UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 1/2 …Fa. K***(Kurzform) ein kroatisches Mobiltelefon erhalten, über das ihn der Berufungswerber erreichen konnte.
Die Nachfrage, ob der Berufungswerber in Folge der Berufungsentscheidung vom Dezember 2008 und den darin enthaltenen Aussagen zur Beweisvorsorgepflicht versucht habe, nähere Details zu Hrn. [Abwandlung_Familienname_Geschäftspartner] zu erhalten, verneinte…
UFSG RV/0039-G/03Vorsteuerabzug bei Reisekosten eines ausländischen Unternehmens - Beweisvorsorgepflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003 BerufungsentscheidungDer
unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E. AB, vertreten
durch Exacta Treuhand- und Beratungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes
Graz-Stadt vom 19. April 2001 betreffend Vorsteuererstattung an
ausländische Unternehmer für das Jahr 1997
entschieden:
Die
Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Der…
UFSS RV/0373-S/10Fremdleistungen aus Kroatien: Erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.09.2011Teil 2/2 Im konkreten Fall basiert die Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2010 auf der Veranlagung 2008. Die festgesetzte Einkommensteuer 2008 (EUR 34.808,49) war deshalb um 9% (EUR 3.132,76) zu erhöhen und mit EUR 37.941,25 festzusetzen.
Trotz Aufforderung brachte der Berufungswerber bis zum…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 1/4 … 138 BAO) so wie auf die Beweisvorsorgepflicht und die erhöhte Mitwirkungspflicht.
Zur Stellungnahme der Betriebsprüfung gab die Berufungswerberin im Wesentlichen folgende Äußerung ab (Schriftsatz vom 19.07.2005):
Zur CAL Anleihe: Im Gegensatz zur Sachverhaltsdarstellung der Betriebsprüfung handle es sich um eine Gesellschaft mit Sitz…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4 Punkt 4 des Vorhaltes:
a) Ersucht werde um Vorlage folgender Unterlagen/Nachweise:
Ansässigkeitsbescheinigung der britischen Steuerbehörden betreffend die CAL im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 des DBA Großbritannien und Nordirland.
Vorhaltsbeantwortung zu Punkt 4a des Vorhaltes:
In der Beilage werde eine Kopie der Bescheinigung…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4 …Widerspruch stehen (vgl. VwGH 9.9.2004, 99/15/0250 u.a.).
Bei Auslandssachverhalten (ohne Ermittlungsmöglichkeit der Behörde) wird die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen als äußerst weit reichend angesehen und besteht neben einer erhöhten Offenlegungspflicht noch eine Beweismittelbeschaffungs- und sogar eine Beweisvorsorgepflicht (Ritz, BAO-Kommentar, Tz…
UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme?
Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist);
keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können;
Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4 Alle diese Zusammenhänge und Parallelitäten sprechen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates dafür, dass die CAL im Berufungszeitraum in Wahrheit von KPK und/oder dessen Gattin MKM (direkt oder indirekt über von diesen Personen beherrschte Gesellschaften) rechtlich und wirtschaftlich beherrscht wurde. Dies kann durch - im Verfahren…
UFSS RV/0574-S/11Abzugsfähigkeit behaupteter Zahlungen für Fremdleistungen an Gesellschaft in Kroatien - Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflichten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des [Vorname_Bw] [Familienname_Bw], Anschrift_Bw, vom 10. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 14. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden:
Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland
2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967
3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG)
4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 1/3 …Vormerkung eines KFZ für die Bw auf.
