Abgabenkonto verbuchten Umsatzsteuervorauszahlungen, deren Fälligkeitstag bereits abgelaufen ist, ist von einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des…
…Hinsichtlich sämtlicher Verkürzungsbeträge ist Vollstreckbarkeit eingetreten und diese sind in den Rückstandsausweisen, welche oben näher bezeichnet wurden, enthalten. Ein von der Abgabenbehörde zwar nicht ausdrücklich, jedoch nach der Aktenlage des Vollstreckungsaktes aber schlüssig gewährter Verzicht auf die Durchführung von Vollstreckungshandlungen bei regelmäßiger Entrichtung von laufenden…
…Bl. 39), eine Entrichtung des Mehrbetrages von S 68.371,-- ist laut Buchungsabfrage nicht erfolgt. Die Gesamtsumme der betreffend Jänner bis Dezember 1998 hinterzogenen Umsatzsteuervorauszahlungen hätte daher richtig S 318.372,-- betragen. Offenbar irrtümlich sind jedoch durch den Erstsenat nur S 250.000,-- vorgeworfen worden…
…G.L.: langer Tatzeitraum. § 33 Abs. 5 FinStrG erlaubt eine Verdoppelung des Verkürzungsbetrages als Strafrahmen. Somit ist auszugehen von einem Strafrahmen von knapp € 21.000,00. Bei Abwägung der Strafzumessungsgründe ist bei M.L. eine Geldstrafe in der Höhe von € 3.000,00…
…worden. Die zweite Prämisse, die bei einer wirksamen Selbstanzeige gefordert sei, nämlich die rechtzeitige Entrichtung des bereits fälligen Abgabenbetrages (im gegenständlichen Fall die aus der Jahresumsatzsteuererklärung 2003 fällige Restschuld n Höhe von € 26.615,62) sei bis zum Fälligkeitszeitpunkt, dem 3. Juni 2003, nicht…
…habe er 2 vH der Abgabe als Säumniszuschlag zu entrichten; genauso viel wie jemand, der mit derselben Abgabe beispielsweise ein Jahr in Verzug ist. Hier werde ohne sachliche Rechtfertigung Ungleiches gleich behandelt. Der Eingriff in die Vermögenssphäre des Abgabepflichtigen und damit in sein Eigentum betrage…
…e. zum deklarierten Wert mit der Entrichtung der so in der Mitteilung des Abgabenbetrages in Höhe von € 1.944,77 ausgewiesenen Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) verzollt und in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft übergeführt. Danach wurde der Beschuldigte einer zollbehördlichen Nachkontrolle unterworfen. Dem Zollamt Flughafen…
…lediglich eine Zahllast von S 12.066,-- ausgewiesen war. Eine Entrichtung zumindest auch dieser Zahllast ist nicht erfolgt (siehe Buchungsabfrage vom 29. September 2004). Auf Grund des rechtskräftigen Schuldspruches des Erstsenates hätte S hinsichtlich des Verkürzungsbetrages von S 28.924,-- eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…der gegenständliche Verkürzungsbetrag zwar verspätet, aber dennoch zeitnahe entrichtet wurde (vgl. § 34 Abs. 1 Z. 14 StGB) sowie den Umstand, dass sich die Tatfolgen letzten Endes in einer verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung (samt Säumniszuschlag) erschöpften, so erscheinen auch angesichts der Höhe des Verkürzungsbetrages und in…
…darstellt. Strafen würden in der Finanzverwaltung von einem Tribunal im Sinne der MRK nach dem Finanzstrafgesetz nach einem eigenständigen Verfahren z.B. wegen Abgabenhinterziehung bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages ausgesprochen werden mit der Konsequenz der Aufnahme in das Finanzstrafregister, was bei Säumniszuschlägen - sollte der Bw…
…10). Die Voranmeldung galt als Steuererklärung. Der Unternehmer hatte eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Gemäß § 21 Abs. 4 UStG 1994 wird der Unternehmer bzw. Abgabepflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei er eine entsprechende Steuererklärung abzugeben hat. Gemäß § 33…
…Umsatzsteuerjahreserklärung für 2001 hatte der Steuerberater des B.C. die verheimlichte Zahllast an Umsatzsteuervorauszahlungen betreffend November 2001 in Form einer entsprechenden Restschuld offengelegt, was als Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu gelten hat. Diese Selbstanzeige entfaltet jedoch mangels Entrichtung des Verkürzungsbetrages keine strafaufhebende Wirkung. …
…welche nach Ansicht des Berufungssenates in freier Beweiswürdigung mangels weiterer Anhaltspunkte gleichmäßig auf die einzelnen Voranmeldungszeiträume aufzuteilen ist. Eine Entrichtung des solcherart ermittelten Verkürzungsbetrages von € 886,19 für Oktober 2008 erfolgte nachträglich per Gutbuchung der Umsatz- und Einkommensteuer für 2007 im Rechtsmittelwege am 27…
…aus der unverzüglichen Offenlegung der für die Abgabenverkürzung bedeutsamen Umstände ergebende Verkürzungsbetrag den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet wird (S. dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Finanzstrafgesetz3, K 29/11 ff). Dabei ist es für die Beurteilung der grundsätzlich eng zu interpretierenden rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Entrichtung des Verkürzungsbetrages (vgl…
…B. VwGH vom 17. Dezember 2003, 99/13/0083). Unabhängig von der nach § 29 Abs. 2 FinStrG ebenfalls geforderten Entrichtung des Verkürzungsbetrages tritt jedoch gemäß Abs. 3 lit. a leg. cit. die, gegebenenfalls der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens entgegenstehende Straffreiheit dann nicht ein, wenn zum Zeitpunkt…
…Zur Entrichtung des Restbetrages wird zunächst um Überweisung einer Teilrate von S 400.000.- bis 10. Juni 1996 auf das dem Bf. gehörige Konto bei der B. ersucht. Die Rechnung trägt den Vermerk Eingangsrechnung 184, daraus ergeben sich an Hand des Lieferantenkontos die diese Rechnung…
…Verfehlung dargelegt und durch die Vorlage des deutschen Einkommensteuerbescheides die für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Umstände offen gelegt wurden bzw. die Abgabenbehörde in die Lage versetzt worden war, ohne weitere Erhebungen einen zutreffenden Einkommensteuerbescheid 2003 zu erlassen, bei gleichzeitiger Entrichtung des aus der angezeigten Tat resultierenden…
…§ 8 Abs. 1 FinStrG erforderlichen Verkürzung an SA, wobei hier allerdings zur Ermittlung der Höhe des Verkürzungsbetrages die zu den ABNrn. 456 und 789 abgabenbehördlich festgestellte Abgabenbetrag um die laut Gebarungskonto für die Monate Juni bis November 2001 bzw. Jänner, Februar und April 2002 (wenn…
…Berufung ein und reichte die Voranmeldungen, welche eine Vorauszahlung von 91.891,00 S bzw. 52.614,00 S auswiesen, nach. Wegen nicht zeitgerechter Entrichtung der Sondervorauszahlung des Jahres 2000 wurde ab Jänner 2001 die Fälligkeit um einen Monat vorverlegt (§ 21 Abs. 1a, vorletzter Absatz…
…von ihm verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen und in der Folge auch keine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG erfolgte. Wie oben dargestellt beruhen die der erstinstanzlichen Bestrafung zugrunde gelegten Verkürzungsbeträge an Umsatzsteuervorauszahlungen 1,2,4,5,8,9/2007 auf den vom…