…für den Zeitraum ab 2008 umfangreiche Erhebungen (Betriebsprüfung bzw. Umsatzsteuernachschau und Einschaltung einer eigenen Spezialtruppe) sogenannte Deckungsrechnungen (Scheinrechnungen) bei einem - der Finanzverwaltung bekannten- "Leistungserbringer"- hervorbrachten, mit dem auch der Bw. geschäftlichen Kontakt hatte. Diese Verhältnisse (Deckungsrechnungen, Scheinrechnungen, angebliche Leistungsbeziehungen) konnten allerdings für den Veranlagungszeitraum 2007…
…im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen an, dass es sich bei diesen Firmen um Scheinfirmen handeln würde, mit dem Zweck Scheinrechnungen/Deckungsrechnungen für tatsächlich tätige Firmen mit "reellen" Umsätzen zu generieren. Der Empfänger könne somit höhere Betriebsaufwendungen erzielen, während durch die Zahlungsmodalitäten (überwiegend Barzahlung…
…11 und 14. Analog zu den Vorzeiträumen wird unter Tz. 11 des Berichtes über die Außenprüfung festgehalten, dass im Rechenwerk Scheinrechnungen (Deckungsrechnungen) der Fa. L-GmbH (Konkurseröffnung 9.3.2007) enthalten sind, obwohl keinerlei Anhaltspunkte für eine tatsächliche Leistungserbringung an die Fa. S-GmbH vorliegen…
…eindeutigen Beweis, ja geht über schlichte Mutmaßungen nicht hinaus. Hinsichtlich Scheinrechnungen (Deckungsrechnungen) musste das Finanzamt schon im ersten Rechtsgang von der Berufungsbehörde dahingehend belehrt werden, dass dann, wenn die Waren tatsächlich geliefert wurden, "die Rechnungen der O.KEG naturgemäß keine Scheinrechnungen gewesen seien" können. Der…
…70% an den Geschäftsführer der Bw., M.E., rückerstattet habe. Da die Honorare für die Scheinrechnungen und Deckungsrechnungen von A.S. nicht gemeldet wurden, wurden die abgeführte Mehrwertsteuer (20%) sowie die einbehaltene Provision (10%) als verdeckte Ausschüttung gewertet. Bei der Strafbemessung wurden bei A.S…
…Verringerung der Kapitalertragsteuer i.H.v. 147.935,66 für 1994 und 31.707,42 S für 1995 ergab. Die Honorare für die Scheinrechnungen und Deckungsrechnungen an die Firmen R und S wurden ebenfalls von Herrn A nicht gemeldet, wodurch die abgeführte Mehrwertsteuer als verdeckte…
…PAST) zur Veranlagung 1991 zum Verdacht geführt, der Bw. habe Geschäftsbeziehungen mit einer "H. GmbH" vorgetäuscht und mit deren Hilfe mittels Scheinrechnungen unberechtigt Vorsteuern lukriert bzw. Werbungskosten geltend gemacht. Im Zuge dieser finanzstrafbehördlichen Erhebungen waren im Rechenwerk des Bw. für 1992 zwei weitere Rechnungen dieser…
Das FA wies das Berufungsbegehren zu den Rechnungen der H. GmbH mit dem Hinweis ab, ein Unternehmen mit dieser Firmenbezeichnung am Standort 8888 G. R.Gasse 25 sei im Firmenbuch nie eingetragen gewesen. Eine Namensänderung auf H. GmbH habe frühestens mit dem Ausscheiden des ehemaligen…
…im damaligen Verfahren vorgebrachten Argumente des Bw. von der seinerzeitigen Rechtsmittelbehörde gewürdigt worden waren, hatte der Gerichtshof das Vorliegen von Scheinrechnungen nicht als erwiesen erachtet. Da die Abgabenbehörde die in den damals strittigen Rechnungen ausgewiesenen Leistungen insgesamt als nicht erbracht beurteilt hatte, war eine Klärung…
Inwiefern dies ein Indiz für den Bw. als Verfasser aller genannten Schriftstücke darstellt, muss ohne weitere Sachverhaltsfeststellungen dahingestellt bleiben. Zu erinnern ist allerdings daran, dass der Bw. im BP-Verfahren eingeräumt hatte, der Abgabenbehörde vorgelegte Erklärungen verschiedener Personen selbst verfasst und den betreffenden Personen anschließend…