Anlässlich des Erörterungstermines am 7. August 2012 wurde auf die aktuelle Rechtsprechung des VwGH zum Abgabenschuldner ("Halter" im Sinn des EKHG) und auf bestehende Beweisvorsorgepflichten der Abgabepflichtigen bei Abgaben, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Fahrzeuges anfallen…
UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland
2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967
3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG)
4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 2/3 …den tatsächlichen Einsatz (im Ausland bzw. für ein Unternehmen) gebe. Nachdem der Referent die Bw nochmals auf ihre Nachweis- und Beweisvorsorgepflicht hingewiesen hatte, wurde die Bw eingeladen weitere Nachweise wie Hotelrechnungen und dergleichen für die tatsächliche Verwendung des Fahrzeuges vorzulegen. Die Bw gab dazu an…
UFSL RV/1307-L/071. Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland
2. Beweislast und Beweisvorsorgepflicht iZm der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967
3. Gewichtung der Verwenderkriterien ("Halter" iSd EKHG)
4. Differenzierung zwischen der Erfüllung der Verwenderkriterien und der Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013Teil 3/3 In der Entscheidung des VwGH vom 24.11.2011, 2009/16/0212 führte dieser aus, dass der Behörde nicht entgegengetreten werden kann, wenn sie einem Fahrtenbuch die Beweiskraft abspricht, wenn diesem keinerlei Fahrten zum Hauptwohnsitz bzw. behaupteten Standort des Fahrzeuges aufweist, dieses somit lückenhaft ist…
UFSW RV/1097-W/03Behauptet der Abgabepflichtige die Geschäftsleitung einer juristischen Person mit Sitz im Inland befinde sich im Ausland, hat er dies im Rahmen der ihn treffenden Beweisvorsorgepflicht für Auslandssachverhalte entsprechend nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2007 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Robert Posch, Peter Falle und Günter Benischek im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny über die Berufung der M, x als Haftungspflichtige der S (in Anwendung des § 248…
UFSW RV/0401-W/02Gesellschafterverrechnungskonten ohne Vereinbarungen über Kreditrahmen, Rückzahlung, Sicherheiten udgl. führen zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung, Auslandsprovisionen und Beweisvorsorgepflicht, Übernahme d. KESt d.d. Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004 Berufungsentscheidung
Der
unabhängige Finanzsenat hat am 27. April 2004 über die Berufung der P
GesmbH., vertreten durch Profundia Wirtschaftstreuhand GesmbH, gegen die
Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften, vertreten durch
Mag. Sutterlüti, betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer
für die Jahre 1993 bis 1995, Gewerbesteuer 1993, Kapitalertragsteuer
für…
UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 1/2 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. Juli 2011 und 7. März 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 24. Juni 2011 und 21. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2010 und 2011 entschieden:
Den Berufungen wird…
UFSI RV/0559-I/12Diverse Aufwendungen als Werbungskosten bei einer Tätigkeit in unüblicher Entfernung vom Wohnort, doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten; Sonderausgaben; Nachweispflicht und Verpflichtung zur Beweisvorsorge; erhöhte Mitwirkungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2013Teil 2/2 …werden. Da der Berufungswerber dem Beweisthema am nächsten steht und zudem Auslandssachverhalte zu berücksichtigen waren, trifft den Berufungswerber zweifelsfrei die Nachweispflicht und damit einhergehend auch die Beweisvorsorgepflicht, sodass - insbesondere da bereits von vornherein die Geltendmachung der beantragten Werbungskosten beabsichtigt und umgesetzt wurde - die vorgebrachten Argumente…
UFSW RV/0853-W/02Strittig ob die in einzelnen Ein- und Ausgangsrechnungen der Bw. ausgewiesenen Unternehmer die verrechneten Leistungen erbracht haben oder nicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006Teil 1/2
Berufungsentscheidung
Der
unabhängige Finanzsenat hat am 21. April 2006 über die Berufung der
Bw., vertreten durch Wirtschaftstreuhandgesellschaft Dkfm. Franz Burkert &
Co, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend
Umsatzsteuer für die Jahre 1991, 1992, 1993 und 1994,
Körperschaftsteuer für die Jahre 1991, 1992…
UFSW RV/0853-W/02Strittig ob die in einzelnen Ein- und Ausgangsrechnungen der Bw. ausgewiesenen Unternehmer die verrechneten Leistungen erbracht haben oder nicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2006Teil 2/2 …ihre Wurzeln im Ausland haben, wobei die Mitwirkungs- und
Offenlegungspflicht in dem Maß höher ist als die behördlichen
Ermittlungsmöglichkeiten geringer sind. Diesfalls besteht neben der
erhöhte Mitwirkungspflicht auch eine Beweismittelbeschaffungspflicht und
eine Beweisvorsorgepflicht.
Von der X. GmbH wurde vorerst vorgebracht, dass Mitarbeiter
der in Jugoslawien…
UFSL RV/0421-L/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für angebliche Reparaturleistungen an KfZ in Polen durch eine Privatperson
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012Teil 1/2 …berücksichtigen. Bei Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern sei es jedenfalls zumutbar, mögliche Beweismittel zu sammeln und für eine umfangreiche Dokumentation zu sorgen. Neben dieser Beweisvorsorgepflicht treffe den Abgabepflichtigen auch eine Beweisbeschaffungspflicht. Im Rahmen dieser Verpflichtungen hätte der Bw. schon bei Geschäftsabschluss für Vereinbarungen sorgen müssen, die…