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UFSK RV/0035-K/08Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung A., vertreten durch B., vom 2. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 28. November 2006 betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung…

UFSI RV/0470-I/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2003

…Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2001 aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuerbescheid gerichteten Berufung von…

UFSI RV/0266-I/03Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2003

…vor. Die Abänderung eines Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer Abänderung des Einkommensteuerbescheides für 2000 im Zuge der Entscheidung über die gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung durch die amtswegige Erlassung eines an den Spruch der Berufungs…

UFSS RV/0408-S/08Anspruchszinsen: 1) Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid 2) Antrag gem. § 205 Abs. 6 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2010

…am 22. April 2008 neue Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 und als Folge davon am gleichen Tag Anspruchszinsenbescheide für diese Jahre erlassen. In der gegen diese Bescheide gerichteten Berufung werden als Begründung (lediglich) umfangreiche Einwendungen gegen die gleichzeitig beeinspruchten Stammabgabenbescheide vorgebracht. Beantragt wurde…

UFSK RV/0288-K/08Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.11.2011

…Stammabgabenbescheide) sowie die gegenständlichen, davon abgeleiteten Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 bis 2004. Im Berufungsschriftsatz vom 29. Jänner 2008 brachte die Bw. jedoch keinerlei Einwendungen gegen die Anspruchszinsen selbst vor, sondern es wurden ausschließlich Einwendungen ua. gegen die Einkommensteuerbescheide 2001…

UFSK RV/0691-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…Siebensterngasse 20, vom 17. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 1. Oktober 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln setzte…

UFSK RV/0726-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung A., vom 21. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 24. Juli 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt X. setzte mit Bescheid vom 24. Juli…

UFSK RV/0238-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2007

…Begründung anfechtbar, die maßgebenden Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig. Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst gegebenenfalls einen Anspruchzinsenbescheid aus. Erweisen sich die Stammabgabenbescheide (Einkommensteuerbescheide) nachtäglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit an die Abänderungsbescheide gebundene Zinsenbescheide Rechnung getragen. Es…

UFSK RV/0474-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

…Adresse, vertreten durch AA., Adresse1, vom 2. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes BB vom 7. Februar 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. Februar 2007 setzte das Finanzamt die…

UFSK RV/0107-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2007

…Bw.) erhob mit Schreiben vom 25. April 2006 gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 und gegen den zuvor bezeichneten Anspruchszinsenbescheid Berufung. Zur Begründung wurden ausschließlich Einwendungen zur Einkommensteuerpflicht des Bw. ausgeführt. Das Finanzamt wies die Berufung gegen den Bescheid vom 24. März 2006 betreffend die Anspruchszinsen 2000…

UFSK RV/0167-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2007

…Gutschriften gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, die maßgebenden Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabebescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung…

UFSS RV/0313-S/06Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.06.2006

…festgesetzt wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte sich der Bw. ausschließlich gegen den auch bekämpften Einkommensteuerbescheid. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, der ebenfalls nur Einwendungen gegen den Einkommensteuerbescheid enthält…

UFSW RV/0192-W/05Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…vertreten durch FM, vom 6. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 12. August 2004 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. August 2004 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für…

UFSW RV/0194-W/05Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…vertreten durch FM, vom 18. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 27. Oktober 2004 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. Oktober 2004 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für…

UFSW RV/0781-W/04Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2004

…Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides für 2001 aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Körperschaftsteuersteuerbescheid gerichteten Berufung von…

UFSK RV/0469-K/07Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A., vertreten durch B., vom 13. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 23. Februar 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…

UFSW RV/0604-W/04Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2005

…die Berufung der V.B., vertreten durch Martin Unger Wirtschaftstreuhand GmbH, 1220 Wien, Hirschstettner Straße 19-21, vom 10. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 26. März 2003 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2000 entschieden…

UFSS RV/0030-S/04Anspruchszinsen, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr.B als Masseverwalter der Fa. TGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…

UFSW RV/0837-W/04Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid sind unerheblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.02.2005

…Gründe wie gegen den ebenfalls bekämpften Einkommensteuerbescheid einzuwenden seien. Anspruchszinsenbescheide sind an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden (Ritz, SWK 2001, S. 27ff.). Zinsenbescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der zu Grunde liegende Stammabgabenbescheid sei…

UFSW RV/0861-W/03Säumniszuschlag, Einwendungen gegen Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2004

…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Auf Grund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung erließ das Finanzamt am 19. Februar 2002 einen Haftungsbescheid für nicht abgeführte Kapitalertragsteuer für die Jahre 1997…