…von Abgaben eine fortlaufende Einnahme zu erzielen". Aus der Sicht der R. O.KEG ist die Nichtzahlung einer Steuerschuld keine "fortlaufende Einnahme", aus der Sicht der Firma T. ist die Geltendmachung von Vorsteuer berechtigt. Die Prüferschlussfolgerung, dass "die Ausstellung von Deckungsrechnungen die unberechtigte Geltendmachung von…
…habe, Subfirmen nicht namhaft gemacht worden seien, war bei den vorliegenden Rechnungen von Deckungsrechnungen auszugehen. Zu Tz. 17c des Bp-Berichtes (Firma E):Diesbezüglich sei ein Vorsteuerabzug mangels Leistungserbringung zu versagen gewesen (verwiesen werde auf die niederschriftliche Aussage des GF der Firma E). Zu Tz…
…dass bei Ausstellung von Schein/Deckungsrechnungen die Rechnungssummen gegenüber dem tatsächlichen Aufwand für die Schwarzarbeiter um 50% erhöht werden würden, um zusätzliches Schwarzgeld lukrieren zu können. Seitens der BP werde der Aufwand aus diesen Schein/Deckungsrechnungen nicht anerkannt. In Höhe von 50% werde ein fiktiver…
…dass bei Ausstellung von Schein-/Deckungsrechnungen die Rechnungssummen gegenüber dem tatsächlichen Aufwand für die Schwarzarbeiter um 50% erhöht würden, um zusätzliches Schwarzgeld lukrieren zu können. Woher die Betriebsprüfung ihre Kenntnisse, dass bei der Ausstellung von Schein-/Deckungsrechnungen die Rechnungssummen gegenüber dem tatsächlichen Aufwand für die…
…Jänner 1998 ausgeführt, dass A.S. die von der Bw. erhaltenen Schecks einlöste und davon wiederum 70% an den Geschäftsführer der Bw., M.E., rückerstattet habe. Da die Honorare für die Scheinrechnungen und Deckungsrechnungen von A.S. nicht gemeldet wurden, wurden die abgeführte Mehrwertsteuer (20…
…und Berechnungen der an sie fakturierten Leistungen sowie über allfällige Zahlungsflüsse vorzulegen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse insbesondere dem Umstand, dass die konkrete Aussage über das Ausstellen von Scheinrechnungen einen eindeutigen, von vornherein nicht als unglaubwürdig zu beurteilenden Inhalt, der keiner weiteren Deutung bedurfte, aufweist…
…Schilling): | Jahr | S | 1994 | 613.639,40 | 1995 | 4.295.943,10 | 1996 | 3.008.944,60 Für die Ausstellung von Schein- bzw. Deckungsrechnungen an die Fa. R seien die vom GF der Bw. kassierten…
…letzterwähnten Betriebes durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass dieser dort nicht ansässig sei. Von der für dieses Haus zuständigen Hausverwaltung sei am 1. März 2002 bestätigt worden, dass an dieser Adresse weder deren Gesellschaftergeschäftsführer - Herr GD - noch die Firma DB gemeldet bzw. in den Vorjahren…
…dass gerade das Fehlen von Kostenvoranschlägen sowie die allfälligen Mängel der Rechnungen und der Abnahme/Übergabeprotokolle ein Beweis dafür sein sollen, dass die S GmbH tatsächlich die fraglichen Leistungen erbracht hätte. Würden Scheinrechnungen vorliegen, hätte man auf die Ausstellung unverdächtiger Beweisstücke besonderen Wert gelegt. Auch…
…Die Ap. gehe davon aus, dass die in den Rechnungen ausgewiesenen Arbeiten von eigenen ,Schwarzarbeitskräften' der Bw. durchgeführt worden seien und es sich bei den Rechnungen der dubiosen Subunternehmer um ,Deckungsrechnungen' gehandelt habe. Die Bw. brachte am 17. Dezember 2012 im elektronischen Weg Berufung gegen…
