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UFSL RV/0180-L/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2004

…ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch, § 205 BAO, Seite 128). Da der Bw. sonst keinerlei Einwendungen gegen den Bescheid vorgebracht hat…

UFSL RV/0313-L/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2003

…Eine Änderung des ursprünglichen Zinsenbescheides sei nicht vorgesehen. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides sei jedoch auf Grund der Bindung an diesen nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des Zinsenbescheides darzutun. Der Bw. werde daher aufgefordert, seine Einwendungen gegen den Anspruchszinsenbescheid zu konkretisieren. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde vom Bw…

UFSL RV/0324-L/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2003

…ursprünglichen Zinsenbescheides sei nicht vorgesehen. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides sei jedoch auf Grund der Bindung an diesen nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des Zinsenbescheides darzutun. Der Bw. würde daher aufgefordert werden, seine Einwendungen gegen den Anspruchszinsenbescheid zu konkretisieren. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde vom Bw. nicht beantwortet. …

UFSI RV/0470-I/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

…Zwar ist dieser mit Berufung anfechtbar. Im Hinblick auf die Bindung des Anspruchszinsenbescheides an die im Spruch des zur Nachforderung führenden Stammabgabenbescheides ausgewiesene Nachforderung muss aber der Berufung gegen den Zinsenbescheid, die ausschließlich eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides geltend macht, der Erfolg versagt bleiben (vgl…

UFSI RV/0266-I/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…weil die Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2000 eine Nachforderung in Höhe von 2.389,27 € ergeben hatte. Die sowohl gegen den zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheid als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid erhobene Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche Richtigkeit der Einkommensteuerfestsetzung…

UFSI RV/0643-I/02Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den (Anspruchs)-Zinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2003

…Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer solchen Abänderung des Stammabgabenbescheides im Zuge der Entscheidung über die gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung durch die amtswegige Erlassung eines an den Spruch der Berufungsentscheidung gebundenen Zinsenbescheides Rechnung zu tragen…

UFSI RV/0160-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2006

…923,65 Die Berufung vom 18. Februar 2004 richtet sich sowohl gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2002 als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid 2002. Sie wurde mit inhaltlichen Einwendungen gegen die aus der Nichtanerkennung der steuerfreien Auflösung eines Investitionsfreibetrages resultierende Körperschaftsteuer begründet. Wie dem Verweis in der Berufung…

UFSI RV/0182-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid im Anspruchszinsenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin hat die in der Berufung gestellten Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (§ 282 Abs…

UFSI RV/0177-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2004

…Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin die in der Berufung gestellten Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (…

UFSI RV/0416-I/04Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2004

…ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers die in der Berufung gestellten Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (…

UFSI RV/0586-I/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2004

…Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung des Anspruchszinsenbescheides an die im Spruch des zur Nachforderung führenden Stammabgabenbescheides ausgewiesene Nachforderung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid, die ausschließlich eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides geltend macht, der Erfolg versagt bleiben (vgl…

UFSW RV/1100-W/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2004

…Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu…

UFSW RV/1243-W/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2003

…Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu…

UFSI RV/0448-I/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid in der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2003

…4.416,11 €) Anspruchszinsen für den Zeitraum 1. Oktober 2002 bis 17. August 2003 in Höhe von 161,55 € fest. Die sowohl gegen die zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide als auch gegen die Anspruchszinsenbescheide erhobene Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche Richtigkeit…

UFSW RV/3670-W/08Anspruchszinsen - Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2009

…401,40 und für das Jahr 2005 in Höhe von € 821,18 fest. Mit den dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufungen wendet die Berufungswerberin die Unrichtigkeit der gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2005 (strittig waren die von der abgabenbehördlichen Prüfung getroffenen Feststellungen in Bezug…

UFSW RV/0695-W/07Anspruchszinsen - Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2008

…Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (z.B. Gutschriftszinsen als Folge des…

UFSL RV/0697-L/04Anspruchszinsen bei Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 30. April 2004 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit…

UFSW RV/0837-W/04Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid sind unerheblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.02.2005

…Gründe wie gegen den ebenfalls bekämpften Einkommensteuerbescheid einzuwenden seien. Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden (Ritz, SWK 2001, S. 27ff.). Zinsenbescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der zu Grunde liegende Stammabgabenbescheid sei…

UFSW RV/1466-W/13Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013

…Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu…

UFSW RV/3215-W/12Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.05.2013

…Feststellungen des Betriebsprüfungsberichtes vom 27. April 2011 und wendet sich im Wesentlichen gegen den gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheid betreffend Körperschaftsteuer 2009. Es werde die Abänderung des angefochtenen Bescheides auf € 32,82 und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat im Sinne des § 282 BAO sowie die…