Im hier zu beurteilenden Fall ist aber keinesfalls von solchen Lohnkosten auszugehen. Einerseits waren die Arbeiten nicht von Dienstnehmern erbracht worden, sodass Lohnnebenkosten nicht anfallen konnten. Anderseits ist den Aussagen des Bw. und von Heinz J. zu entnehmen, dass die zum Einsatz gekommenen, vorwiegend ausländischen…
In der Berufung räumte der Bw. ein, dass es sich grundsätzlich um Kosten der N.- GmbH gehandelt habe. Diesem Umstand sei aber ohnehin durch die Weiterverrechnung und Erstattung der Kosten im Jahr 1996 Rechnung getragen worden. Er habe diese Betriebskosten keineswegs willkürlich für die N…
Im Juli 1996 hatte sich der Bw. im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches mit der a.-s. GmbH zur Zahlung von insgesamt lediglich 120.000,- S (inklusive Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung und 18.857,40 S USt) verpflichtet. Die am 26. Juni 1996 bezahlten Kosten seines…
…Seitens der Betriebsprüfung bestehe der begründete Verdacht, dass sich die Bw. am "Arbeiterschwarzmarkt" "billiger Schwarzarbeiter" bedient habe und die Leistungen dieser illegal Beschäftigten auf den Eingangsrechnungen der vorgeblichen Subfirmen gefälligkeitshalber fakturiert worden seien (Deckungsrechnungen). Der Verdacht der Schwarzarbeiterbeschäftigung werde bekräftigt durch entsprechende Anzeigen des Landesarbeitsamtes…
…gewesen. C habe über 2-3 Arbeiter verfügt, welche nie alle Aufträge hätten ausführen können. Die Arbeiter (Jugoslawen) hätten nie auf den Baustellen über die Scheinrechnungen ausgestellt worden seien, gearbeitet. DM habe niederschriftlich angegeben, dass C Firmen aufkaufe und danach Firmenrechnung ohne Grundlage ausstelle. C…
…zudem umfangreiche Ermittlungsergebnisse der Behörden vor, nach denen der Hauptzweck dieser Gesellschaften ua. darin bestand in betrügerischer Absicht Schein- und Deckungsrechnungen zu erstellen. C Zu C der als alleiniger Kontaktmann zwischen ihm und den leistenden Firmen auftrat ist festzuhalten, dass er aus seiner Tätigkeit als…
…Handels GesmbH Schein/Deckungsrechnungen vorlägen. Diesbezüglich erbrachte Leistungen seien von Schwarzarbeitern, die der geprüften Gesellschaft zuzurechnen seien, erbracht worden. Aus branchenspezifischen Ermittlungen durch die Behörde sei bekannt, dass bei Ausstellung von Schein/Deckungsrechnungen die Rechnungssummen gegenüber dem tatsächlichen Aufwand für die Schwarzarbeiter um 50% erhöht…
…Unmöglichkeit der Überprüfbarkeit des Rechenwerkes des genannten Unternehmens, wäre ein gegenteiliger Schluss als unzulässig zu beurteilen. Auf die - unten - in der rechtlichen Würdigung betreffend die Schätzungsberechtigung bzw. den Sicherheitszuschlag erstellten Ausführungen wird an dieser Stelle hingewiesen. 4.) Scheinrechnungen: Hinsichtlich der Firmen B GmbH, M. - u…
…dass die in der betreffenden Rechnung vom 30. November 1999 angeführten Leistungen nicht von der Y.GmbH an die Bw. erbracht wurden und es sich daher um eine Scheinrechnung handelt. Ob die Leistungen von Arbeitern der Bw. selbst durchgeführt wurden (wie von der BP behauptet…
…nach außen hin nicht in Erscheinung getreten und sei sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich als sogenanntes "U-Boot" anzusehen. Seitens der Betriebsprüfung seien die von der Firma DB stammenden Eingangsrechnungen - Rechnungssumme netto: ATS 3,761.330,-- - als Scheinrechnungen zu beurteilen. Die BP führte weiters aus…