…Selbstanzeigen im Sinne des § 29 leg.cit., ebenso wie den lediglich nachträglichen Entrichtungen der Lohnabgaben nicht entnehmen, für wen diese Vorgänge dezidiert als Selbstanzeigen gelten hätten sollen. Die nachträgliche Offenlegung der Selbstbemessungsabgaben hat daher für K bzw. die belangten Verbände keine strafaufhebende, sondern - siehe unten…
…zum 5. Tage nach jeweiliger Fälligkeit zu entrichten und er deswegen das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) zu verantworten habe. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzlich Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, im gegenständlichen…
…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 2.172,86 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 4. April 2006 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (Liste…
…Entrichtung der Lohnabgaben 2/2006 als verantwortlicher Geschäftsführer, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen, sodass auch im Bezug auf die Lohnabgaben 2/2006, und zwar Lohnsteuer in Höhe von € 3.337,17, DB: € 904,79 und DZ: € 84,45, das Finanzvergehen der…
…aus Gründen der Liquidität hat der Geschäftsführer Name jedoch vorerst zugewartet und erst am 18. Mai 2006 mittels Überweisungsauftrag veranlasst, dass die diesbezügliche Zahllast durch die A-GmbH mittels Saldozahlung nachträglich entrichtet wurde (Buchungsabfrage Abgabenkonto der genannten GmbH). Eine lediglich verspätete Entrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bei…
…diesem Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 814,69 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 14. Dezember 2007 wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…
…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.016,23 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 3. Juli 2009 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…
…Zeitpunkt vom abgabepflichtigen Unternehmen die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.836,54 zu entrichten gewesen - beides ist nicht geschehen. Erst am 10. Jänner 2011 (!) wurde von der B-GmbH für die A-GmbH eine Umsatzsteuervoranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde übersendet (in…
…Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben versäumen zu lassen. Zumal auch weil offenbar die Abgabenbehörde diesbezüglich - außer den zusätzlichen Vorschreibungen von Verspätungs- und Säumniszuschlägen an die GmbH und einigen Erinnerungen hinsichtlich nicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen (siehe oben) - nicht weiter reagiert hat, ist im Zweifel zum Zeitpunkt der…
…der Bw2 im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 3. Juni 2008 seine Zuständigkeit für die buchhalterischen Belange der KEG einbekannt, jedoch in einer weiteren mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 4. November 2008 jegliche Verantwortlichkeit für die Meldung und Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben…
…im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin der Fa. S-KEG zu den verfahrensgegenständlichen Fälligkeitstagen überhaupt die faktische Möglichkeit gehabt hat, Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben zu entrichten. Keinesfalls lassen die oben dargestellten widersprechenden Beweisergebnisse den eindeutigen Schluss zu, dass die Bw. vorsätzlich die verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungs-abgaben nicht spätestens bis…
…die persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen ist. Im gegenständlichen Fall ist der Berufungssenat zur Überzeugung gelangt, dass Ursache und Motiv für die nicht zeitgerechte Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben vom Bw. unverschuldete persönliche Umstände (eigener Unfall und die dadurch hervorgerufene Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit…
…damaliger Geschäftsführer der Fa.M. für die Entrichtung der Lohnabgaben August 1999, und zwar Lohnsteuer in Höhe von S 473.404,00 sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfe samt Zuschlägen in Höhe von S 195.266,00, verantwortlich war und dass diese Selbstbemessungsabgaben nicht spätestens…
…ist jedoch durch eine Überrechnung eines Guthabens ein Guthaben auf dem Abgabenkonto der Fa.T. entstanden, welches zur Entrichtung der monatlichen Selbstbemessungsabgaben im Tatzeitraum Verwendung hätte finden können. Sämtliche angesprochenen Überrechnungsbeträge wurden zur Abdeckung der jeweils bestehenden Rückstände auf älteste Fälligkeit gebucht. Selbst wenn jedoch…
…Voranmeldung ein, in welcher eine Zahllast in Höhe von € 2.350,51 ausgewiesen war. Die Entrichtung der Zahllast ist nicht erfolgt. Am 15. Juni 2004 wäre betreffend die Umsatzsteuervoranmeldung April 2004 im Falle einer Zahllast die Vorauszahlung an Umsatzsteuer fällig gewesen bzw. wäre spätestens…
…noch Vorauszahlungen geleistet haben, und dies (die nicht rechtzeitige Entrichtung) nicht der für möglich, sondern für gewiss gehalten haben, II) betreffend das Einzelunternehmen des Dr. H A H als Wahrnehmende dessen steuerlichen Belange und Dr. H selbst als Abgabepflichtiger a) Selbstbemessungsabgaben, konkret Vorauszahlungen an Umsatzsteuer…
…Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Der für die Verwirklichung des Tatbildes des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erforderliche Vorsatz muss sich nur auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben richten…
…ausbezahlt wurde. Die von der Bf. unterfertigten Formulare für die UVA's enthalten eine entsprechende Rechtsbelehrung, dass im Falle der nicht rechtzeitigen Entrichtung der Vorauszahlung eine Voranmeldung bis zum jeweiligen Fälligkeitstag einzureichen ist. Nach dem äußeren Erscheinungsbild der Tat liegt somit der Verdacht nahe, die…
…Bedeutung, ob den Bw. an der Unterlassung der fristgerechten Bekanntgabe der geschuldeten Beträge ein Verschulden trifft, weil vom Vorsatz lediglich die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben umfasst sein muss. Der vorliegende Sachverhalt erfüllt somit den Tatbestand des § 49 Abs. 1…
…1 FinStrG haftenden juristischen Person nicht ins Leere, weil ein derartiges zur Tataufklärung und Entrichtung der geschuldeten Abgaben führendes Anbringen bei der Ermessensübung anlässlich des Haftungsausspruches zu berücksichtigen wäre. Soweit die Verteidigerin des Beschuldigten vermeint, es lägen rechtzeitige Entrichtungen der Selbstbemessungsabgaben vor, ist - den Umstand…