…geänderte Abgabenfestsetzung gebundener Zinsenbescheid zu erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Zu den nachträglich mit Schreiben vom 11. März 2004 gestellten Anträgen auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung A., vertreten durch B., vom 2. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 28. November 2006 betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung…
…Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2001 aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuerbescheid gerichteten Berufung von…
…vor. Die Abänderung eines Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer Abänderung des Einkommensteuerbescheides für 2000 im Zuge der Entscheidung über die gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung durch die amtswegige Erlassung eines an den Spruch der Berufungs…
…am 22. April 2008 neue Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2005 und als Folge davon am gleichen Tag Anspruchszinsenbescheide für diese Jahre erlassen. In der gegen diese Bescheide gerichteten Berufung werden als Begründung (lediglich) umfangreiche Einwendungen gegen die gleichzeitig beeinspruchten Stammabgabenbescheide vorgebracht. Beantragt wurde…
…Stammabgabenbescheide) sowie die gegenständlichen, davon abgeleiteten Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2001 bis 2004. Im Berufungsschriftsatz vom 29. Jänner 2008 brachte die Bw. jedoch keinerlei Einwendungen gegen die Anspruchszinsen selbst vor, sondern es wurden ausschließlich Einwendungen ua. gegen die Einkommensteuerbescheide 2001…
…Siebensterngasse 20, vom 17. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 1. Oktober 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln setzte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung A., vom 21. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 24. Juli 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt X. setzte mit Bescheid vom 24. Juli…
…Begründung anfechtbar, die maßgebenden Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig. Jede Nachforderung bzw. Gutschrift löst gegebenenfalls einen Anspruchzinsenbescheid aus. Erweisen sich die Stammabgabenbescheide (Einkommensteuerbescheide) nachtäglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit an die Abänderungsbescheide gebundene Zinsenbescheide Rechnung getragen. Es…
…Adresse, vertreten durch AA., Adresse1, vom 2. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes BB vom 7. Februar 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. Februar 2007 setzte das Finanzamt die…
…Bw.) erhob mit Schreiben vom 25. April 2006 gegen den Einkommensteuerbescheid 2000 und gegen den zuvor bezeichneten Anspruchszinsenbescheid Berufung. Zur Begründung wurden ausschließlich Einwendungen zur Einkommensteuerpflicht des Bw. ausgeführt. Das Finanzamt wies die Berufung gegen den Bescheid vom 24. März 2006 betreffend die Anspruchszinsen 2000…
…Gutschriften gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, die maßgebenden Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabebescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung…
…festgesetzt wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte sich der Bw. ausschließlich gegen den auch bekämpften Einkommensteuerbescheid. Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz, der ebenfalls nur Einwendungen gegen den Einkommensteuerbescheid enthält…
…vertreten durch FM, vom 6. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 12. August 2004 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. August 2004 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für…
…vertreten durch FM, vom 18. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 27. Oktober 2004 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. Oktober 2004 setzte das Finanzamt Anspruchszinsen für…
…Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Körperschaftsteuerbescheides für 2001 aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Körperschaftsteuersteuerbescheid gerichteten Berufung von…
…Zinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Im Hinblick auf die Bindung des (Anspruchs)-Zinsenbescheides an die im Spruch des zur Nachforderung führenden Stammabgabenbescheides ausgewiesene Nachforderung muss aber der Berufung gegen einen Zinsenbescheid, die ausschließlich eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides geltend macht, der Erfolg versagt bleiben …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn A., vertreten durch B., vom 13. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 23. Februar 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…die Berufung der V.B., vertreten durch Martin Unger Wirtschaftstreuhand GmbH, 1220 Wien, Hirschstettner Straße 19-21, vom 10. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 26. März 2003 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr.B als Masseverwalter der Fa. TGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…