…sogenannte "Phönixunternehmen", die nach dem Tätigkeitsbild nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilhaben, sondern zur Umsetzung malversiver Praktiken, nämlich unter anderem der Ausstellung von Scheinrechnungen und Vornahme von Scheinanmeldungen im Rahmen der Sozialversicherung, herangezogen werden. Diese Firmen werden in Form juristischer Personen gegründet, wobei bereits im…
…und wäre der Umstand kein Hinweis darauf, dass eine Person nur Scheinrechnungen erstellt hätte, wenn diese Person bereits mehrfach wegen der Ausstellung von Scheinrechnungen verurteilt worden wäre. Wäre der Person die Erbringung der in Rechnung gestellten Leistungen möglich gewesen, so könnte den gelegten Rechnungen nicht…
…u.a. dem Ausstellen von Schein- und Deckungsrechnungen benutzt. Die Firma wurde am 23. Oktober 2007 wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 40 FBG gelöscht. Px Die Gesellschaft soll von Anfang September 2006 bis Ende Dezember 2006 Leistungen an den Bw. erbracht haben. Schätzungen der Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer…
…Erscheinungsform von Bedeutung. Im konkreten Fall lagen Scheingeschäfte bzw. Scheinfirmen vor: Durch die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung der Arbeitnehmer bei Scheinfirmen bzw. Firmen, die lediglich auf dem Papier bestanden, jedoch tatsächlich keine Leistungen erbringen und weder Sozial- noch Lohnabgaben abführen würden, sowie durch die Ausstellung sogenannter Deckungsrechnungen…
…anführt, dass er die erbrachten Leistungen der Firmen auf Plausibilität überprüft hat fragt sich wie dies möglich sein soll, wenn auf den Rechnungen eine Vielzahl von Projekten angeführt wird, für die die Subfirmen gegenüber dem Bw. tätig geworden sein sollen wobei die Stundenaufzeichnungen den einzelnen…
…zeichnerischen Darstellung der streitgegenständlichen Warenlieferungen (Geschäftsbeziehungen der involvierten Unternehmen und Warenkreislauf, Beilage ./I), einer tabellarischen Aufstellung der 21 streitgegenständlichen Rechnungen betreffend Einkauf von der G-GmbH und Verkauf an die C-Ltd. (Beilage ./II) und Kopien der drei "Certificates" betreffend die C-Ltd. vom 21…
…und bei Bedarf auch abzulichten. Der im Berufungsverfahren gestellte Antrag von Dr. M. S. konkret zu bezeichnende Unterlagen abzuverlangen ist daher nicht verständlich. Dies auch deswegen, weil Dr. M. S. dem Unabhängigen Finanzsenat eine, an M. K. weitergeleitete, Aufstellung übermittelt hat, laut welcher er nur…
…gelten im Falle der Ausstellung einer Gutschrift iSd § 11 Abs. 7 UStG 1994 (vgl. Kolacny-Mayer, UStG Kurzkommentar, UStG 1994, 2. Aufl., § 12 Anm. 25 und die darin zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Die Gutschrift ist ein Eigenbeleg des Leistungsempfängers und muss von diesem allein ausgestellt…
…3055 Arbeitsstunden in Form von Deckungsrechnungen fakturiert worden. Laut Erhebungen des Betriebsprüfers habe der im Branchendurchschnitt in diesen Jahren bezahlte "Stundensatz" für nicht angemeldete Hilfskräfte im Baunebengewerbe circa S 80,- je geleisteter Arbeitsstunde betragen. Seitens des Betriebsprüfers wurden die Berechnung des aufwandsmäßig anzuerkennenden Lohnaufwandes für…
…er heute "wertfrei" über die ganze Angelegenheit sprechen könne. Seinerzeit habe er - entgegen den Ausführungen des vorstehend bezeichneten Urteiles vom xx.xxxx.19xx - aber nur 10% des Rechnungsbetrages für das Ausstellen von Scheinrechnungen erhalten. In dem berufungsgegenständlichen Zeitraum habe die T-GmbH zwischen zwei Angestellte…